Arcimboldo
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Als Geburtshelfer der ital. und europ. Renaissance sind die ital.Kommunen und Stadtrepubliken ein faszinierendes Gebilde.
Ergänzend zum Einführungstext noch ein paar Anmerkungen zu historischen Zusammenhängen und Voraussetzungen, die für das Phänomen der ital.Renaissance mitverantwortlich erscheinen.
Im politischen Machtstreben der Gilden und Zünfte des 12. Jahrhunderts wurzelt die kommunale Bewegung die später die glänzenden Stadtstaaten begründen sollten.
Urbane Grundstrukturen , wenn auch teils verfallen, wie das hervorragend ausgebaute Straßennetz des Imperium Romanum wurden mit der Konsolidierung staatl. Verhältnisse wiederhergestellt.
Mit staatl. Verhältnissen ist hier auch die Ausbildung der ital. Volkssprache gemeint, die im Verlauf des 10. Jahrh.sich langsam vom Volkslatein lößt und unter Aufnahme zahlreicher „Germanismen“ zu einem selbständigen Idiom werden.
Dante begreift später als erster Italien als Einheit von Sprache :“ das schöne Land; wo das „si „ertönt. „
Aus der antiken Municipalverfassung hatte sich nur das städt. Notariat erhalten, hatte aber nur untergeordnete Funktionen und waren nicht Teil einer städt. Selbstverwaltung.
Diese „Notarii“ wurden ernannt von Stadtherren , -das konnten der ortsansässigen Bischof oder ein Feudalherr sein. Diese Herren begannen allerdings schon in fränkischer Zeit die städt.Bevölkerung in beschränktem Umfang zur Mitarbeit in der Verwaltung heranzuziehen.
In der Folgezeit haben vorallem die Bischöfe , die im Gegensatz zu den Feudalherren in den Städten selbst residierten, angesehene Bürger,die „boni hominis“ ,als Ratgeber berufen und mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im städt. Wesen beauftragt.
Auffallend ist die im Gegensatz zu anderen Ländern überwiegend friedliche Ablösung der Stadtherren durch die in ihren Funktionen eintretende Bürgerschaft.
Die Kommune übernimmt also mehr und mehr die Reichsrechte (Regalien ) , die vorher nur die Beauftragten des Kaisers ausgeübt haben.
Der Kaiser unterstüzt zunächst die Unabhängigkeitsbestrebungen der Kommunen,glaubt er doch in den sich emanzipierenden Städten einen natürlichen Verbündeten gegen die aufsässigen Feudalherren gefunden zu haben.
Die Erfahrungen Barbarossas mit dem Lombardischen Bund zeigen allerdings ,daß dies ein frommer Wunsch geworden ist.
Im Frieden von Konstanz 1183 behält das Reich die strittigen Reichsrechte nur noch nominell,die Ausübung derselben wird den von den Kommunen frei gewählten Konsuln überlassen, womit die Emanzipation der Städte praktisch sanktioniert ist.
An diesem Fakt kann auch der Sieg Friedrichs II. über die lomb. Städte bei Cortenuova 1237 nichts mehr ändern.
Die freien Kommunen als selbstständige politische Organe bleiben erhalten und prägen das hist. Bild Italiens bis ins Hochmittelalter.
Einen gewaltigen Aufschub nahm der ital. Handel im Zusammenhang mit den Kreuzzügen,
denen die ital. Seestädte ihre große Machtausdehnung verdanken.
Die Geldwirtschaft war in Italien auch zwischen dem 6.+11. Jahrh. nie völlig durch die Naturalwirtschaft verdrängt worden.
Die wirtschaftl. und politische Freiheit des ital. Bürgers stellt somit die wichtigste Voraussetztung für die von der Kirche weitgehend emanzipierte Laienbildung dar,die sich auch durch „Schriftlichkeit“ herausgebildet hat. Dies zusammengenommen trägt zum Zerfall der mittelalterl. Strukturen und Lebensformen bei.
Das Nationalbewußtsein in Italien äußerte sich in erster Linie als Kulturbewußtsein und nicht wie die vielen anderen Völkern des Abendlandes hauptsächlich im politisch-militärischen Bereich.
Die städt Kultur prägt eine typisch italienische Form des gesellschaftl. Daseins mit Dichtung, Religion und Kunst.
Der Künstler beginnt nun als Persönlichkeit hervorzutreten . Ein die Kunst revolutionierender Vorgang , der die „Renaissance „ nachsich ziehen sollte.
