Frage zur Datierung der syrischen Legation des Varus

buschhons

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Ich habe mit dem guten alten P. Quinctilius Varus ein chronologisches Problem – allerdings nicht hinsichtlich seines Aufenthaltes in Germanien, sondern was seine Amtszeit als legastus Augusti pro praetore provinciae Syriae anbelangt.

Bei wikipedia, im „Kleinen Pauly“ usw. finde ich Varus' Amtszeit als Statthalter in Syrien mit 7/6-5/4 v. Chr. bzw. mit 6-4 v. Chr. angegeben. Dass Varus mindestens in den Jahren 6-4 v. Chr. syrischer Statthalter war, ist zweifellos durch einige Münzen der Stadt Antiochia am Orontes verbürgt. Denn von diesen Münzen mit der Aufschrift „Antiochia unter Varus“ gibt es Exemplare mit der Jahreszahl „25“, mit der Jahreszahl „26“ und mit „27“. Es steht zwar nicht explizit „Jahr des Siegs“ dabei, aber trotzdem dürfte nicht daran zu zweifeln sein, dass die Jahreszahlen nach der aktischen Ära (aera Actiaca) angegeben sind. Im Osten des Reiches wurden die Jahre gerne ab dem Sieg des Augustus über Antonius bei Actium gezählt. Ich habe zwar bei eins, zwei älteren Autoren die Vermutung ausgesprochen gefunden, dass diese Varus-Münzen nach den anni Augustorum (Epoche: Januar 27 v. Chr.) datieren, aber um die Zeitenwende herum findet man auf den antiochenischen Münzen sonst ausschließlich Datierungen nach der sog. antiochenischen Ära (Epoche: Herbst 49 v. Chr.) oder eben nach der aktischen Ära, welche den Herbst 31 v. Chr. zur Epoche hat. Die antiochenische Ära ist wohl im Fall des Varus auszuschließen, da er überhaupt erst 13 v. Chr. Konsul war und meines Wissens auch unter Augustus sonst keine Fälle bekannt sind, in denen ein Nicht-Konsular mit dem Statthalterposten in Syrien betraut worden ist. Fügen wir uns also der einzigen vernünftigen Erklärung: Die Varus-Münzen sind nach der aktischen Ära datiert.
Die Jahre 25-27 aera Actiaca liefen von Herbst 7 v. Chr. bis Herbst 4 v. Chr. Folglich muss Varus sein Amt in Syrien gemäß den Münzen auf jeden Fall vor dem Herbst 6 v. Chr. angetreten haben.

Was jetzt die genauere Datierung seines Amtsantritts anbelangt, so geht man, wenn ich das richtig sehe, folgendermaßen vor: Münzen aus der Provinz Africa (in den Städten Achulla und Hadrumetum geprägt) bezeugen ein Prokonsulat des Varus in derselben Provinz. Diese Münzen sind zwar nicht datiert, aber da es genügend Beispiele von Konsularen gibt, die erst mit der Statthalterschaft in einer der beiden konsularen Senats-Provinzen Africa oder Asia betraut worden sind, ehe sie proprätorische Legaten in der kaiserlichen Provinz Syrien wurden, so darf man diese Reihenfolge auch für Varus annehmen. Lässt man nun die Regel in Cassius Dio: hist. 53, 14, 2 (vgl. Suet.: Aug. 36), dass zwischen Konsulat und Prokonsulat mindestens 5 Jahre liegen sollten, schon für die Zeit des Augustus gelten (was Dio und die meisten Historiker ja tun), dann kann Varus je nach Zählweise jener 5 Jahre frühestens um das Jahr 8 v. Chr. sein Amt in Africa angetreten haben. Die Statthalter der Senatsprovinzen lösten sich ja, soweit ich weiß, in der Regel am 1. Juli ab (zumindest im Sommer). Da man das Statthalteramt in einer senatorischen Provinz in der Regel immer nur für ein Jahr bekleidete, so wäre das frühestmögliche Africa-Prokonsulat des Varus entweder auf 8/7 oder 7/6 v. Chr. zu datieren. Das deckt sich dann unverschämt gut mit der Tatsache, dass Varus auf den antiochenischen Münzen spätestens irgendwann im Jahre 6 v. Chr. als Statthalter in Syrien begegnet. Mich persönlich überzeugt deshalb eine Datierung des Amtsantritts in Syrien ca. im Sommer 6 v. Chr. (oder meinetwegen auch ein bisschen früher) so ziemlich.

