Gab es innerhalb des HRR (Eroberungs-)Kriege ?

bi-ba-butzemann

Neues Mitglied
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum, und ich hoffe sehr, dass Ihr mir helfen könnt. Ich freue mich über jede Antwort !

Ich habe in den letzten Tagen viele Artikel über das Mittelalter und das HRR gelesen, und dabei bin ich über eine Frage gestolpert, die mir keine Ruhe lässt:

Hat es während des Hoch- und Spätmittelalters Eroberungskriege innerhalb des Heiligen Römischen Reiches gegeben ?

Als Laie denke ich nämlich, dass es solche Kriege zumindest unter den Fürsten gegeben hat, aber nachdem ich nun mehrere Artikel zum Lehnswesen gelesen habe, bin ich mir da nicht mehr so ganz sicher, weil die Logik solcher Kriege aus meiner Sicht nicht mit dem Lehnswesen zu vereinbaren ist, da die (Kron-/Unter-)Vasallen eben nicht die Eigentümer ihrer Länder waren.

Durch die Vergabe eines Lehens wird ja im Prinzip ein Vertrag zwischen dem Lehnsherr und seinem Vasallen (bzw. deren Familien) geschlossen. Falls es innerhalb des HRR Eroberungskriege gab, würde das aber bedeuten, dass ein solcher Vertrag von einem Dritten (dem Kriegsgewinner) aufgehoben werden konnte. Und letztlich würde damit die gesamte Hierarchie auf den Kopf gestellt werden, denn der Vasall, der einen Krieg für sich entschieden hat, würde damit faktisch seinem Herren die Vergabe eines Lehens diktieren. [Versteht Ihr, was ich meine ?]

Außerdem würde mich interessieren, ob es in dieser Hinsicht evtl. Unterschiede zwischen Kron- und Untervasallen gab. Konnte z.B. eine Fehde zwischen zwei Rittern dazu führen, dass der Gewinner die vollständige Kontrolle über das Land des Verlierers erhielt ?

Viele Grüße aus Goslar,

bi-ba-butzemann
 
Zum Vasallentum gehörte es, seinem Lehnsherren "mit Rat und Tat" zur Seite zu stehen. "Tat" heißt, wenn der Lehnsherr rief, musste der Vasall eine zuvor vertraglich vereinbarte Streitmacht aufstellen und mit dieser sich beim Herrn einfinden, um mit diesem in den Krieg zu ziehen. Es ist also recht unwahrscheinlich, dass ein Vasall von sich aus eine Fehde mit seinem Lehnsherren angefangen hätte, da er dann gegen eine Übermacht hätte kämpfen müssen. Etwas anders sieht das auf der Ebene der Reichsfürsten/Kronvasallen aus. Diese hätten ausreichend eigene Macht gehabt, um sich dem König, also ihrem Lehnsherren, entgegen zustellen - und das ist ja auch oft genug passiert.
 
Hat es während des Hoch- und Spätmittelalters Eroberungskriege innerhalb des Heiligen Römischen Reiches gegeben ?
Von Eroberungskriegen in dem Sinne würde ich weniger sprechen. Oftmals ging es um ein Erbe. Die Söhne kämpften gegen ihren Vater oder mehrere Erben gegeneinander, wenn sie mit der Erbteilung nicht einverstanden waren (das gab es bspw. unter den Wettinern).
Im 15.Jh. tobte ein jahrelanger Krieg zwischen Kurbrandenburg und den Herzögen von Pommern.

Grundsätzlich sollten aber diese innerdeutschen Konflikte unterbunden werden, so war es der Wunsch des Königs/Kaisers. Bereits Kaiser Heinrich IV. hatte einen ersten Reichslandfrieden erlassen. Doch war die Durchsetzung des mehrfach erneuerten Landfriedens schwierig. Später machte sich König Rudolf I. besonders darum verdient, nach einer Zeit starker innerdeutscher Unruhen und Zwiste.
 
