Pope schrieb:Man kann ja nicht von der Römischen Kirche oder den Vertretern des Heiligen Römischen Reiches im Mittelalter verlangen, dass sie sich mit altertümlichen römischen Rechtsstandards auskennen und diese auch noch anwenden sollen... Unschuldsvermutung, wo kein Kläger ... usw. :still:
Da liegst du leider falsch. Die Hexenverfolgungen gehören in die Neuzeit. Und nicht ins "finstere" Mittelalter.
Die haben in Württemberg "generell" ein Rechtsgutachten der Uni Tübingen eingeholt.
Auch die Hexenhinrichtung im damals Buchauischen Straßberg 1760? geschah erst nach vorliegendem Gutachten.
Der Rechtspflege wollte anscheinend schon verhindern, dass da jemand ausschließlich wegen "übler Nachrede" auf dem Scheiterhaufen landete.
Aber ich sags ja, für mich macht solch ein Prozedere die Sache eigentlich noch viel unverständlicher.
Grüße Repo
NS Was schreib ich da. Mercy ist absoluter Fachmann auf diesem Gebiet.
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