Nicht so recht aber weiß ich, wie das Ende seiner syrischen Legation am besten anzusetzen ist. Die Münzen versichern ja lediglich, dass Varus noch nach Herbst 5 v. Chr. Statthalter in Syrien gewesen sein muss. Aber wie lange er es hiernach noch war, sagen die Münzen nicht. Mir ist klar, dass Varus seinen Posten allerspätestens verlassen musste, als irgendwann 1 v./ 1 n. Chr. der junge Gaius Caesar, der Enkel des Augustus, in Syrien eintraf. Dass Varus' Amtszeit jedoch laut so vielen Lexika schon 4 v. Chr. beendet gewesen sein soll, ist, wenn ich das richtig sehe, allein den vagen Interpretationen des titulus Tiburtinus geschuldet. Dies ist eine leider nur fragmentarisch erhaltene Grabschrift, die bei Tibur gefunden wurde und einen Unbekannten ehrt, der (mindestens einmal) proprätorischer Legat in Syrien u. Phönizien war. Der Unbekannte hat seine Ämter unter Augustus ausgeübt, wird aber erst nach Augustus verstorben sein (da letzterer bereits divus genannt wird). Theodor Mommsen u. a. haben die Inschrift auf P. Sulpicius Quirinius bezogen, A. W. Zumpt und Nikos Kokkinos haben sie auf C. Sentius Saturninus (den Amtsvorgänger des Varus in Syrien) bezogen. Es sind noch diverse weniger wahrscheinliche Zuordnungen gemacht worden, ehe Ronald Syme, Babara Levick, Claude Eilers u. a. die Grabschrift auf L. Calpurnius Piso (cos. 15 v. Chr.) bezogen haben. Von dieser Hypothese ausgehend suchte man für Calpurnius Piso, von dem sonst keine syrische Legation überliefert ist, einen freien Platz in der syrischen Statthalterliste. Zwischen Varus und Gaius Caesar ließ sich noch Platz schaffen, und so setzte man die Statthalterschaft des Piso ca. 4-1 v. Chr. an. Folglich müsste Varus 4 v. Chr. von Piso abgelöst worden sein.
Diese Hypothese alleine reicht mir aber nicht, um die syrische Legation des Varus 4 v. Chr. als beendet zu wissen.

Sind Euch noch irgendwelche anderen Quellenaussagen oder sonstige Überlegungen bekannt, die das Ende der Statthalterschaft des Varus in Syrien genauer datieren lassen?
 
Nach dem Tod Herodes' des Großen 4 v. Chr. kam es in Judäa zu einem Aufstand, den Varus niedergeschlagen hat. Insofern war er also da noch Statthalter.
Zwischen ihm und dem Augustusenkel soll Lucius Calpurnius Piso Pontifex, eine Neffe von Caesars Frau Calpurnia, Statthalter in Syrien gewesen sein. Es werden wohl diverse Inschriften in dieser Richtung gedeutet.
 
Erst mal ganz herzlichen Dank für die beiden Hinweise, El Quijote!

Nach dem Tod Herodes' des Großen 4 v. Chr. kam es in Judäa zu einem Aufstand, den Varus niedergeschlagen hat. Insofern war er also da noch Statthalter.
Dass Varus die Unruhen nach dem Tod des Herodes in Palästina niederschlug bezeugt Tacitus und natürlich ausführlich Iosephos. Der Hinweis, die Varus-Chronologie über die Herodes-Chronologie zu "knacken", ist natürlich an sich super. Das kann ich in meiner momentanen Lage allerdings leider nicht, weil ich witzigerweise genau den umgekehrten Weg gehen möchte. Die großen alten Chronologen Scaliger und Calvisius datierten den Tod des Herodes auf 1 v. Chr., dann kam der berühmte Johannes Kepler und datierte ihn auf 4 v. Chr.; ihm folgten Petavius ... Emil Schürer ... usw. In den letzten Jahrzehnten gibt es in den USA wieder mehrere Historiker (Filmer, Martin, Steinman), die den Tod auf 1 v. Chr. datieren. Mich interessiert das Todesjahr des Herodes. Ich dachte nur, bevor ich mir die Mühe mache alle Argumente der 1 v. Chr.-Fraktion zu studieren, wollte ich erstmal erkunden, ob Varus zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch Statthalter gewesen sein kann (denn das wäre für mich die wesentliche Bedingung, um 1 v. Chr. überhaupt gelten zu lassen).

Zwischen ihm und dem Augustusenkel soll Lucius Calpurnius Piso Pontifex, eine Neffe von Caesars Frau Calpurnia, Statthalter in Syrien gewesen sein. Es werden wohl diverse Inschriften in dieser Richtung gedeutet.
Mir sind, wie im ersten Beitrag gesagt, leider keine Inschriften oder sonstigen Quellen außer dem titulus Tiburtinus bekannt, die man in solch eine Richtung deuten könnte. Und jenen titulus auf Piso zu beziehen, ist ja gewissermaßen Ansichtssache und nur eine Möglichkeit von mehreren. Aber Deine Argumentation geht genau in die Richtung, in welche ich suche. Vielleicht gibt es doch noch andere Hinweise in den Quellen, dass Calpurnius Piso kurz vor der Zeitenwende Statthalter in Syrien war? Ich finde leider nur nichts. Aber Du sprichst von "diversen Inschriften"; hast Du einen Tipp, wo ich was finden könnte?
 
