Gottesurteile

Kumawaka

Mitglied
Also
1. wenn das hier nicht reingehört, verschiebt es gern (muss ich jetzt einfach sagen)
2. Also, ich hab mal etwas in einem Buch über Gottesurteile gelesen und würde gern mehr darüber erfahren. in diesem Buch (roman) war es eine Frau, die als Hexe angeklagt wurde. Sie sollte die Wasserprobe machen, bei der sie untergetaucht wurde und solang im Wasser blieb, bis sie ertrank oder nach oben trieb. wenn sie nach oben trieb und so überlebt hätte, wäre sie eine Hexe gewesen und gleich gestorben. Wenn sie untergetaucht wäre, wäre sie frei von Schuld gewesen. Sie blieb unter Wasser und ein Ritter rettete sie (;))
3.Die Fragen: Gab es zu der Wasserprobe eine Zeit, die eingehalten werden musste? Oder gab es nur Sterben und Sterben? Und ga es auch noch andere Gottesurteile?? Waren die genauso unsinnig wie dieses (muss man mal einfach sagen)
4. Gab es eine Chance, die Gottesurteile zu überleben oder war es nur "glück"?
5. es waerden wahrscheinlich noch mehr Fragen kommen, aber ich hoffe, es reicht erstmal

und ich nummeriere, weil ich fetsgestellt habe, dass es so übersichtlicher bliebt, aber zukünftig werde ich es (wahrscheinlich) lassen
 
... wenn das hier nicht reingehört, verschiebt es gern...

Das kommt darauf an, worum es in diesem Thread gehen soll: um Gottesurteile allgemein oder um Hexenproben u. dgl.

... in diesem Buch (roman) war es eine Frau, die als Hexe angeklagt wurde. Sie sollte die Wasserprobe machen, bei der sie untergetaucht wurde und solang im Wasser blieb, bis sie ertrank oder nach oben trieb. wenn sie nach oben trieb und so überlebt hätte, wäre sie eine Hexe gewesen und gleich gestorben. Wenn sie untergetaucht wäre, wäre sie frei von Schuld gewesen. Sie blieb unter Wasser und ein Ritter rettete sie (;))
...

1. Die Hexenprozesse bzw. Hexenverfolgungen gehören nicht mehr ins Mittelalter!
2. Die sogenannte Wasserprobe war bei weitem nicht so generell verbreitet, wie es oftmals noch immer fälschlich angenommen wird, sondern trat regional unterschiedlich stark in Erscheinung.
Siehe dazu bspw. folgende Artikel:
historicum.net: Wasserproben und Hexenprozesse
historicum.net: Grave, Gerhard
historicum.net: Neuwalt, Hermann

... ga es auch noch andere Gottesurteile?

Wenn es um Gottesurteile im Mittelalter geht, gab es da verschiedene Formen; und man unterschied einseitige Gottesurteile (dazu würde z.B. ein der o.g. Wasserprobe ähnliches Wasserurteil gehören) und zweiseitige Gottesurteile (wie z.B. Zweikämpfe - übrigens auch oft in Ritterromanen und/oder -filmen anzutreffen).
Dazu ein Literaturtipp: Das fremde Mittelalter: Gottesurteil ... - Google Bcher
Und hier die Rezension dazu: Peter Dinzelbacher - Das fremde Mittelalter

Geht es jedoch um Hexenproben wie die o.g. Wasserprobe, so wäre hier noch bspw. die sogenannte Bahrprobe ("Blutprobe") zu nennen: historicum.net: Bahrprobe

Waren die genauso unsinnig wie dieses (muss man mal einfach sagen)...

Das "unsinnig" und/oder "muß man mal einfach sagen" trifft nur zu, wenn wir es aus unserer heutigen ethisch-moralischen Sichtweise betrachten (wovor sich übrigens ein seriöser Historiker außerordentlich hüten muß); zu seiner Zeit - egal, ob nun im Mittelalter oder in der Frühen Neuzeit - ging es bei solchen Dingen nämlich nicht um reinen Selbstzweck o. dgl., sondern um Dinge wie Wahrheitsfindung (es war also schon Teil der Rechtssprechung).
 
