muck
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Hallo zusammen!
Mich beschäftigt derzeit Folgendes: Wie man weiß, schwand die Bedeutung der Erzämter im HRR im Lauf der Jahre so weit dahin, bis sie im Spätmittelalter nur noch symbolische bzw. zeremonielle Natur hatten, etwa bei den Krönungsfeierlichkeiten.
Dennoch sehe ich Belege dafür, dass die Erzämter weiterhin unter den Fürsten begehrt waren; bspw. erhielten die Pfalzgrafen 1648 mit der für sie neu geschaffenen Kurwürde das eigens für sie erdachte Amt des Erzschatzmeisters.
Doch begleitete jedes Erzamt ein Erbamt. Alle Quellen, die ich auftun konnte, sprechen davon, dass die Inhaber der Erbämter die kurfürstlichen Erzämter so regelmäßig vertraten, dass von einem Dauerzustand zu sprechen ist; der Brockhaus beschreibt sogar, die Erbämter-Inhaber hätten die Erzämter-Inhaber grundsätzlich selbst bei den Kaiserkrönungen vertreten. Nun habe ich nicht Berichte zu jeder Krönung bis zu der letzten 1792 durchforstet, aber darauf kommt es mir auch nicht an, sondern auf die generelle Frage:
Wozu überhaupt die Vertretung?
Wenn die Erzämter (bis zuletzt) so begehrt waren, dass Fehde und Streit wegen ihnen entbrannten, warum wollten, konnten, mussten Erzkämmerer, Erztruchsess etc.pp. sich selbst bei der Krönungszeremonie von rangniederen Adeligen (eben den Erbämtern) vertreten lassen? Zu alltäglicheren Anlässen mag eine Vertretung ja noch angehen und sogar sinnvoll sein; immerhin hatten die Kurfürsten Pflichten in ihren eigenen Gebieten. Aber es kommt mir seltsam vor, dass sie auf die Ausübung von Ämtern, die ich als prestigeträchtig interpretiere, aus eigenem Willen oder aufgrund des Protokolls einfach so verzichtet haben. Wieso also?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten! :winke:
Mich beschäftigt derzeit Folgendes: Wie man weiß, schwand die Bedeutung der Erzämter im HRR im Lauf der Jahre so weit dahin, bis sie im Spätmittelalter nur noch symbolische bzw. zeremonielle Natur hatten, etwa bei den Krönungsfeierlichkeiten.
Dennoch sehe ich Belege dafür, dass die Erzämter weiterhin unter den Fürsten begehrt waren; bspw. erhielten die Pfalzgrafen 1648 mit der für sie neu geschaffenen Kurwürde das eigens für sie erdachte Amt des Erzschatzmeisters.
Doch begleitete jedes Erzamt ein Erbamt. Alle Quellen, die ich auftun konnte, sprechen davon, dass die Inhaber der Erbämter die kurfürstlichen Erzämter so regelmäßig vertraten, dass von einem Dauerzustand zu sprechen ist; der Brockhaus beschreibt sogar, die Erbämter-Inhaber hätten die Erzämter-Inhaber grundsätzlich selbst bei den Kaiserkrönungen vertreten. Nun habe ich nicht Berichte zu jeder Krönung bis zu der letzten 1792 durchforstet, aber darauf kommt es mir auch nicht an, sondern auf die generelle Frage:
Wozu überhaupt die Vertretung?
Wenn die Erzämter (bis zuletzt) so begehrt waren, dass Fehde und Streit wegen ihnen entbrannten, warum wollten, konnten, mussten Erzkämmerer, Erztruchsess etc.pp. sich selbst bei der Krönungszeremonie von rangniederen Adeligen (eben den Erbämtern) vertreten lassen? Zu alltäglicheren Anlässen mag eine Vertretung ja noch angehen und sogar sinnvoll sein; immerhin hatten die Kurfürsten Pflichten in ihren eigenen Gebieten. Aber es kommt mir seltsam vor, dass sie auf die Ausübung von Ämtern, die ich als prestigeträchtig interpretiere, aus eigenem Willen oder aufgrund des Protokolls einfach so verzichtet haben. Wieso also?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten! :winke: