Ich weiß, dass es im Mittelalter nicht nur Leibeigene auf den Feldern gab, aber imho waren Leibeigene schon Bauern, im Sinne dass sie Land bebauten.
Sicher gingen die Grenzen zwischen Sklavenhaltergesellschaft und Gentilordnung zum Feudalsystem fließend über. Hier und dort hielten sich bestimmte Rechtsverhältnisse länger, als in anderen Gebieten. Diese Umwandlung war aber zumindest in Mitteleuropa im Laufe des Frühmittelalters abgeschlossen. Danach gibt es nach meiner Kenntnis keine Quelle mehr, in der im deutschen Reich Sklavenhandel, nichts anderes als Sklaven sind ja Leibeigene, nachgewiesen wurde. Der "Leib" eines Bauern war sein Eigentum. Darauf stützte sich der gesammte Feudalstaat. Das waren die Grundfundamente. Die Einheit Bauer + Hof + Land war untrennbar. Sonst war er kein Bauer, sondern Tagelöhner, Häußler, Büdner usw.
Die Bezeichnung ist regional relativ unterschiedlich. Sehr gebräuchlich ist die Bezeichnung "Nachbar".
War es nicht so, dass der König war Eigentümer allen Landes, aber nicht der Besitzer. Er war oberster Lehensherr, gleichzeitig bedingte die immer weitergehende Vergabe von Lehen, eine Vielzahl von unterschiedlich hochrangigen Lehnsherren.
Der König war Landesherr und oberster Lehnsherr. Dies hieß aber, daß er die einmal vergebenen Lehen nur unter bestimmten Voraussetzungen einziehen konnte. In der Regel verblieb der Lehnsbesitz ein Leben lang in der Hand des Lehnsnehmers, der für die Nutzung des Lehnsbesitzes ausschließlich Abgaben leisten musste, bzw. die Sicherstellung der Abgaben gewährleisten musste. Alle Rechte und Pflichten ruhten auf diesem Lehnsbesitz. Wer der Nutzer war, musste diese ausüben. Sobald er diese Lehnsbesitz verkaufte (mit Zustimmung des Lehnsherren), war auch die auf dem Lehnsbesitz ruhenden Pflichten und Rechte los. Diese ganz konkreten Abläufe über die Veräußerung von Lehnsbesitz wirst du sehr anschaulich anhand von Lehnbüchern nachlesen können (zu finden in Staatsarchiven).
Der Leib und das eigene Leben waren demnach völlig frei von diesem Lehnsbesitz. Da aber natürlich jeder sich irgendwie ernähren musste, versuchte er nach besten Können diesen Lehnsbesitz zu bewirtschaften und damit für sich und für den Lehnsherren einen wirtschaftlichen Nutzen zu erbringen. Darin besteht die Wechselbeziehung im Feudalismus.
Das dies alles nicht schwarz-weiß umsetzbar war, es viele Sonderfälle gab, wie z.B. das Bauernlegen usw. soll hier nicht unerwähnt bleiben.
Auch hier habe ich das Bedürfnis dir zu widersprechen. Da jeder Vasall mit seinem Lehen relativ frei verfügen konnte, durfte er durchaus Land weitervergeben. Dadurch durfte er von jener 3. Person als Lehnsherr bezeichnet werden, während jener neue Lehnsbesitzer nun auch Vasall (wenngleich nciht Königsvasall - Begriff aus meinem Geschichtsunterricht) war.
Eine Vasallität beruht gegenüber der Lehnsherrschaft auf einer anderen Basis, daher kann man das hier nicht vergleichen. Das die Vasallen in fast allen Fällen auch Lehnsnehmer und bei Weiterverlehnung, auch Lehnsherren waren, steht dem nicht entgegen.
In welchem Verhältnis stehen sich denn nun Lehnswesen und Feudalismus gegenüber?
Ich kenne es so: Das Lehnswesen ist die rechtlich Grundlage der Gesellschaftsform Feudalismus.
Da stimme ich dir voll und ganz zu.