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Ich habe mich schon häufiger gefragt warum in den früheren Jahrhunderten die Kirche nicht gegen die Verwandschaftsehen zwischen Leuten mit den gleichen Großeltern und Urgroßeltern vorgegangen ist.
Wenn wir von der katholischen Kirche sprechen, dann benötigt die Eheschließung zwischen Cousin und Cousine 1. Grades einen kirchlichen Dispens, ist also eigentlich nicht erlaubt, es sind aber Ausnahmen möglich.Das wären Vettern und Cousinenehen. Soweit mir bekannt ist, waren nur Ehen in direkter Linie, also Geschwister, Eltern verboten. Cousinen/Großcousinenheiraten waren evtl. verpönt, sind aber vorgekommen. Wie Lili schon sagte, es kommt auf die Zeit und die Gegend an.
Das ist die aktuelle zivilrechtliche Rechtslage in Deutschland und Österreich. Die römisch-katholische Kirche erließ aber viel weitergehende Eheverbote unter Verwandten, wobei es auch immer wieder Änderungen gab. Schon in der Antike wurde die Ehe in der Seitenlinie bis zum 7. Grad verboten und das immer wieder bekräftigt [z. B. Synode von Toledo 351, Papst Gregor I. (590-604), Papst Leo III. (795-816)], wobei es aber durchaus auch regionale Ausnahmen gab. Papst Innozenz III. (1198-1216) reduzierte es auf dem 4. Lateranischen Konzil 1215 auf den 4. Grad, was heute noch so gilt.Das wären Vettern und Cousinenehen. Soweit mir bekannt ist, waren nur Ehen in direkter Linie, also Geschwister, Eltern verboten.
Das wären Vettern und Cousinenehen. Soweit mir bekannt ist, waren nur Ehen in direkter Linie, also Geschwister, Eltern verboten. Cousinen/Großcousinenheiraten waren evtl. verpönt, sind aber vorgekommen. Wie Lili schon sagte, es kommt auf die Zeit und die Gegend an.
Das ist die aktuelle zivilrechtliche Rechtslage in Deutschland und Österreich. Die römisch-katholische Kirche erließ aber viel weitergehende Eheverbote unter Verwandten, wobei es auch immer wieder Änderungen gab. Schon in der Antike wurde die Ehe in der Seitenlinie bis zum 7. Grad verboten und das immer wieder bekräftigt [z. B. Synode von Toledo 351, Papst Gregor I. (590-604), Papst Leo III. (795-816)], wobei es aber durchaus auch regionale Ausnahmen gab. Papst Innozenz III. (1198-1216) reduzierte es auf dem 4. Lateranischen Konzil 1215 auf den 4. Grad, was heute noch so gilt.
Allerdings konnte man von diesen Ehehindernissen dispensiert werden. Ob es dazu kam, hing vor allem davon ab, wie gut man zur Geistlichkeit stand ... Nach aktuellem Kirchenrecht ist ein Dispens in gerader Linie oder im 2. Grad der Seitenlinie ausgeschlossen.
In der serbisch orthodoxen Kirche der ich selber angehöre dürfte ich nicht heiraten bis zum 7. Grad wobei die Cousine als Schwester zweiten Grades gilt.
Damit haben wir die Weisungen der serbisch-orthodoxen und der katholischen Kirche. Für die evangelische Kirche habe ich auf Anhieb nichts gefunden. Zum Vergleich fände ich entsprechende Regelungen in Judentum und Islam interessant.In weiten Teilen Serbiens ist es üblich die Kinder seines Onkels als Bruder und Schwestern zu titulieren. Gesellschaftlich ist Sex und Ehe unter Leuten der gleichen Großfamilie auch sehr verpönt. Soll im frühen Mittelalter auch in Westeuropa gegolten haben und dann immer weiter gelockert worden sein.
Was hat sich geändert das im 19. Jahrhundert mehr oder weniger alle miteinander sehr eng verwandt waren unter Europas Herrschaft.
Zu den Regelungen im Judentum bzgl. Sex unter Verwandten siehe Levitikus 18,6-18:Damit haben wir die Weisungen der serbisch-orthodoxen und der katholischen Kirche. Für die evangelische Kirche habe ich auf Anhieb nichts gefunden. Zum Vergleich fände ich entsprechende Regelungen in Judentum und Islam interessant.
Generell war im 18.Jh. ein Dispens bei Cousins und Cousinen nötig. Als Beispiel hätte ich die Ehe von Carl Theodor von Pfalz-Sulzbach und Elisabeth Augusta von Pfalz-Sulzbach.Adelshäuser und gewöhnliches Volk muß man wahrscheinlich getrennt betrachten.
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