Nach Roman Berytos. Beirut in Late Antiquity müssen es AE 1920 71 und CIL 14 3613 bzw. ILS 918 sein. Wobei ich immer noch nicht begriffen habe, wie ich mir in der CIL-online die Inschriften nach Nummer ausspucken lassen kann. CIL 14 3613 bzw. ILS 918 ist der titulus Tiburtinus.
 
Nach Roman Berytos. Beirut in Late Antiquity müssen es AE 1920 71 und CIL 14 3613 bzw. ILS 918 sein. Wobei ich immer noch nicht begriffen habe, wie ich mir in der CIL-online die Inschriften nach Nummer ausspucken lassen kann. CIL 14 3613 bzw. ILS 918 ist der titulus Tiburtinus.

Danke für die Raussuch-Mühe. Dann werd ich wohl mal gucken müssen, was in AE 1920 71 zu finden ist. Denn im L'année epigraphic werden doch, soweit ich weiß, immer neu aufgefundene Inschriften veröffentlicht. Der titulus Tiburtinus aber ist ja bereits seit dem 18. Jh. bekannt. Also müsste das AE von 1920 eine andere Inschrift bieten. Das hört sich doch schon mal spannend an.
 
Wobei ich immer noch nicht begriffen habe, wie ich mir in der CIL-online die Inschriften nach Nummer ausspucken lassen kann.

Ich kenne mich mit CIL-online leider nicht aus, aber auf der Seite "Epigraphik-Datenbank Clauss/ Slaby" kommt man mit der von Dir angegebenen CIL-Nummer durch. Man muss nur die Belegnummer vorne mit so vielen Nullen versehen, dass sie fünfstellig wird - also um bei unserem Beispiel zu bleiben: Man muss schreiben: CIL 14, 03613

Wenn man das (also: CIL 14, 03613) auf http://db.edcs.eu/epigr/epi_de.php bei "Beleg" eingibt, wird der Text des titulus Tiburtinus angezeigt.
Dort ist die Inschrift allerdings im Sinne Theodor Mommsens ergänzt, der sie ja auf Quirinius bezogen hat. Wenn man alles, was in den eckigen Klammern steht, weglässt, hat man den originalen Wortlaut der fragmentarischen Grabschrift.
Ach ich sehe gerade: Klickt man dann noch auf den blauen Link, gibt's sogar eine super Photographie von der erstaunlich gut lesbaren Inschrift!

Nach den anderen von El Q. genannten Inschriften mache ich mich jetzt auf die Suche.
 
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Ich glaub, ich habe die Inschrift aus AE 1920, 71 jetzt gefunden.
Ich finde im Netz leider keine Übersetzung, deshalb hier meine laienhafte, sinngemäße:

"Das Volk von Hierapolis [ehrt] Lucius Calpurnius Piso, den legatus Augusti pro praetore*, den Wohltäter und Schutzherr/Patron der Stadt, für seine Verdienste und Wohltaten."

*Die im Original benutzten Amtstitel presbeutes u. antistrategos sind laut Cass. Dio: hist. 53, 13, 5 griechische Fachtermini für den legatus Augusti pr. pr.

Den griechischen Text der Inschrift kann man z. B. hier nachlesen:
Gegenwärtige Antike, antike Gegenwarten: Kolloquium zum 60. Geburtstag von ... - Google Books

Die Inschrift stammt aus Hierapolis-Castabala in Ost-Kilikien. Da die meisten Historiker ja annehmen, dass Kilikien damals zur Provinz Syrien gehörte, so könnte der durch die Inschrift geehrte Piso am ehesten Statthalter in Syrien gewesen sein. Zumindest könnte man die Inschrift als ein Indiz für ne syr. Statthalterschaft unseres Piso werten. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob die Ehrung nicht auch irgendwie im Zusammenhang mit Pisos Zeit als Statthalter in (Galatia-)Pamphylia stehen könnte (siehe Cass. Dio 54, 34, 6).

Mein vorläufiges Fazit:
Es ist zwar möglich, dass Calpurnius Piso ungefähr in den Jahren 4-1 v. Chr. Statthalter in Syrien war, aber es ist letztlich alles andere als sicher.
 
Wobei ich immer noch nicht begriffen habe, wie ich mir in der CIL-online die Inschriften nach Nummer ausspucken lassen kann. CIL 14 3613 bzw. ILS 918 ist der titulus Tiburtinus.

