Feudalismus

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majesticNick

Gast
Hallo allerseits,

ich schreibe am FR ne VWL Klausur und unser Prof (Betram Schefold) legt sehr viel Wert auf geschichtliche Zusammenhänge! Ich muss evtl ein Aufsatz über den Übergang vom Feudalismus zum Kapitalismus schreiben.
Jetzt bin ich über ein Problem gestolpert dem ich noch keine Abhilfe schaffen konnte:

Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Lehnsherr und Grundherr?


Danke für eure Hilfe!
 
Ich hab da noch weitere Fragen ....
- und ich hab schon manche Texte und Forenbeiträge dazu gelesen aber nie verknüpfen sie das Thema wirklich- entweder wird Grundherrschaft seperat beschrieben oder Lehnswesen .... ich versteh das echt nicht, bin verzweifelt und würde mich über einfache Antworten freuen.

Liegt der Unterschied nun daran , dass ein Lehnsherr Grund und
Ämter verleihen kann und ein Grundherr nur Grund ?
Ein Grundherr ist somit ein Lehnsherr der Grund verleiht ?
Die Grundherrschaft war ja ein Teil der Struktur in dem Lehnwesensystem.
Weitere Vermutungen sind :
- Und dem Grundherrn gehört sein Grund, dass er verleiht - damit er weniger Arbeit hat es zu verwalten.
- Beim Lehnsherrn kann es sein, dass ein Bauer ihm das Land verleiht und dafür Schutz fordert oder der Lehnsherr bekam es selbst verliehen und verleiht es selber.
- Eine Gemeinsamkeit ist, dass sowohl Grundherren als auch Lehnsherren in allen Ständen vertretten waren.
- Die Grundherren aber ein "Verhältnis" nur mit der untersten Rängen hatten - Leibeigende, Hörige Bauern, Freie Bauern und die Lehnsherren lehen an die untersten Stände und an Versallen, Äbte, Herzöge, Bischöfe (höre Stände) vergaben.

Vielen DANK Im Voraus
 
Liegt der Unterschied nun daran , dass ein Lehnsherr Grund und Ämter verleihen kann und ein Grundherr nur Grund ?
Ein Grundherr ist somit ein Lehnsherr der Grund verleiht ?

Ein Lehensherr verleihte Grund, Rechte oder Ämter, wobei es allerdings vor allem um die personale Bindung zu seinem freien Vasallen ging. Das Lehensgut diente dabei dem Vasallen seine Pflichten zu erfüllen. Allerdings kam es auch vor, wie du bereits geschrieben hast, dass der Vasall sein Eigengut dem Lehensherr anvertraut hat, um es wieder als Lehen zu erhalten und so unter dessen "Schutz und Schirm" zu gelangen. Obwohl im heutigen Sprachgebrauch des Lehenswesen meist als eine Sache zwischen Adligen oder Adligen und Bauern verstanden wird, berichten die Quellen auch von Lehensbindungen im bäuerlichen und städtischen Bereich, also wie du geschrieben hattest in allen Ständen.

Der Grundherr ist natürlich immer der Besitzer des Grundes, der seinen Lebenserhalt sicherte. Die auf diesem Grund lebenden Menschen gehörtem dem Grundherren im Prinzip genauso wie das Land, woraus sich die Bindung zwischen dem Grundherr und den Hörigen oder Leibeigenen ergab. Das freie Bauerntum existierte quasi daneben, wobei es natürlich vorkommen konnte, das ein Grundherr seinen Grund einem freien Bauern verpachtet, dadurch aber eben nicht zu dessen Grundherr wurde oder dieser in Abhängigkeit vom Grundherr geriet.

Der wesentliche Unterschied scheint mir also, dass der Lehensherr den Grundbesitz seinem Vasallen zu dessen Unterhalt verleiht und der Grundherr quasi durch seine Grundherrschaft über die bäuerlichen Leistungen (Abgaben und Dienste) seinen eigenen Unterhalt verdiente, sowie das Verhältnis zwischen dem Lehnsherr und seinen freien Vasallen im Unterschied zum Grundherr zu seinen unfreien bzw. abhängigen Bauern.
 
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