Hinrichtung zur gemeinsamen Hand

Nergal

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Erinnerte mich wieder an die Steinigungsszene aus "Das Leben des Brian" wo die Hinrichtung nicht von Frauen vollzogen werden darf, aber fast alle Anwesenden Frauen mit falschen Bärten sind.

Aber gab es so etwas wirklich, war es im Judentum Frauen untersagt an Steinigungen teilzunehmen?
Ich kann mich konkret an keine Bibelstelle erinnern wo dies erwähnt wird, Onlinebibeln durchsuchen hat auch nichts gebracht.

Weiß Wer weiter?
 
Erinnerte mich wieder an die Steinigungsszene aus "Das Leben des Brian" wo die Hinrichtung nicht von Frauen vollzogen werden darf, aber fast alle Anwesenden Frauen mit falschen Bärten sind.

"Das Leben des Brian" ist natürlich historisch korrekt :ironie:


Aber gab es so etwas wirklich, war es im Judentum Frauen untersagt an Steinigungen teilzunehmen?
Ich kann mich konkret an keine Bibelstelle erinnern wo dies erwähnt wird, Onlinebibeln durchsuchen hat auch nichts gebracht.

Weiß Wer weiter?

Weshalb suchst du in der Bibel? Wenn du über das jüdische Strafrecht was wissen willst solltest du dich auf die jüdischen Quellen stützen.

Beginn mal mit der Mischna.
 
Erinnerte mich wieder an die Steinigungsszene aus "Das Leben des Brian" wo die Hinrichtung nicht von Frauen vollzogen werden darf, aber fast alle Anwesenden Frauen mit falschen Bärten sind.

Aber gab es so etwas wirklich, war es im Judentum Frauen untersagt an Steinigungen teilzunehmen?
Ich kann mich konkret an keine Bibelstelle erinnern wo dies erwähnt wird, Onlinebibeln durchsuchen hat auch nichts gebracht.

Weiß Wer weiter?

Zur Beantwortung deiner Frage führt diese Quelle (die sich auf einige Literatur stützt) eindeutig an: Dieses Ritual wurde nur an Männern vollzogen.

Siehe: Studium - Hausaufgaben - Strafen .
 
Zur Beantwortung deiner Frage führt diese Quelle (die sich auf einige Literatur stützt) eindeutig an: Dieses Ritual wurde nur an Männern vollzogen.
Weit davon entfernt, Seminararbeiten wie die verlinkte gering zu schätzen, bin ich doch von der "Eindeutigkeit" nicht völlig überzeugt.

Zunächst einmal wird - bedauerlicherweise - der Satz "und wurde nur an Männern vollzogen" ohne Quelle zitiert.

Darüber hinaus gibt es wenigstens eine Stelle im Alten Testament, die insoweit kontrovers diskutiert wird, nämlich Josua 7, V. 16 ff. Darin wird geschildert, dass Achon wegen unerlaubten Beutemachens im Krieg zum Tode verurteilt wird, aber nicht er allein. Ich zitiere aus der als "Gute-Nachricht-Bibel" [sic] zitierten Übersetzung:
[24] Josua und das ganze Volk brachten Achan und die Beutestücke und dazu seine Söhne und Töchter, seine Rinder, Esel, Schafe und Ziegen, sein Zelt und alles, was ihm sonst noch gehörte, in das Achor-Tal. [25] Josua sagte: »Du hast uns ins Unglück gestürzt. Dafür stürzt der HERR auch dich jetzt ins Unglück.«
Alle Israeliten steinigten Achan und seine Angehörigen und verbrannten sie.
Auch Michael Ley [1] schreibt, Achan sei "mit seiner gesamten Familie zusammen ... durch Steinigung hingerichtet" worden.

In der exegetischen Literatur gibt es bis heute eine Diskussion über die Art und Weise, wie Achans Familie zu Tode gekommen ist, vom Vieh nicht zu reden. So schrieb etwa Dinter [2]: "Bei Achan scheinen sogar die Töchter mit gesteinigt worden zu sein."

Andere übersetzen und interpretieren das anders. [3]


[1} Holokaust als Menschenopfer: vom ... - Google Bücher
[2] Die Bibel als Erbauungsbuch. Neustadt 1831. Band 1, S. 223
[3] Siehe z.B. die Diskussion in Die Familie in der Nachexilszeit - Google Bücher S. 66 ff.
 
Achso, diese Aspekte waren mir (da ich bei weitem kein Experte bin) völlig unbekannt. Danke für die Infos!

Auf der Suche nach einer weiteren Rechtsquelle bin ich auf folgende Webseite gestoßen: Rechtswörterbuch - FÜNFTE ABTEILUNG - Strafrecht - TODESSTRAFE . Ich zitiere:
[...] Nach der Hinrichtung wurde der Getötete aufgehängt und dadurch zur Schau gestellt, eine nach dem Vollzug der T. angewandte Entehrung. Nach der Halacha war sie auf Gotteslästerer und Götzendiener sowie auf Männer beschränkt; auch mußte die aufgehängte Leiche am Abend wiederum zur Bestattung abgenommen werden (Deut. 21, 23).
Unter der Abkürzung T. ist hier wohl die Todesstrafe zu verstehen. Wie ist diese Quelle zu interpretieren? Welches Gesetz wurde denn schließlich angewandt?