Bei CIL online weiß ich nicht so genau, aber bei manfredclauss.de geht es immer nach folgendem komplizierten Schema:

CIL-Band als arabische Ziffern angeben, bei einstelligen mit einer 0 davor - Komma - Leerzeichen - mindestens 5-stelliger Rest (wenn der Rest vierstellig ist, die 5te Stelle wieder als 0 davorsetzen, bei 3-stellig zwei Nullen usw.)

Ist es die hier?

[P(ublius) Sulpicius P(ubli) f(ilius) Quirinius co(n)s(ul)] / [6] / [6] / [6] / [legatus pr(o) pr(aetore) divi Augusti Syriam et Phoenicen optinens] / [bellum gessit cum gente Homonadensium] / [quae interfecerat Amyntam] / [r]egem qua redacta in pot[estatem Imperatoris Caesaris] / Augusti populique Romani senatu[s dis immortalibus] / supplicationes binas ob res prosp[ere ab eo gestas et] / ipsi ornamenta triump[halia decrevit] / proconsul Asiam provinciam opti[nuit legatus pro praetore] / divi Augusti iterum Syriam et Pho[enicen optinuit]

P.S.. ok, war schon da. :)
 
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Ist es die hier?



P.S.. ok, war schon da. :)

Trotzdem super, dass die Grabschrift jetzt hier steht (ohne dass man rumklicken muss).
Ist, wie gesagt, die Variante mit der Mommsen'schen Rekonstruktion. Heute beziehen die Inschrift viele auf L. Calpurnius Piso (pontifex) anstatt auf Quirinius.
 
In diesem Zusammenhang mal eine Frage an die Fachleute zur röm. Provinzialverwaltung:

Meint ihr, der syrische Statthalter (ganz gleich ob es Varus oder L. Calpurnius Piso war) musste seine Provinz sofort verlassen, als der Augustusenkel C. Caesar von Rom aus mit dem imperium proconsulare in den Orient geschickt wurde, oder musste er seinen Posten erst verlassen, als C. Caesar nach seinen Inspektionsreisen in Griechenland, in der Ägäis und in Ägypten endlich in Syrien eintraf? Kann man dazu was sagen?
 
In diesem Zusammenhang mal eine Frage an die Fachleute zur röm. Provinzialverwaltung:

Meint ihr, der syrische Statthalter (ganz gleich ob es Varus oder L. Calpurnius Piso war) musste seine Provinz sofort verlassen, als der Augustusenkel C. Caesar von Rom aus mit dem imperium proconsulare in den Orient geschickt wurde, oder musste er seinen Posten erst verlassen, als C. Caesar nach seinen Inspektionsreisen in Griechenland, in der Ägäis und in Ägypten endlich in Syrien eintraf? Kann man dazu was sagen?

Schwer zu sagen:

Aus repubilikanischer Zeit ist bekannt, daß Statthalter ihre Provinz sofort sang- und klanglos verliessen, mit all ihren höheren Beamten, die damals noch persönliches Gefolge waren, und allen Unterlagen. Denn die galten auch noch als persönliches Eigentum. Der neue Statthalter fing quasi bei Null an, bzw. musste sich auf die lokal vorhandenen niedersten Beamten verlassen. Das war in Ägypten mit seiner ausgeprägten Bürokratie sicher ein kleineres Problem als Anderswo. Das änderte sich aber in der Kaiserzeit schnell, auch durch Einsatz fester Beamtenstäbe der Familia Caesaris und der Legionen.

In späterer Zeit - ich erinnere mich nicht, ob bereits in der frühen Kaiserzeit oder erst unter den Adoptivkaisern - musste ein Statthalter noch mindestens 1 Jahr in seiner Provinz bleiben, um sich ggf. Prozessen zu stellen.

Mit Varus und Syrien befinden wir uns genau dazwischen. Mir wäre nicht bekannt, daß Augustus hier bereits Regelungen getroffen hätte. Obwohl es dem Caesar bei seiner Pflichtbesessenheit sicher gefallen hätte, wenn ein Statthalter eine ordentliche Amtsübergabe durchführte. Und Varus zeichnete sich nicht gerade durch politische Dummheit aus ;)

Allerdings sollte bereits unter Augustus in Syrien ein Stab angeführt vom princeps praetoriae und den cornicularii bestanden haben, die zu den syrischen Legionen gehörten. Der Laden wäre also auch ohne Varus gelaufen.
 
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Servus Agricola,
lieben Dank für Deine Einschätzung. Da habe ich ja schon mal Anhaltspunkte. Ich will auch noch mal versuchen, den Quellen Sinnvolles zu entlocken.
Was Du sagst, deckt sich ja so ziemlich mit der Einschätzung des großen Ronald Symes, dass sich nämlich unter Augustus eine einheitliche Provinzialverwaltungs-Struktur erst langsam herausgebildet hat, ohne dass man großartig Regeln aufstellen könnte.
Erstmal bis dahin und nochmals vielen Dank.
 
