Fürstenenteignung

Mercy

unvergessen
Im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Fürstenenteignung nach 1918 wird in einer regionalgeschicthlichen Arbeit von 23 Fürstentümern gesprochen.
Mir sind nur 22 bekannt:

Königreich Preußen
Königreich Bayern
Königreich Sachsen
Königreich Württemberg

Großherzogtum Baden
Großherzogtum Hessen
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Großherzogtum Oldenburg
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach

Herzogtum Anhalt
Herzogtum Braunschweig
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
Herzogtum Sachsen Meiningen

Fürstentum Lippe (Detmold)
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Fürstentum Reuß Ältere Linie (Greiz)
Fürstentum Reuß Jüngere Linie (Gera)
Fürstentum Waldeck

Fehlt da eines?
 
Möglicherweise wird das Reichsland Elsass-Lothringen zu den 23 Fürstentümern gezählt... :grübel:
 
Oder jemand hat Wilhelm Zwo zweimal gezählt, einmal als deutschen Kaiser und einmal als König von Preußen.
 
Mercy schrieb:
Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha

Eine mögliche Erklärung für die 23 Fsm. aus Thüringer Sicht:

Es könnte sein, daß es mit Sachsen-Coburg-Gotha zu tun hat. Es handelt sich nämlich eigentlich um zwei getrennte Herzogtümer Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg, die zwar in Personalunion von einem Haus regiert wurden, aber trotzdem 1826 nicht mit einander vereinigt worden sind. Spätere Versuche der Vereinigung scheiterten später. Sowohl Gotha als auch Coburg waren Residenzstädte und der Hof zog zweimal im Jahr um; beide hatte eigene Landtage, die Finanzen waren getrennt und nach dem Ende der Monarchie zerfielen sie auch in die zwei Freistaaten Coburg und Gotha.
 
Allerdings hatte Sachsen-Coburg und Gotha, so der korrektere Name, im Kaiserreich im Bundesrat nur eine Stimme. Das Reichsland Elsaß-Lothringen hingegen besaß keine Stimme, sondern nur die 3 Hansestädte und die 22 bzw. 23 Fürstentümer (je nach Sichtweise) - siehe Repos Quelle.
 
In dem von mir genannten Link steht unter Fußnote 1:
"Lauenburg in Personalunion mit Preußen nur bis 1876 vereint."
Insofern müsste es sich um Lauenburg handeln.
Keiner von der Ecke im Forum der näheres wüßte?

Grüße Repo
 
Repo schrieb:
"Lauenburg in Personalunion mit Preußen nur bis 1876 vereint."

Hallo Repo,
laut Wikipedia ist das Herzogtum Lauenburg im Jahre 1876 in die preußische Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert worden und aus der Personalunion mit Preußen wurde somit eine Realunion. Eine völlige Unabhänigigkeit aus der Personalunion mit Preußen heraus ist nicht denkbar (vergleiche 1866 Hannover, Kurhessen...) . Insofern wäre es im Jahre 1918 bei der Fürstenenteignung nicht als eigenes Fsm. aufzuzählen gewesen.
 
Die Erklärung von Renard zu Sachsen-Coburg und Gotha finde ich irgendwie am sinnigsten, obwohl dabei ja auch nur eine Dynastie enteignet wurde.
Sehr obskur das Ganze...
 
Da das Herzogtum Coburg jedoch an Bayern fiel, das Herzogtum Gotha aber an Thüringen, gab es in dem Fall auch höchstwahrscheinlich zwei unabhängige Enteignungs- und Entschädigungsprozesse. :S
 
Mercy schrieb:
Im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Fürstenenteignung nach 1918 wird in einer regionalgeschicthlichen Arbeit von 23 Fürstentümern gesprochen.
Mir sind nur 22 bekannt...
Die hier im Pfad folgenden Erklärungsansätze in allen Ehren, manches erscheint tatsächlich recht plausibel.

Aber: Könnte es nicht vielleicht auch sein, dass der Fehler in der o.g. Arbeit steckt?
 
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