Dafür, dass sowohl Frauen als auch Männer gesteinigt wurden, spricht dieser Auszug: http://home.arcor.de/levkovich/Klasse_12/T_02_Mischna.pdf
In Wajikra [=Levitikus; von mir] 20:27 beispielsweise steht geschrieben "Und wird ein Mann oder eine Frau Balgredner oder Beschwörer, sollen sie des Todes sterben, steinigen soll man sie, ihr Blut bleibt an ihnen".

Eine interessante Thematik :fs: !
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, Ihr habt das zum Teil falsch verstanden.
Ich meine ob die Personen, die durch das Werfen von Steinen, die Hinrichtung letztendlich vollzogen, ob diese Personen ausschließlich Männer zu sein hatten.

Dass Frauen gesteinigt wurden bzw. werden durften wird eigentlich sehr oft erwähnt:
-Lev. 20, 10
-Deut. 17,5
-Deut. 22, 21
-Deut. 22,24

Hierbei wird erwähnt dass die Leute der Stadt die besagten Personen steinigen sollen, daraus geht aber nicht hervor ob diese männlich und weiblich sind, oder ob es damals klar war dass es nur Männer sein dürfen.

 
Nein, Ihr habt das zum Teil falsch verstanden.
Ich meine ob die Personen, die durch das Werfen von Steinen, die Hinrichtung letztendlich vollzogen, ob diese Personen ausschließlich Männer zu sein hatten.

Dass Frauen gesteinigt wurden bzw. werden durften wird eigentlich sehr oft erwähnt:
-Lev. 20, 10
-Deut. 17,5
-Deut. 22, 21
-Deut. 22,24

Hierbei wird erwähnt dass die Leute der Stadt die besagten Personen steinigen sollen, daraus geht aber nicht hervor ob diese männlich und weiblich sind, oder ob es damals klar war dass es nur Männer sein dürfen.


Stimmt, Deut. 17,5 besagt eindeutig, dass sowohl Männer als auch Frauen gesteinigt werden sollten.

Rechtswörterbuch - FÜNFTE ABTEILUNG - Strafrecht - TODESSTRAFE :
Die Vollstreckung der Steinigung erfolgte, indem der erste Zeuge den zum Tode Verurteilten rücklings von der erhöhten Richtstätte herabstieß, so daß er sich das Genick brach. Falls dies nicht seinen Tod herbeiführte, warf der zweite Zeuge und ihm folgend das weitere Volk Steine auf ihn (Deut. 17, 7; 22, 21)

Nun, also waren es die Zeugen, die zumindest die ersten Würfe tätigten. Und Zeugen waren nach jüdischem Recht KEINE Frauen (laut Rechtswörterbuch - SECHSTE ABTEILUNG - Prozessordnung - ZEUGEN ).
 
Ich vermute mal, es soll "nur von Männern vollzogen" heissen.
Du hattest recht - das ist die naheliegenste Lösung!

Nun, also waren es die Zeugen, die zumindest die ersten Würfe tätigten. Und Zeugen waren nach jüdischem Recht KEINE Frauen
Bleibt die Frage, wer "das Volk" war, das nach den Zeugen sich betätigen durfte/musste. Leider habe ich das Buch von Rudolf Hirzel [1] nicht zur Verfügung, welches die Antwort geben könnte.

Zeitgleich kamen jedenfalls in Griechenland Frauen als Mitwirkende durchaus in Betracht, wie Schmitz [2] berichtet. Er zitiert Hirzel mit der Aussage, "daß Männer von Männern, Frauen von Frauen gesteinigt " wurden.

Die inferiore Rechtsstellung der Frau im frühen Judentum lässt dies freilich als nicht übertragbar erscheinen.

Wie es im Islam aussieht, wäre auch zu klären. Ende/Steinbach [3] berichten im Zusammenhang mit der Steinigung aus dem Iran, dass dort neuerdings "ein bzw. zwei Männer als Zeugen durch zwei bzw. vier Frauen ersetzt werden können" - auch bei der Vollstreckung der Strafe?

Man könnte auch die Frage grundsätzlicher stellen: Wo gab/gibt es Frauen als Henker bzw. Vollstrecker der Todesstrafe? Hierzulande kenne ich keinen derartigen Fall [4]. Die Entwicklung in den USA wäre auch insofern weiter zu beobachten.


[1] Die Strafe der Steinigung. Leipzig 1909 (Nachr. Darmstadt 1967).
[2] Nachbarschaft und Dorfgemeinschaft mit vielen weiteren Nachweisen.
[3] Der Islam in der Gegenwart. 5. Aufl. München 2005, S. 661.
[4] Dass diese Alternative immerhin denkmäglich ist, zeigt der Bericht aus dem münsterischen Dorf Oeding: KKG-Oeding (letzte drei Sätze).
 
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