Da stellt sich mir die Frage, wie hätte man denn den Legatus legionis genannt, der Varus in der Ziwschenzeit vertreten hätte: agens vice pro legati pro praetore?
Den Begriff agens vice kenne ich eigentlich erst aus dem 3ten Jahrhundert. Was aber nix heissen soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da stellt sich mir die Frage, wie hätte man denn den Legatus legionis genannt, der Varus in der Ziwschenzeit vertreten hätte: agens vice pro legati pro praetore?

Zum Titel jenes Stellvertreters kann ich leider nichts sagen und ich habe auch in Mommsens „Staatsrecht“ dazu nichts finden können.


Wenigstens aber hat mir der Blick ins „Staatsrecht“ etwas weitergeholfen: Eine Quelle, die etwas über die Prozedur der Ablösung proprätorischer Legaten sagt ist Cass. Dio: hist. 53, 13, 8. Mommsen gibt sie inhaltlich so wieder:

„Das Imperium übernimmt der Statthalter der kaiserlichen Provinz mit dem Eintritt in die Provinz und giebt es mit dem Austritt ab“ (Mommsen: Staatsrecht II/1 , 259f - 3. Aufl.).

Von den Prokonsuln der Senatsprovinzen ist ja bekannt, dass sie unter Augustus verpflichtet waren, solange i. d. Provinz zu verweilen, bis der Nachfolger eintraf (siehe wieder Mommsen: Staatsrecht II/1, 255f). Ich übertrage diese Praxis einfach mal auf die kaiserlichen Provinzen. Dann war der Wechsel, wenn der eine proprätorische Legat des Augustus den anderen ablöste, so eine Art „fliegender Wechsel mit Abklatschen“.

Jetzt in Bezug auf mein Beispiel (Varus als alter proprätorischer Legat, Gaius Caesar als der neue Provinzchef): Das Imperium des alten syrischen Statthalters wäre also erst erloschen, als Gaius Caesar die Provinz Syrien betrat und der alte Statthalter sie verließ. Aber kann man diese Regelung überhaupt auf mein Beispiel anwenden??? Immerhin war Gaius Caesar kein gewöhnlicher syrischer Statthalter, sondern er war Inhaber des imperium proconsulare. Gaius' Vater Agrippa, der 23 v. Chr. mit dem imperium poconsulare ausgestattet und mit der Verwaltung des Ostens beauftragt worden war, hatte immerhin laut Cass. Dio: hist 53, 32, 1 seine Unterlegaten nach Syrien geschickt. Diese Unterlegaten hätten ja dann wohl den bisherigen Statthalter in Syrien abgelöst, oder aber der Posten sollte in diesem Fall ohnehin neu besetzt werden. Andererseits gibt es auch einen Unterschied zwischen Agrippas' und Gaius' Generalstatthalterschaft im Osten: Agrippa hatte gar nicht auf absehbare Zeit vor, nach Syrien zu reisen, Gaius aber schon.
Ich kann mir eigentlich schlecht vorstellen, dass Gaius, sobald er in Rom offiziell mit dem Orient betraut worden ist, Unterlegaten nach Syrien vorausschickte, auf dass sie in seinem Auftrage einen Mann wie Varus ablösten, der sich in der heiklen Region (jüdische Aufstände) auskannte und sie gut unter Kontrolle bekommen hatte. Folglich tendiere ich zu der Annahme, dass Varus (falls er und nicht Piso der Statthalter war) durchaus bis zum Eintreffen des Gaius in Syrien seines Amtes gewaltet haben kann. Aber ich muss nochmal darüber nachdenken; ist alles noch ein wenig durcheinander; entschuldigt.
 
Mir ist nicht klar, wieso hier anscheinend angenommen wird, dass der Legat einer kaiserlichen Provinz seinen Posten verlieren würde, wenn der Inhaber eines imperium proconsulare eintrifft. Legat sein und ein imperium proconsulare haben sind doch zwei paar Schuhe, sie agierten auf unterschiedlichen Ebenen: Jeder Legat einer kaiserlichen Provinz war nur der regionale Vertreter eines Inhabers des imperium proconsulare, nämlich des Kaisers. Manchmal kam es eben vor, dass neben dem Kaiser noch jemand anderer ein erweitertes imperium für das gesamte oder zumindest einen Teil des Reiches bekam, wie eben Agrippa, Gaius Caesar oder später Germanicus. Der Zweit-imperiums-Inhaber konnte dann auch Legaten ablösen und durch eigene ersetzen - oder er konnte die bisherigen Amtsinhaber im Amt belassen. Aber dass und wieso ein Legat seinen Posten automatisch verloren haben sollte, sobald ein Zweit-imperiums-Inhaber seine Provinz betrat, ist für mich nicht nachvollziehbar. Der Zweit-imperiums-Inhaber stand nicht auf einer Höhe mit dem Legaten, sondern eine Ebene über ihm, ihre Ämter machten sich also nicht Konkurrenz.
 
