Frankreich - Ehescheidung ab 1792 - wo wurden die Dokumente hinterlegt?

ahoffmann

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Hallo zusammen,

die reformierte Gesetzgebung in Frankreich vom 20. September 1792 sah ja vor, dass eine Ehe nicht nur im Einvernehmen von beiden Partnern, sondern auch auf einseitigen Wunsch nur eines der Ehepartner geschieden werden konnte. Also auch gegen den Willen des anderen Partners.

Weiß jemand von Euch, an welchem Ort eine solche (einseitige) Eheaufhebungs-/Scheidungsakte in Frankreich hinterlegt werden musste? Dort, wo auch die Heirat verzeichnet war oder am Geburtsort der Person, die die Scheidung amtlich bestätigen ließ?

Ich habe hier einen reisenden Militär, der eine schnelle "Fernscheidung" brauchte, um erneut zu heiraten. Nur gibt es weder am ehemaligen Heirats,- noch an seinem Geburtsort einen Akteneintrag zur Scheidung.
Hat jemand eine Idee, wie das in der Praxis ablief?

Danke schon mal

Andrea
 
Nach dem Gesetz vom 20. September 1792 muß das am Wohnsitz des Ehemanns geschehen sein:

Art. 5. - Si le divorce est demandé par l'un des conjoints seulement, il sera tenu de faire signifier à son conjoint un acte aux fins de le voir prononcer : cet acte contiendra réquisition de se trouver en la maison commune de la municipalité dans l'étendue de laquelle le mari a son domicile, et devant l'officier public chargé des actes de naissances, mariages et décès, dans le délai qui aura été fixé par cet officier, ce délai ne pourra être moindre de trois jours ; et en outre, d'un jour par dix lieues, en cas d'absence du conjoint appelé.
Décret du 20 septembre 1792 qui détermine le mode de constater l’état civil des citoyens - Wikisource

Eine Scheidung ist im Heiratsarchiv der Gemeinde einzutragen. Eine Kopie ist jährlich an das Archiv des Départements zu übersenden.

Wie das jetzt bei einer "Fernscheidung" aussieht, ist mir unbekannt.
 
Super, Dankeschön für den Link zum Original-Text!

Das hat weitergeholfen und das Rätsel hat sich tatsächlich gelöst; der Akteneintrag ist da und beantwortet mir auch gleich einige Fragen.
Die Ehefrau wurde damals erfolglos zur Bestätigung der Scheidung an den neuen Wohnsitz des Mannes geladen. Sie konnte aber gar nicht kommen, da sie mehrere hundert Kilometer entfernt fest saß und einfach keine Mittel für die Reise hatte. (Anmerkung: und ich weiß, dass sie dort neben den eigenen Kindern auch noch die Schwiegereltern, also die Eltern des scheidungswilligen Ehemannes, versorgte. Das ist die Höhe, oder?).

Die Ehe wurde folglich in Abwesenheit der Ehefrau geschieden und es genügte, dass der Ehemann und mehrere Zeugen das erfolglose Bemühen des Gatten um die Ehe bestätigt hatten (...).

Das ist genau das, was ich mit der "Fernscheidung" meinte und was wohl nach der Neuregelung von 1792 ganz gut funktionierte - ein Mann konnte sich also tatsächlich recht bequem aus der Ferne scheiden lassen; er brauchte nur einen neuen festen Wohnsitz und konnte dann seinen Neubeginn starten. Die Folgen für Frau und Kinder waren da sicher gravierender.

Das ist sehr spannend – nochmals danke und ein schönes Wochenende!
 
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