Die Wiederbelebung der Religion um Zardusht

Döta_Lurekan

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Die Sammlung der heiligen Schriften der Zarathustrier durch die ersten Führer des Sassaniden Reiches ist ihre große Tat. Der Gründer des Sassaniden Reiches war Ardaschir I., dessen Regierungszeit zwischen 222-240 lag. Über seine Herkunft wird berichtet, dass er ein Fürst im Partherreich war, wo er im Jahre 224 u.Z. den letzte Partherkönig Arsakiden Artabanos IV. ermordete und dessen Platz einnahm.

Das ehemalige Partherreich wurde von Nomadenstämmen begründet. Seit der nach-achämendidischen Zeit sah sich nun das Land zum ersten Mal wieder vereint. Dies schlug sich auch nach und nach in der Religion nieder. Während des ersten Jahrhunderts unserer Zeitrechung kann man eine auffällige Erscheinung beobachten; die Mannigfaltigkeit religiöser Kulte, Lehren und Schulen kristallisieren nach und nach eine gewisse Einheitlichkeit heraus. Gottheiten von verschiedensten Religionen gehen eine Art dynastische Ehe miteinander ein und verschmelzen. Damit wird eine gemeinsame religiöse Sprache geschaffen. So verkörpern zum Beispiel aus der griechisch/römischen Mythologie entstammende Götter und Helden persische Gottheiten: Herakles wird zum Beispiel mit dem persischen Siegesgott Verethragna oder Apollo mit dem persichen Sonnengott Mithra gleichgesetzt, und der höchste Gott der griechisch/römischen Antike Zeus verkörpert den Lichtgott Ahura Mazda. Das gleiche Phänomen können wir auch in anderen großen Weltreichen Asiens wiederfinden. Das ganze hatte natürlich einen bewussten sozio-politischen Hintergrund. Damals waren die Weltreiche mit ihrem Glaubenssystem darauf bedacht, eine neue Weltreligion zu schaffen, um die weitreichende Macht zu sichern. So entstanden die noch heute praktizierende Weltreligionen wie Hinduismus oder Buddhismus. Im Iran begann die Umwandlung des Zoroastrismus in eine Staatsreligion.
Ardaschir I. verlieh dann den gesammelten zoroastrischen Schriften eine kanonische Bedeutung und übertrug dies auf die Philosophie seines Reiches. Alles, was nicht in den Schriften nachzulesen war, wurde verurteilt. Sein Nachfolger schuf sogar einen Gerichtshof, der maßgelblich über religiöse Streitigkeiten entscheiden sollte. Nach dem Willen des Königs sollte das „Licht des wahren Glaubens“ wieder erstrahlen und falsche Lehren sollten nicht länger geduldet werden. Dieser Weg, den die Religion hier einschlug, war für die dort lebenden Völker etwas ganz Neues, denn religiöse Duldsamkeit war unter Ausnahmen, ein Grundzug der achaimenidischen und arsakidischen Politik gewesen. Durch die Schaffung von Rechtsstaatlichkeit jedoch hatte dies ein Ende. Priester und staatliche Gewalten sahen sich nun angehalten der Staatsreligion ihr Recht zu verleihen. Dies hatte u.a. zur Folge, dass religiöse Minderheiten wie Christen oder Manichäer nicht mehr frei ihre Religion ausüben konnten. Mani genoss jedoch zu Beginn noch staatlichen Schutz, und durfte auch Mission im Römischen Reich, Ostiran und Indien betreiben. Lange hielt dieser Schutz aber nicht an. Später setzte dann ein religiöser Priester durch, dass er verurteilt wurde. Dies hatte zur Folge, dass es zu blutigen Auseinandersetzungen und Verfolgungen gegen seinen Anhängern kam, was auch auf die Christen übergriff.
Auch die religiöse Autonomie der Juden hatte ein Ende, so wurde ihre Selbstverwaltung eingeschränkt und ihre eigene Gerichtsbarkeit aufgehoben. Auch kam es später zum Verbot religiöser Aufzeichnungen Seitens der Juden, was sie dazu veranlasste, ihre Überlieferungen zu kodifizieren, da man befürchtete, dass die mündlichen Überlieferungen verloren gingen.

Quellen:
Lukonin, W.G.: Persien II. In Archaeologia Mundi. Genf 1967
Mann, Golo und A. Heuß (Hrsg.): Hochkulturen des mittleren und östlichen Asiens. IN: Propylöen Weltgeschichte. Bd.2, Berlin 1962, S. 212-215
http://www.qirayis.com
 
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