Nachträgliche Änderung: Entschuldigung, hab gerade gesehen, dass die griech. Wörter hier nicht mittels griech. Buchstaben angezeigt werden, tut mir leid. Wie kann ich in Zukunft in diesem Forum griechisch schreiben? Wäre ganz interessant für mich. ... und jetzt zur ursprünglichen Botschaft:


@ Ravenik:

Danke für Deinen – wie immer – fachlich fundierten Hinweis bzw. Einwand.
Es ist natürlich vollkommen richtig, dass der eigentliche Statthalter der kaiserlichen Provinzen Augustus selbst war, kraft seines prokonsularischen Imperiums. Weil Augustus nicht in allen seinen Provinzen gleichzeitig sein konnte, schickte er Legaten, die in seinem Auftrag die Provinzen verwalten. Letztere nennen wir „Statthalter“, weil es ihren Aufgabenbereich so gut beschreibt, wenngleich es strenggenommen nicht ihrer „staatsrechtlichen“ Stellung entspricht. Derjenige, den der Princeps zum Mitinhaber des imperium proconsulare machte, stand natürlich wie der Kaiser haushoch über den proprätorischen Legaten. In all diesem stimme ich Dir vollends zu.

Wie komme ich nun aber darauf, dass Gaius Caesar den proprätorischen Legaten in Syrien ablöste und ersetzte? Ich bin zu dieser Meinung nicht leichtfertig gelangt und auch nicht nur, weil beinah alle Listen der syrischen Statthalter, welche ich i. d. Sekundärliteratur gefunden habe, den Gaius als Statthalter in Syrien aufführen. Meine Überlegungen waren folgende:
Natürlich hat ein „Orientchef“ (vgl. Suet.: Tib. 12 ) wie Gaius nicht alle Statthalter im Osten ersetzt. Auch als Agrippa über den Orient gesetzt war, sind ja Statthalter in kaiserl. Ostprovinzen bezeugt, z. B. laut R. Syme L. Calpurnius Piso von ca. 14-12 v. Chr. in (Galatia-)Pamphylia. Warum sollte also nicht auch in Syrien in solchen Zeiten ein ordentlicher proprätorischer Legat ungestört sein Amt ausüben? Nun, klar ist schon mal, das Syrien nicht „irgendeine“ Provinz war. Syrien war nicht nur die prestigeträchtigste unter den kaiserlichen Ost-Provinzen, sondern es war auch die strategisch wichtigste und militärisch bei weitem schlagkräftigste. Zumindest der Verdacht, dass Agrippa und Gaius, als sie sich im Osten aufhielten, in Syrien alle Fäden in die Hand genommen haben, ist nicht von der Hand zu weisen. Nun fand ich es interessant, dass Cassius Dio (53, 32, 1), der im Gegensatz zu den meisten anderen griechischen Schriftstellern ja sehr penibel mit den Fachbegriffen der röm. Verwaltung umgeht, die Legaten, die Agrippa 23 v. Chr. nach seiner Kompetenz-Übertragung durch Augustus, nach Syrien schickte, nicht (presbeuth,j) avntistra,thgoj (legati Augusti pro praetore), sondern oi`´u`postrathgoi (Unterbefehlshaber/ Unterlegaten) nennt. Ich vermutete, dass dieser Umstand darauf hindeuten kann, dass, als Agrippa mit dem Osten betraut war, eben kein anderer ordentlicher Statthalter in Syrien stand. Diese Vermutung wurde gestützt durch die Terminologie des Iosephos. Als Augustus 20/19 v. Chr. (während Agrippas zwischenzeitlichem Aufenthalt im Westen) selbst in Syrien weilte, gab er den „Verwaltern Syriens“ die Anweisung, enger mit Herodes zusammenzuarbeiten; siehe dazu Ios.: ant. 15, 10, 3 (360) u. bell. I 20, 4 (399). Iosephus nennt diese Verwalter oi` evpi,tropoi (= procuratores). Die 'vollwertigen' Statthalter Syriens betitelt er hingegen mit oi` h`gemo,nej. Dies deutet stark darauf hin, dass sich unter jenen Verwaltern Syriens, die Augustus um 20 v. Chr. anwies, kein legatus Augusti pro praetore befand. Sie scheinen Beamte untergeordneten Ranges gewesen zu sein und werden demnach mit den von Dio erwähnten Unterbefehlshabern des Agrippa identisch sein. Auch die letztlich sicher etwas übertriebene Behauptung in Ios.: bell. I 20, 4 (399), Herodes sei damals, also um 20 v. Chr., von Augustus zum evpi,tropoj für ganz Syrien eingesetzt worden, kann m. E. darauf hindeuten, dass sich kein legatus Augusti pro praetore vor Ort in der Provinz aufhielt.