Die beiden Markgräflerkriege des Albrecht Alkibiades von Brandenburg-Kulmbach waren echte Eroberungskriege innerhalb des HRR,mit dem Ziel ein fränkisches Herzogtum zu begründen. Sie endeten 1544 mit der Niederlage und Reichsacht für Albrecht Alkibiades
 
Hat es während des Hoch- und Spätmittelalters Eroberungskriege innerhalb des Heiligen Römischen Reiches gegeben ?

Selbstverständlich gab es solche Kriege bzw. Fehden, bei denen es um Macht und Einfluss in einer Region ging. Eine der Krieg führenden Mächte blieb dabei auf der Strecke, musste sich dem Sieger - oft auch lehnsrechtlich - beugen und verlor ihre politische Stellung häufig unwiderruflich. Ein gutes Beispiel für solche Auseinandersetzungen ist der Thüringer Grafenkrieg im 14. Jh., bei dem es darum ging, ob die Wettiner eine Vormachtstellung in Thüringen behaupten oder erringen konnten.

Thüringer Grafenkrieg ? Wikipedia

Darüber hinaus gab es unzählige solcher Auseinandersetzungen, bei denen es in kleinem oder großem Rahmen um die Vormachtstellung oder auch das Erbe von Herren, Grafen oder Fürsten ging. So kam es z.B. in Hessen/Thüringen nach dem Aussterben der Ludowinger 1247 zum thüringisch-hessischen Erbfolgekrieg zwischen der Tochter des letzten Thüringer Landgrafen Sophie und ihrem minderjährigen Sohn, dem späteren Heinrich I. von Hessen, mit den sächsischen Wettinern um das thüringische Erbe.

Thüringisch-hessischer Erbfolgekrieg ? Wikipedia

Man könnte hier noch viele Beispiele nennen, wo der Adel im Heiligen Römischen Reich Krieg gegeneinander führte, auch wenn seit dem 11. Jh. verschiedene Reichslandfrieden das untersagten, was 1495 zu einem Ewigen Reichslandfrieden führte, der unbefristet gelten sollte.
 
Einen gewaltigen Eroberungszug machten verschiedene Reichsfürsten nach dem Ausstreben der Stauferdynastie. Das staufische Hausgut verschwand und auch große Teile des Reichsgutes im Südwesten. Diese Entwicklung setzte ein, als der Papst Kaiser Friedrich II. exkommuniszierte. Insbesondere der damalige Bischof von Straßburg spielte ein führende Rolle bei der Aneignung von Reichsgut im Herzogtum Schwaben.
 
Dem Threadersteller möchte ich insoweit zustimmen, dass Eroberungskriege, wie sie zum Teil gegen äußere Feinde wie die Slawen geführt wurden, eigentlich nicht denkbar waren. In der Tat hätte der deutschen König zumindest in der Theorie (!) die Mittel besessen, um Kriege unter seinen Gefolgsleuten zu verhindern - durch Entzug der Lehen oder Verhängung der Reichsacht. Wie es ja auch tatsächlich gegenüber echten oder vermeintlichen "Reichsfeinden" geschah. Dass er diese Sanktionen allzuoft überhaupt nicht durchsetzen konnte, steht auf einem anderen Blatt - aber schon deren Existenz zeigt, dass das Reich eben als Einheit gesehen wurde und die unterschiedlichen Stände im Reich zumindest nicht Krieg gegeneinander führen sollten.
So fallen mir denn - mit Ausnahme der erwähnten Auseinandersetzung etlicher Adligen mit den untergehenden Staufern im 13. Jahrhundert, deren genauer Ablauf sehr im Dunkeln liegt - keine Beispiele ein, bei denen sich kriegerische Auseinandersetzungen nicht auf irgendwelche Rechtsansprüche gründen.
 
,,,, keine Beispiele ein, bei denen sich kriegerische Auseinandersetzungen nicht auf irgendwelche Rechtsansprüche gründen.
Auseinandersetzungen - kriegerische oder juristische - gibt es gerade deshalb, weil einer angeblich oder tatsächlich die Rechte eines anderen verletzt hat. Dass es etwas nicht geben darf/soll, heißt leider nicht, dass es das auch tatsächlich nicht gibt.:friends:
 
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