Grundzüge der mittelalterlichen Dorfverfassung.

zora

Neues Mitglied
Hallo!
Kennt jemand die Grundzüge der mittelalterlichen Dorfverfassung? Sind damit die Dreifelderwirtschaft, Flurzwang und Flurordnung gemeint? Danke!
 
Mit Verfassung meint man üblicherweise die (Rechts-)Grundsätze einer Gesellschaftsordnung. Was durfte wer, was musste wer, was war wem verboten? Die Dreifelderwirtschaft passt da nicht ganz hinein.
 
Literatur

Georg Maurer lesen (Geschichte der Dorfverfassung)
Oder Engels; z.B. "Zur Geschichte und Sprache der deutschen Frühzeit"
 
Eine zentrale Quellengattung zur älteren Rechtsgeschichte der Dörfer sind die so genannten "Weistümer".

Weistum ? Wikipedia

Es ist insgesamt eine mühevolle Aufgabe, die Verfassung oder auch nur die Struktur von mittelalterlichen Dörfern zu untersuchen. Lokales Amtschriftsgut entwickelte sich in vielen deutschen Dörfern erst ab dem 17. Jahrhundert. So müssen die Strukturen indirekt aus Urkunden, Güterverzeichnissen, eventuell Gerichtsprozesse, Amtsakten, Karten etc. erschlossen werden.
 
Das scheint wirklich ein sehr schwieriges Thema zu sein.
Bisher habe ich immer gehört, dass vieles aus aktuellen Rechtsprechungen seinerzeit hervor ging und demnach auch kauf wirklich festgelegt wurde (außer in Urteilen usw).

Man muss sicher auch bedenken das es innerhalb eines Dorfes zu der Zeit gar nicht nötig war etwas nieder zu schreiben, in Form eines Gesetzes, da ja ohnehin keine Demokratie herrschte.
 
Nun, was Du meinst ist das sich aus den "Spiegeln", speziell den Sachsenspiegeln herleitende Recht.

Mit "keine Demokratie" wäre ich vorsichtiger, es gab durchaus in einzelnen Gegenden Mehrheitsentscheidungen auf Dorfebene.
Und das allermeiste wurde eben durch mündliche Überlieferung und Zeugen geregelt.

Überregionale Gesetzessammlungen gab es dann ja auch noch
 
Das scheint wirklich ein sehr schwieriges Thema zu sein.
Bisher habe ich immer gehört, dass vieles aus aktuellen Rechtsprechungen seinerzeit hervor ging und demnach auch kauf wirklich festgelegt wurde (außer in Urteilen usw).

Man muss sicher auch bedenken das es innerhalb eines Dorfes zu der Zeit gar nicht nötig war etwas nieder zu schreiben, in Form eines Gesetzes, da ja ohnehin keine Demokratie herrschte.


Rechtliche Normen und Gewohnheitsrecht schriftlich zu fixieren, war sehr wohl nötig, denn dann hatte man zumindest etwas, worauf man sich zu Recht berufen konnte, und wichtiger noch, man konnte dann auch nicht viel falsch machen. Am Vorabend der Bauernkriege beriefen sich schriftkundige Anführer auf verbriefte Rechte wie z. B. die Wahl des Pfarrers, das Recht der Allmende, Fischereirechte etc.
 
Das es tatsächlich Mehrheitsbeschlüsse gab war mir gar nicht so bewusst.
Ich dachte eigentlich dass das Stadtrecht usw. oft in Erbschaft usw. übergegangen ist bzw. durch wohlhabende Familien geregelt wurde.

Wann und wo gab es sowas wie Mehrheitsbeschlüsse? Galt das auch für Frauen?
 
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