Im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Fürstenenteignung nach 1918 wird in einer regionalgeschicthlichen Arbeit von 23 Fürstentümern gesprochen. Mir sind nur 22 bekannt: Königreich Preußen Königreich Bayern Königreich Sachsen Königreich Württemberg Großherzogtum Baden Großherzogtum Hessen Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz Großherzogtum Oldenburg Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach Herzogtum Anhalt Herzogtum Braunschweig Herzogtum Sachsen-Altenburg Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha Herzogtum Sachsen Meiningen Fürstentum Lippe (Detmold) Fürstentum Schaumburg-Lippe Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen Fürstentum Reuß Ältere Linie (Greiz) Fürstentum Reuß Jüngere Linie (Gera) Fürstentum Waldeck Fehlt da eines?
Die Verfassung von 1871 nennt 22 Fürstentümer + die drei Hansestädte Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches (16.04.1871), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/verfksr.html, Stand: 2.6.2004 Ich denke also, dass Du recht hast Grüße Repo
Oder jemand hat Wilhelm Zwo zweimal gezählt, einmal als deutschen Kaiser und einmal als König von Preußen.
Eine mögliche Erklärung für die 23 Fsm. aus Thüringer Sicht: Es könnte sein, daß es mit Sachsen-Coburg-Gotha zu tun hat. Es handelt sich nämlich eigentlich um zwei getrennte Herzogtümer Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg, die zwar in Personalunion von einem Haus regiert wurden, aber trotzdem 1826 nicht mit einander vereinigt worden sind. Spätere Versuche der Vereinigung scheiterten später. Sowohl Gotha als auch Coburg waren Residenzstädte und der Hof zog zweimal im Jahr um; beide hatte eigene Landtage, die Finanzen waren getrennt und nach dem Ende der Monarchie zerfielen sie auch in die zwei Freistaaten Coburg und Gotha.
Allerdings hatte Sachsen-Coburg und Gotha, so der korrektere Name, im Kaiserreich im Bundesrat nur eine Stimme. Das Reichsland Elsaß-Lothringen hingegen besaß keine Stimme, sondern nur die 3 Hansestädte und die 22 bzw. 23 Fürstentümer (je nach Sichtweise) - siehe Repos Quelle.
In dem von mir genannten Link steht unter Fußnote 1: "Lauenburg in Personalunion mit Preußen nur bis 1876 vereint." Insofern müsste es sich um Lauenburg handeln. Keiner von der Ecke im Forum der näheres wüßte? Grüße Repo
Hallo Repo, laut Wikipedia ist das Herzogtum Lauenburg im Jahre 1876 in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert worden und aus der Personalunion mit Preußen wurde somit eine Realunion. Eine völlige Unabhänigigkeit aus der Personalunion mit Preußen heraus ist nicht denkbar (vergleiche 1866 Hannover, Kurhessen...) . Insofern wäre es im Jahre 1918 bei der Fürstenenteignung nicht als eigenes Fsm. aufzuzählen gewesen.
Die Erklärung von Renard zu Sachsen-Coburg und Gotha finde ich irgendwie am sinnigsten, obwohl dabei ja auch nur eine Dynastie enteignet wurde. Sehr obskur das Ganze...
Da das Herzogtum Coburg jedoch an Bayern fiel, das Herzogtum Gotha aber an Thüringen, gab es in dem Fall auch höchstwahrscheinlich zwei unabhängige Enteignungs- und Entschädigungsprozesse. :S
Die hier im Pfad folgenden Erklärungsansätze in allen Ehren, manches erscheint tatsächlich recht plausibel. Aber: Könnte es nicht vielleicht auch sein, dass der Fehler in der o.g. Arbeit steckt?