cerberus
Mitglied
Zur Stellung der Frauen im MA wurde hier an verschiedenen Stellen schon einiges geschrieben. Was mich jetzt interessiert, wie sah es beim Erbrecht aus. Das Frauen idR von der Erbfolge ausgeschlossen waren, ist bekannt.
Aber was geschah mit dem von ihnen in die Ehe Eingebrachtem? Fiel die Mitgift nach dem Tode der Frau ( Fall 1: sie hatte bereits Kinder aus der Ehe. Fall 2: sie war noch kinderlos) an Ihre Blutsverwandten zurück oder ging diese mit der Heirat unwiederbringlich in das Eigentum des Ehemannes und seiner Familie über? Gibt es hierfür allgemeingültige Aussagen / Regelungen oder wurde das in den etwaig vorhandenen Eheverträgen individuell geregelt?
Danke für Antworten. Und für mich ist es unerheblich, welche Zeit, welche Region oder welche soziale Schicht - daher möchte und kann ich die Fragestellung nicht konkreter stellen. Alle Informationen sind mir willkommen.
Aber was geschah mit dem von ihnen in die Ehe Eingebrachtem? Fiel die Mitgift nach dem Tode der Frau ( Fall 1: sie hatte bereits Kinder aus der Ehe. Fall 2: sie war noch kinderlos) an Ihre Blutsverwandten zurück oder ging diese mit der Heirat unwiederbringlich in das Eigentum des Ehemannes und seiner Familie über? Gibt es hierfür allgemeingültige Aussagen / Regelungen oder wurde das in den etwaig vorhandenen Eheverträgen individuell geregelt?
Danke für Antworten. Und für mich ist es unerheblich, welche Zeit, welche Region oder welche soziale Schicht - daher möchte und kann ich die Fragestellung nicht konkreter stellen. Alle Informationen sind mir willkommen.