Das "unsinnig" und/oder "muß man mal einfach sagen" trifft nur zu, wenn wir es aus unserer heutigen ethisch-moralischen Sichtweise betrachten (wovor sich übrigens ein seriöser Historiker außerordentlich hüten muß); zu seiner Zeit - egal, ob nun im Mittelalter oder in der Frühen Neuzeit - ging es bei solchen Dingen nämlich nicht um reinen Selbstzweck o. dgl., sondern um Dinge wie Wahrheitsfindung (es war also schon Teil der Rechtssprechung).


Demnach wären solche Proben also sinnvoll gewesen, da sie immerhin zwei mögliche Ausgänge hatten:
a) einen Unschuldigen umgebracht zu haben (Kollateralschaden)
oder
b) ausnahmsweise mal eine Hexe festgestellt zu haben. Daß man diese danach ebenfalls umbrachte, war dann eine ganz andere Frage.

Fällt das dann unter strafrechtspflegerische Besonderheiten?
 
Demnach wären solche Proben also sinnvoll gewesen, da sie immerhin zwei mögliche Ausgänge hatten:
a) einen Unschuldigen umgebracht zu haben (Kollateralschaden)
oder
b) ausnahmsweise mal eine Hexe festgestellt zu haben. Daß man diese danach ebenfalls umbrachte, war dann eine ganz andere Frage.

1. Ich wiederhole noch einmal den ganz grundsätzlichen Punkt: Wasserproben waren während der Hexenverfolgung ein je nach Region in unterschiedlich starkem Maße verbreitetes Phänomen - und auf jeden Fall (wie die Verlinkungen von Historicum deutlich machen) kein generell weit verbreitetes Phänomen. Und nochmals: Die Hexenverfolgung gehört nicht mehr ins Mittelalter, sondern in die Frühe Neuzeit!
Anm.: Daß hier - leider - wieder einmal versucht wird, historisch zu differenzierende Dinge miteinander in den selben Kontext zu mischen, ist bezeichnend.

2. Warum hast Du nicht gelesen, was zu Wasserurteilen bei Dinzelbacher steht (siehe verlinktes Google Book)?
Ich darf zitieren:
Peter Dinzelbacher schrieb:
... Erzbischof Hinkmar von Reims... gibt 860 folgende Beschreibung:
"Es wird aber der zu Prüfende mit einem Strick gebunden und in das Wasser hinabgelassen... Aus zwei Gründen wird er anscheinend gefesselt, nämlich, daß er nicht beim Gericht irgendeinen Betrug begehen kann, bzw., wenn ihn das Wasser als Unschuldigen aufgenommen hat, er rechtzeitig herausgezogen werden kann, damit er nicht im Wasser Gefahr läuft [zu ertrinken]..."
...
Während man im allgemeinen davon ausging, daß das "reine" Element des Wassers den falsch Schwörenden nicht aufnehmen würde, weshalb nur der eine Chance hatte, der lange genug... unter Wasser zu bleiben vermochte, steht allerdings in einigen spätmittelalterlichen Weistümern genau das Gegenteil: Nur der oben Schwimmende sei unschuldig...
Anm.: In den nächsten Sätzen führt Peter Dinzelbacher dann noch etwas die weiteren Entwicklungen und v.a. die veränderte Anwendung in der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung aus...

Fällt das dann unter strafrechtspflegerische Besonderheiten?

Du kannst es nennen wie Du magst; ein seriöser Historiker jedenfalls muß sich - wie von mir bereits geschrieben - hüten, unsere heutige ethisch-moralische Sichtweise (von Humanismus, Aufklärung und Toleranzgedanken sowie Pazifismus und Gewaltlosigkeit geprägt) an derartige Dinge anzulegen.
 
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