Jetzt aber zu Gaius: Auch für 1-4 n. Chr., als Gaius sich im Osten aufhielt, ist aus den Quellen kein anderer syrischer Statthalter bekannt. Das muss gewiss nichts heißen, denn genau zu diesen Jahren weist Dios Werk eine Überlieferungslücke auf und auch Iosephos sagt zu der Zeit zwischen dem Tod des Herodes und der Absetzung des Archelaos kaum etwas. Gaius wurde gegen die Armenier und Parther geschickt (siehe Tac.: ann. 2, 4 u. Cass. Dio: hist. 55, 10, 18) - das war der Grund seiner Orientmission. Aber geographisch genauer wurde Gaius laut dem Zeit- und Augenzeugen Velleius Paterculus (hist. II 101) „nach Syrien“ gesandt. Was sollte Gaius dort anderes machen, als einen syrischen Statthalter überflüssig? Es war doch anfangs gar nicht klar, ob es zum Krieg gegen die Parther kommen würde oder nicht. D. h. Gaius machte einen eventuellen syrischen Statthalter zumindest schon einmal des Befehls über die syrischen Legionen verlustig (unabhängig davon ob dem Gaius auch aus dem Donauraum und/oder aus Ägypten zusätzliche Truppen nach Syrien „zugeschoben“ wurden). Was die Anrufungen der syrischen Städte usw. der Gerichtsbarkeit anbelangt, so bin ich mir ziemlich sicher, dass auch all die Rechtsfragen vor den anwesenden Gaius gebracht wurden. Die sonstige innere Verwaltung der Provinz mag Gaius zusammen mit seinen comes und rectores auch noch bewältigt haben, ohne einen weiteren proprätorischen Statthalter, dessen Anwesenheit doch nur zu Kompetenzen-Gerangel geführt hätte.

Das waren die Überlegungen die mich dazu geführt haben, die Meinung der Sekundärliteratur, welche Gaius unter die syrischen Statthalter einreiht, für begründet zu halten. Natürlich kann ich mir hierin nicht hundert Prozent sicher sein, aber es schien mir plausibel.

Was wären denn die Argumente gegen die Ablösung des syrischen Statthalters Varus durch Gaius? Die Frage ist nicht hämisch gemeint, sondern ich bin ja ehrlich auf der Suche nach der spätestmöglichen Ablösung des Varus in Syrien.

Liebe Grüße
buschhons
 
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Ich sehe zwischen Deiner ausführlichen Analyse und meinem Beitrag keinen Widerspruch. Da die Legaten nur regionale Vertreter des Imperium-Inhabers waren, stand es dem Imperium-Inhaber selbstverständlich jederzeit frei, die Verwaltung einer zu seinem imperium gehörenden Provinz selbst zu übernehmen und den Legaten zu entlassen. Mir ging es nur darum, dass es meines Erachtens keinen Automatismus gegeben haben dürfte, dass also ein Legat sein Amt nicht automatisch verlor und er die Provinz verlassen musste, wenn sein übergeordneter Imperium-Inhaber nahte. Es dürfte stattdessen im Ermessen des Imperium-Inhabers gelegen haben, ob er sich trotzdem weiterhin eines Legaten bedienen wollte oder nicht.

Weniger glücklich bin ich allerdings mit der Formulierung "Unterlegat" für ὑποστράτηγος. Plutarch z. B. verwendet den Begriff auch, er bezeichnet z. B. in der Crassus-Biographie den Unterfeldherrn eines einen Feldzug durchführenden Praetors (den er στράτηγος nennt) so; da ist also eindeutig ein "Legat" gemeint. Mit dem Begriff ὑποστράτηγος scheint also eher ausgedrückt zu werden, dass jemand einem eigentlichen Gewalt-(=Imperium)-Inhaber untergeordnet war. Man muss jedenfalls generell vorsichtig sein, wenn man die griechischen Wiedergaben lateinischer Funktionsbezeichnungen rückübersetzen will.
Mit dem Begriff ἀντιστράτηγος scheint Cassius Dio normalerweise einen Propraetor, also den Statthalter einer senatorischen Provinz, bezeichnet zu haben. Siehe dazu Cassius Dio 53,13-15, wo er selbst einräumt, dass die griechische Nomenklatur uneinheitlich war.
 
Mir ging es nur darum, dass es meines Erachtens keinen Automatismus gegeben haben dürfte, dass also ein Legat sein Amt nicht automatisch verlor und er die Provinz verlassen musste, wenn sein übergeordneter Imperium-Inhaber nahte. Es dürfte stattdessen im Ermessen des Imperium-Inhabers gelegen haben, ob er sich trotzdem weiterhin eines Legaten bedienen wollte oder nicht.

