Frauenbewegung

S

Sara1995

Gast
Guten Morgen alle zusammen,
ich hab mich gefragt: Im Internet steht soviel von das die Frauen weniger Rechte hatten, sie Frauenvereine gegründet haben und 1918 das Wahlrecht das Wahlrecht bekommen haben. Aber was ich mich frage ist, wie genau haben sie ihre Ziele durchgesetzt? Was haben sie gemacht, um ihre Ziele zu verwirklichen ? Wer hat am Ende "zugestimmt", damit Frauen z.B. das Wahlrecht und ein Recht auf Bildung bekamen?
(Ich spreche nur vom Zeitraum zwischen Kaiserreich bis Weimarer Republik und nur in Deutschland)
 
Liebe Sara,
ich glaube aus Deiner Frage herauszuhören, daß Du auf der Suche nach einem bestimmten Grund, einem "single issue" für die Einführung des Frauenwahlrechtes bist. MMn. gibt es diesen allerdings in dieser Form nicht. Das Frauenwahlrecht wurde eingeführt, weil sich die Gesellschaft in verschiedensten Bereichen geändert hatte und sich die Stellung der Frau in ihr generell gewandelt hatte. Verlagerung der Bevölkerungsmehrheit von ländlich geprägten Gebieten, in denen die patriachalen Verhältnisse über Jahrhunderte wie in Stein gemeißelt unverändert tradiert worden waren, in ausufernde anonyme Städte, deren soziale Verhältnisse noch im Werden begriffen waren, aufkommende eigenständige Berufstätigkeit von Frauen in diesen neuen Mileaus, und darauf aufbauend sich ändernde Familienverhältnisse, sowie daraus resultierend veränderte Bewußtseins- und Selbstwahrnehmungsformen von Frauen, die ihren Ausdruck in der Frauenbewegung finden, seien hier nur als sehr grobe Stichworte dieser Veränderungen genannt.

Ohne Meinungsumfragen des 19. Jahrhunderts zu kennen (gab es damals ja auch noch nicht), nehme ich an, daß die Mehrzahl der Menschen (und auch der Frauen) um 1850 "Frauenwahlrecht" für "kompletten Unsinn" gehalten hätten, 1875 wahrscheinlich für "utopisch-nett, aber viel zu radikal", 1900 für "irgendwann (leider) unausweichlich, aber doch nicht jetzt" und 1918 dann für "natürlich jetzt, wenn schon mal Revolution ist".
 
(Ich spreche nur vom Zeitraum zwischen Kaiserreich bis Weimarer Republik und nur in Deutschland)
Nach dem Ende des Kaiserreiches im November 1918 übernahmen die SPD und die USPD mit dem Rat der Volksbeauftragten defacto die Regierung in Deutschland. Die SPD hatte bereits im Erfurter Programm 1891 das Frauenwahlrecht aufgenommen und strebte die Gleichberechtigung als einen Grundsatz an:
"4. Abschaffung aller Gesetze, welche die Frau in öffentlich- und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Manne benachteiligen."
Die USPD spaltete sich erst im Zuge des 1.Weltkrieges ab. Die Gleichberechtigung forderte auch sie. Innerhalb dieser beiden Parteien gab es also schon lange einen Konsens zum Frauenwahlrecht, der dann logischerweise im Aufruf "An das deutsche Volk" vom 12.11.1918 quasi Gesetzeskraft erlangte. Darin wurde festgelegt,
"Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des porportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen." Das galt auch für die Wahl zur verfassungsgebenden Deutsche Nationalversammlung vom 19. Januar 1919, die dann die Weimarer Verfassung - natürlich inklusive Frauenwahlrecht - verabschiedete.
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Es gab natürlich auch bürgerliche Frauenbewegungen im Kaiserreich, die das Frauenwahlrecht forderten. Letztendlich politisch durchgesetzt wurde es jedoch von SPD und USPD 1918/19.
 
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