Hallo User,
Wie schon im Titel ersichtlich, geht es mir hier um Goebbels' Verhältnis zu den Nürnberger Rassegesetzen vom 19.9.1935. Konkret interessiert die Frage, warum die Umsetzung der Gesetze im "Gau Berlin", dessen Leiter Gobbels gewesen ist, im Vergleich (etwa zu Dresden) nur sehr sporadisch vorangetrieben worden ist, weil es seiner Zuständigkeit oblag. Ihr müsst und sollt diese Frage nicht direkt beantworten, aber es wäre sehr hilfreich, könntet ihr Primärquellen nennen, etwa Passagen aus seinem Tagebuc, da ich leider über keinerlei Material verfüge oder darauf zugreifen kann.
Ich danke für eure Mühe,
mr. Jones
Wie schon im Titel ersichtlich, geht es mir hier um Goebbels' Verhältnis zu den Nürnberger Rassegesetzen vom 19.9.1935. Konkret interessiert die Frage, warum die Umsetzung der Gesetze im "Gau Berlin", dessen Leiter Gobbels gewesen ist, im Vergleich (etwa zu Dresden) nur sehr sporadisch vorangetrieben worden ist, weil es seiner Zuständigkeit oblag. Ihr müsst und sollt diese Frage nicht direkt beantworten, aber es wäre sehr hilfreich, könntet ihr Primärquellen nennen, etwa Passagen aus seinem Tagebuc, da ich leider über keinerlei Material verfüge oder darauf zugreifen kann.
Ich danke für eure Mühe,
mr. Jones