Die Universität, ihre Selbstverwaltung und der Staat

E

Elefantentier

Gast
Hallo liebe Gemeinde,

wieder mal treibt mich eine Frage um.

Die Universitäten verfügten ja sehr lange Zeit über eine eigene Verwaltung, eigene Steuern und sogar Recht wurde von ihnen gesprochen. Das entfiel dann im Laufe der Zeit in Europa wieder und wird nur teilweise in den USA noch gepflegt.
Wie war denn das Verhältnis der Unis zur ständigen Öffentlichkeit? Was passiert z. B. bei einem Strafprozess oder so?
 
Ich habe vor einigen Jahren mal die Gerichtsakten eines Universitätsgerichts ausgewertet. Der Zeitraum erstreckte sich über ca. zwei Jahrzehnte, zwei Richter waren in dieser zeit (nacheinander) zuständig. Beim zweiten Richter konnte ich feststellen, dass er eigentlich am Oberlandesgericht tätig war. Die studentischen Prozesse fanden meist in der Wohnung des Richters statt und wurden i.d.R. mit kleineren Geld- oder Karzerstrafen belegt (länger als zwei volle Tage Karzer gab es selten). Selbst in zwei politischen Fällen war der Richter hier äußerst maßvoll.
Die meisten Fälle werden solche gewesen sein*, wo ein Studierender Schulden hatte (bei ehem. Vermietern, Kommilitonen oder Handwerkern, in einem ganz konkreten Fall waren es keine Geld- sondern Buchschulden, die da eingefordert wurden) gefolgt von nächtlichen Ruhestörungen mit und ohne Reibereien mit anderen Studenten. Einen Fall hatte ich unter meinen Fingern, wo ein Student behauptete in einer anderen Stadt als solcher immatrikuliert zu sein, aber er trieb sich eben nicht in der Stadt herum, wo er eingeschrieben war sondern in der seiner ehem. Alma mater und da war er wohl ehem. Professoren als jemand aufgefallen, welcher herumlungerte und die ehem. Kommilitonen von der studentischen Pflicht abhielt. Er wurde tatsächlich der Stadt verwiesen. Ein anderer Fall, leider war die Gerichtsakte unvollständig, bzw. sie war vollständig, soweit es den Studienstandort des Studenten betraf, betraf einen Studierenden, der ein Mädel geschwängert hatte. Der Akte war letztlich nur zu entnehmen, dass der Studierende wegen seiner Vaterschaft nicht von dem Akademiegericht beurteilt werden konnte sondern nur von dem lokalen Gericht des Ortes, wo das Mädel lebte und er dieses geschwängert hat.


*Das ist immer dasselbe, nur die Namen, Summen und Gewerke ändern sich.
 
Das der Richter seinen Handlungsspielraum für besondere Milde nutzte, wird vielleicht in diesem Zitat deutlich:

„Die Verletzung seines Hauswirths welche nach § 83 der akademischen Gesetze als Realinjurie angesehen 1 Tag bis etwa vier Wochen Karzer, das letzte als höchstes Maaß, nach sich ziehen würde, halte ich dadurch, daß der Verletzte die Klage zurückgenommen, für erledigt. Freylich wissen die akademischen Gesetze von der Zurücknahme einer Klage nichts; allein da die sonstigen Strafgesetze § 187, 189 u 160 des Strafgesetzbuches bey Verbal-Injurien und geringen körperlichen Verletzungen, dem Beleidigten oder Verletzten gestatten, den Antrag auf Bestrafung zurückzunehmen und diese gesetzliche Wohlthat einem Studierenden ebenfalls zu Gute kommen muss, so glaube ich, daß im vorliegenden Falle, um so eher von einer Strafe abstrahiert werden kann, als die Verwundung nur sehr geringfügig ist, der Angeklagte tiefe Reue bezeugt, und der Verletzte selbst ihn, neben Zurücknahme der Anklage ein gutes Wort eingelegt hat.“ (Urteil vom 4. Juni 1853)​
 
Im Jahre 1914 wurde in Göttingen der kanadische Philosophiestudenten Winthrop P. Bell vom Ausbruch des 1. Weltkriegs überrascht. Bell drohte die Gefangenschaft in einem Internierungslager. Daraufhin nahm der Dekan der philosophischen Fakultät Bell wegen einer fingierten kleineren Verfehlung in Karzerhaft und richtete Bell im Göttinger Karzer ein Quartier ein, wo man Bell bis zum Ende des 1. Weltkriegs vor dem Zugriff bewahren konnte.
 
Was passiert z. B. bei einem Strafprozess oder so?
Hängt nach meiner Erfahrung von der Schwere des Delikts ab und ob eben das Gericht des Studenten habhaft werden konnte. Das Übliche waren Delikte wie Schuldenmachen (hat El Quijote schon erwähnt), Sexualdelikte (vorehelicher Geschlechtsverkehr, Vergewaltigung etc.) und Raufhändel. Nehmen wir jetzt an, der Student wird beim Raufhändel von der Stadtwache aufgegriffen, so war er schonmal in den Händen der städtischen Justiz. Studenten waren sicherlich in jeder Universitätsstadt ein gewisses Problem, da sie einen erheblichen Teil der permanent bewaffneten Einwohner darstellten, denen de jure obendrein das Waffentragen gestattet war - ich rede jetzt vom 18.Jh..
 
Duelle waren in Universitätsstädten häufig, und oft gab es zwischen Militär und Studentenschaft gewisse Rivalitäten, die sich wie in Marburg in "Raufhändeln", also Schlägereien entluden. Wie schon gesagt, gehörten Studenten zu den Personengruppen, die Waffen tragen durften und auf ihre Satisfaktionsfähigkeit pochten. Duelle waren zwar fast überall verboten, in manchen Situationen aber gebot es der Ehrenkodex, eine Herausforderung abzulehnen, so läppisch oft genug die Anlässe für ein Duell waren. In der Regel sorgten die Sekundanten dafür, dass die Duellanten nicht in die Verlegenheit kamen, von der Stadtwache verhaftet zu werden. Es gab oft gewisse Treffpunkte für Ehrenhändel, in Göttingen traf man sich hinter der Reithalle, die Georg II. August als Attraktion für Studenten hatte bauen lassen, heute steht dort die JVA Göttingen und in Marburg am Landgrafenschloss. Problematisch wurde es, wenn ein Duellant getötet wurde. In Marburg wurde einem Studenten von Dalwig der Prozess gemacht, weil er einen Kommilitonen namens Wolff getötet hatte.

In Göttingen tötete ein Student seinen Gegner im Duell, der allerdings daraufhin schleunigst die Stadt verließ. Der Göttinger Magistrat und nicht das Dekanat entschied daraufhin, dass das Porträt des Täters vom Henker an den Galgen genagelt wurde.
 
Zurück
Oben