Drittes Reich: Polykratie

Cathi

Neues Mitglied
würde gerne eine frage über den nationalsozialismus stellen.. aber in dem thema kann ich ja noch keine fragen stellen, weil ich mich heute erst angemeldet habe und ich erweitere rechte benötige.. soll ich jetzt erst irgendwo 10 beiträge schreiben das ich ne frage fragen darf????
 
würde gerne eine frage über den nationalsozialismus stellen.. aber in dem thema kann ich ja noch keine fragen stellen, weil ich mich heute erst angemeldet habe und ich erweitere rechte benötige.. soll ich jetzt erst irgendwo 10 beiträge schreiben das ich ne frage fragen darf????

Nein, stell die Frage einfach hier.
 
hey cool super :)

Ns-System und Polykratie, versteh ich nicht wirklich. Poly =viel, mehrere... soll das bedeuten das unter der Diktatur von Hitler ja noch viele andere gab wie die SS, SA und Gestapo...

und meine zweite Frage, das NS-System ein Doppelstaat bestehend aus Normenstaat und Maßnahmenstaat... kann mir jemand dies genauer erläutern weil in das mit den Gesetzten nicht verstehe... Hitler war es ja eig. egal was es für Gesetze gab er konnte sie ja ändern und neue schreiben!

Danke im Vorraus für eure Antworten :)
 
Ich glaub mit der Polykratie ist gemeint, dass die ganzen staatlichen Institutionen (SS, SA, Gestapo und die ganzen anderen Einrichtungen neben der "Regierung") nebeneinander ihre "Arbeit" verrichteten und sich ev. auch das eine oder andere mal in die Quere kamen (es war nicht wirklich klar, welche Einrichtung welche Aufgaben hatte). Ich kenn mich da aber auch nicht gut aus, da weiß sicher noch jemand besser Bescheid.

Und wenn ich Blödsinn geschrieben hab, bitte gleich berichtigen :)
 
Und wenn ich Blödsinn geschrieben hab, bitte gleich berichtigen :)

Nein - ich vermute das ebenfalls.

Neben der staatlichen Struktur errichtete die NSDAP ihre Parteistrukturen -
welche letztendlich entweder erheblich Einfluss auf die staatlichen
Funktionen nahm ( Gauleiter etc.) oder sogar direkt die Herrschaftsfunktion
vollständig ausübte ...
( Protektorat Böhmen / Mähren - Generalgouvernement etc. )

Der Normenstaat auf Basis der Weimarer Verfassung bestand ja weiterhin,
obwohl er in erheblichem Maß zwecks Machtsicherung pervertiert
wurde ( Notverordnung nach Reichstagsbrand , Nürnberger Gesetze ,
später Doppelfunktion Hitlers als Reichspräsident + Reichskanzler etc)

Ob nun der Massnahmestaat so zu verstehen ist , das selbst die
Machtfülle rein formal gesetzeskonformer Handlungen , welche schon
repressiv genug waren ..
übertroffen wurde durch weitere Terrormassnahmen ( Deportationen , Massenmorde durch Einsatzgruppen und in KZ , Raub in besetzten
Gebieten usw) könnte man anehmen -
ich bin jedoch nicht sicher , ob ich da richtig liege ....
.
 
okaay dankee :) jaa so habe ich das auch verstanden mit dem normenstaat..

wer es noch genauer weiß kann gerne noch was hinzufügen :)
 
Wesentliche Gesichtspunkte wurden schon genannt. Vielleicht magst du aber das noch lesen
Die nationalsozialistische ... - Google Bücher
Deutsche Gesellschaftsgeschichte: Bd ... - Google Bücher
NS-Forschung ? Wikipedia
NS-Forschung ? Wikipedia
Nazideutschland war nicht so zentralisiert, wie während und auch nach der Nazizeit der Eindruck erweckt wurde ("Der Führer war an allem schuld"). Das spricht nicht dagegen, dass Hitler gerade auch die Rivalität seiner "Unterführer" zur Sicherung seiner Herrschaft nutzte, weil er die "kleinen Führer" bei Bedarf gegeneinander ausspielen konnte.
Justiz im Dritten Reich - Sophie Scholl und Die Weiße Rose
Als erste bedeutende Maßnahme des "Maßnahmenstaates" könnte man die Ermordung von Röhm & Co ("Röhm-Putsch") sehen (Hitler als "oberster Gerichtsherr"). Die Verhaftungen nach dem Reichstagsbrand können noch als durch die Notverordnungen formell gedeckt gesehen werden.
 
@Liborius
Das Urteil erscheint ist m.E. ein wenig vorschnell. Wenn beispielsweise Broszat (Der Staat Hitlers) und Frei (Der Führerstaat) auf die teilweise gewollt chaotische "Nichtregierungsarbeit" von Hitler, vor allem nach Beginn des WW2 hinweisen, dann heist es aber nicht, dass er deswegen ein schwacher Entscheider war.

Vielmehr weist Kershaw (Der NS-Staat) darauf hin, in einer gelungenen Betrachtung der unterschiedlichen Ansätze, dass Hitler in den relevanten Aspekten, und dazu gehören, Außen-, Sicherheits-, Wirtschafts und Vernichtungspolitik durchaus jederzeit die letzte und vor allem seinem eigenen politischen Gewissen !! (und somit im Prinzip niemandem eine Legitimation und schon gar keine Legalität schuldend) verantwortliche Instanz war.

Der Führer war in der letzten Konsequenz für alles verantwortlich. Allerdings hatte er dazu einen willfährigen Apparat um sich herum errichtet, der durchaus eigenständige und nicht selten sich widersprechende Anordnungen erließ.

Aber das ist eines der relvanten Prinzipien autokratischer bzw. totalitärer Herrschaft, denn totalitär bedeutet in dr praktischen Politikformulierung nicht monolitisch.

Ps Die Ermordung Röhms als eine Handlung im Rahmen des "Maßnahmenstaates" zu interpretieren, ist m.E. eine sehr eigenwillige Interpretation.

Es war eine Handlung, die primär die innerparteiliche Situation betraf und erst sekundär auch die Situation im 3. Reich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ps Die Ermordung Röhms als eine Handlung im Rahmen des "Maßnahmenstaates" zu interpretieren, ist m.E. eine sehr eigenwillige Interpretation.

Es war eine Handlung, die primär die innerparteiliche Situation betraf und erst sekundär auch die Situation im 3. Reich.

Die Mordaktion diente ganz wesentlich der Konsolidierung der Macht im Staat. http://www.geschichtsforum.de/f66/r-hmputsch-war-hitlers-position-wirklich-gef-hrdet-27937/ z.B. mein Beitrag Nr. 10.
Das war ja gerade Teil der Pölykratie, dass spätestens seit dem [FONT=Arial,Helvetica,sans-serif]Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat ( Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat ? Wikipedia ) nicht mehr klar zwischen Staat einerseits und Partei andererseits zu trennen war, und die "Führer" beider Bereiche um die Macht und die letztgültigen Entscheidungsrechte konkurrierten[/FONT]
 
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