Ergänzend zum Einführungstext noch ein paar Anmerkungen zu historischen Zusammenhängen und Voraussetzungen, die für das Phänomen der ital.Renaissance mitverantwortlich erscheinen.
Im politischen Machtstreben der Gilden und Zünfte des 12. Jahrhunderts wurzelt die kommunale Bewegung die später die glänzenden Stadtstaaten begründen sollten.
Urbane Grundstrukturen , wenn auch teils verfallen, wie das hervorragend ausgebaute Straßennetz des Imperium Romanum wurden mit der Konsolidierung staatl. Verhältnisse wiederhergestellt.
Mit staatl. Verhältnissen ist hier auch die Ausbildung der ital. Volkssprache gemeint, die im Verlauf des 10. Jahrh.sich langsam vom Volkslatein lößt und unter Aufnahme zahlreicher „Germanismen“ zu einem selbständigen Idiom werden.
Dante begreift später als erster Italien als Einheit von Sprache :“ das schöne Land; wo das „si „ertönt. „
Aus der antiken Municipalverfassung hatte sich nur das städt. Notariat erhalten, hatte aber nur untergeordnete Funktionen und waren nicht Teil einer städt. Selbstverwaltung.
Diese „Notarii“ wurden ernannt von Stadtherren , -das konnten der ortsansässigen Bischof oder ein Feudalherr sein. Diese Herren begannen allerdings schon in fränkischer Zeit die städt.Bevölkerung in beschränktem Umfang zur Mitarbeit in der Verwaltung heranzuziehen.
In der Folgezeit haben vorallem die Bischöfe , die im Gegensatz zu den Feudalherren in den Städten selbst residierten, angesehene Bürger,die „boni hominis“ ,als Ratgeber berufen und mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im städt. Wesen beauftragt.
Auffallend ist die im Gegensatz zu anderen Ländern überwiegend friedliche Ablösung der Stadtherren durch die in ihren Funktionen eintretende Bürgerschaft.
Die Kommune übernimmt also mehr und mehr die Reichsrechte (Regalien ) , die vorher nur die Beauftragten des Kaisers ausgeübt haben.
Der Kaiser unterstüzt zunächst die Unabhängigkeitsbestrebungen der Kommunen,glaubt er doch in den sich emanzipierenden Städten einen natürlichen Verbündeten gegen die aufsässigen Feudalherren gefunden zu haben.
Die Erfahrungen Barbarossas mit dem Lombardischen Bund zeigen allerdings ,daß dies ein frommer Wunsch geworden ist.
Im Frieden von Konstanz 1183 behält das Reich die strittigen Reichsrechte nur noch nominell,die Ausübung derselben wird den von den Kommunen frei gewählten Konsuln überlassen, womit die Emanzipation der Städte praktisch sanktioniert ist.
An diesem Fakt kann auch der Sieg Friedrichs II. über die lomb. Städte bei Cortenuova 1237 nichts mehr ändern.
Die freien Kommunen als selbstständige politische Organe bleiben erhalten und prägen das hist. Bild Italiens bis ins Hochmittelalter.
Einen gewaltigen Aufschub nahm der ital. Handel im Zusammenhang mit den Kreuzzügen,
denen die ital. Seestädte ihre große Machtausdehnung verdanken.
Die Geldwirtschaft war in Italien auch zwischen dem 6.+11. Jahrh. nie völlig durch die Naturalwirtschaft verdrängt worden.
Die wirtschaftl. und politische Freiheit des ital. Bürgers stellt somit die wichtigste Voraussetztung für die von der Kirche weitgehend emanzipierte Laienbildung dar,die sich auch durch „Schriftlichkeit“ herausgebildet hat. Dies zusammengenommen trägt zum Zerfall der mittelalterl. Strukturen und Lebensformen bei.
Das Nationalbewußtsein in Italien äußerte sich in erster Linie als Kulturbewußtsein und nicht wie die vielen anderen Völkern des Abendlandes hauptsächlich im politisch-militärischen Bereich.
Die städt Kultur prägt eine typisch italienische Form des gesellschaftl. Daseins mit Dichtung, Religion und Kunst.
Der Künstler beginnt nun als Persönlichkeit hervorzutreten . Ein die Kunst revolutionierender Vorgang , der die „Renaissance „ nachsich ziehen sollte.
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