GFS-Themen Deutsches Kaiserreich?

Idylchen

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Hallo zusammen,

ich bin in der 11.Klasse und muss nun über das Deutsche Kaiserreich referieren.Allerdings haben mich die Themenvorschläge meiner Lehrerin alle nicht wirklich umgehauen. Ich habe mich selbst auf die Suche gemacht, finde aber nichts wirklich interessantes was nicht scho mehrfach als Themenansatz in anderen Zusammenhängen gedienthat(Kinder,Jugend,Sport,Frauen,..), was aber trotzdem dem Niveau der Kursstufe entspricht. Hat hier vielleicht jemand eine Idee oderAnregung?
Lg, Idylchen
 
Unterricht und Schule? Wenn Eure Schule so alt ist, kann es eine Schulchronik aus der Zeit geben. Wenn Namen geschwärzt werden, dürfte das gehen. Von Listen zur Schulbibliothek über Gedenkfeiern, Wandertagen, militärischer Früherziehung und ähnlichem 'staatsbürgerlichen Unterricht' lässt sich schon eine Menge sagen. Wenn die Schrift ein Problem ist, kann ich vielleicht mit Texten aus der Chronik der hiesigen Volksschule aushelfen, die schon seit einiger Zeit abgetippt und für die Veröffentlichung freigegeben ist. Die soll irgendwann online gestellt werden. (In Preußen sollten ab 1914 Schulchroniken geführt werden. Oft setzen sie früher ein oder haben einen brauchbaren Rückblick. Ihr Inhalt hing stark vom jeweiligen Chronisten ab. Eigentlich sind Schulchroniken geheim. Aber wenn Namen geschwärzt werden, dürfte das in der Regel bis in die unmittelbare Nachkriegszeit kein Problem sein. Problematisch ist, wenn die Zuständigen -meist die Schulleiter - die Schrift nicht lesen können.)

Oder Du fragst mal beim Stadtarchiv, ob es da ein örtliches schülergeeignetes Thema gibt.

Wenn Du Zugriff auf entsprechende Literatur hast, wäre vielleicht auch eine bestimmte Partei oder ein Aspekt wie Kulturkampf oder Kolonien etwas.

Ideal wäre natürlich, wenn Du ein Thema hättest, dass Dich interessiert.
 
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Unterricht und Schule? Wenn Eure Schule so alt ist, kann es eine Schulchronik aus der Zeit geben. Wenn Namen geschwärzt werden, dürfte das gehen.
Wozu schwärzen? Die fraglichen Personen wären alle längst verstorben. 100 Jahre nach der Geburt, bei Unkenntnis des Verbleibs einer Person müssen die Namen nicht mehr geschwärzt werden.
 
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