Ja, kein Automatismus, sondern Ermessenssache des Gaius - das sehe ich auch so.

Weniger glücklich bin ich allerdings mit der Formulierung "Unterlegat" für ὑποστράτηγος [...] Mit dem Begriff ὑποστράτηγος scheint also eher ausgedrückt zu werden, dass jemand einem eigentlichen Gewalt-(=Imperium)-Inhaber untergeordnet war.

Da hast Du recht. Die Wiedergabe des ὑποστράτηγος mit "Unterlegat" ist nicht korrekt. Besser war der Begriff "Unterbefehlshaber".

Mit dem Begriff ἀντιστράτηγος scheint Cassius Dio normalerweise einen Propraetor, also den Statthalter einer senatorischen Provinz, bezeichnet zu haben. Siehe dazu Cassius Dio 53,13-15 [...]

Ich glaube, das ist ein Mißverständnis; denn Proprätoren nennt man doch nicht die Statthalter in den Senatsprovinzen, sondern die der kaiserlichen Provinzen, eben die legati Augusti pro praetore.
Ich beziehe mich jetzt nur mal auf Kapitel 13 (Dio, Buch 53):
In Kap. 13, 2b-4 (und 5b) spricht Dio von den Statthaltern der senatorischen Provinzen, die Augustus alle "anthypatoi" (proconsules) genannt habe, egal ob sie Ex-Konsuln oder Ex-Prätoren waren.
Kap. 13, 5-8 (ausgenommen 5b) spricht Dio von den "Statthaltern" der kaiserlichen Provinzen, die Augustus alle "presbeutes antistratgoi" / propraetores (also legati Augusti pro praetore) genannt habe, egal ob sie aus den Reihen der Ex-Konsuln oder der Ex-Prätoren genommen wurden.


PS: Tut mir leid, wegen der doofen Umschrift des Griechischen, aber wie schreib ich hier denn nun Griechisch? Unter den Schriftarten hier befindet sich doch keine greich. Schrift, oder?
 
Ja und nein.
Ja, Du hast recht, ich habe da ein wenig geschlampt. Propraetoren als Provinzstatthalter gehören natürlich in die Republik. In der Kaiserzeit wurde jede senatorische Provinz von einem Proconsul verwaltet, auch wenn die meisten Amtsinhaber noch gar nicht das Konsulat bekleidet hatten.
Allerdings darf man auch nicht die Propraetoren mit den legati Augusti pro praetore vermengen. Ein Propraetor war in der Republik ein echter Promagistrat, der die Praetur bekleidet hatte und dem seine Amtsgewalt verlängert worden war, z. B. um eine Provinz zu verwalten. Er hatte somit auch ein eigenes imperium kraft seines Amtes. Der legatus Augusti pro praetore hingegen war zwar normalerweise ebenfalls ein ehemaliger Praetor, aber ihm war seine Amtsgewalt nicht verlängert worden, er war also kein Promagistrat.

PS: Griechisch schreibe ich, indem ich griechische Buchstaben hineinkopiere.
 
Allerdings darf man auch nicht die Propraetoren mit den legati Augusti pro praetore vermengen.

Ich war zwar bisher der Meinung, ich dürfte das für die frühe Kaiserzeit:), aber Quellenbelege habe ich dafür keine parat. Mag also sein, dass ich mir das bisher ein bisschen zu einfach gemacht habe. Für meine Argumentation in Beitrag #16 war ja (zum Glück) nur von Belang, dass Dio den kaiserlichen Statthalter normalerweise nicht ypostrategos (sondern antistrategos) nennt.

PS: Griechisch schreibe ich, indem ich griechische Buchstaben hineinkopiere.
Ok danke. Funktioniert bei mir nicht. Wahrscheinlich schreibe ich auf meinem PC mit einer anderen griechischen Schrift(art) als Du. Irgendwann werde ich es wohl noch hinbekommen.

Um nach unserem Exkurs zur röm. Provinzialverwaltung nochmal auf meine nervige Grundfrage zurückzukommen:
Laut den Münzen hat Varus mit Sicherheit noch im Jahre 5/4 v. Chr. als kaiserl. Legat in Syrien gestanden. Zum Abschluss die für mich alles entscheidende Frage:
Meinst Du, dass Varus noch bis 1 v./ 1 n. Chr. als Statthalter in Syrien fungiert haben könnte? Mit dieser Hypothese kann ich doch auf meiner Suche nach dem Todesjahr des Herodes erstmal weiterarbeiten, oder?
Oder fällt Dir noch irgendwas ein, was diese Hypothese aus den Angeln hebt?
 
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