1. kurze fragen noch:
du hast geschrieben: "Anders als in Frankreich richtete sich die Ermahnung an das Pflichtbewusstsein des Untertan vor allen Dingen im Interesse des Staates."
wie war es denn in frankreich?
2. kann man sagen, dass bis Friedrich II eher im Interesse des Herrschers/Staates "reformiert" und gewirtschaftet wurde und erst mit F. II "für das Volk"? oder zu grob beschrieben?
3. wie weit wurden die "Stände" in preußen wirklich herausgehalten? auch kunisch schreibt mit hier nicht aureichend präzise - oder ich erkenns nicht...
1. Mir geht es hierbei um die calvinistisch geprägte Auffassung Friedrich Wilhelm I.. Die Beamten und letztlich auch die Untertanen sollten aus Pflichtbewusstsein um das Wohl des Staates handeln. Wer seine Pflicht tat, entsprach also Gottes Willen.
Anders haben wir es in Frankreich. Die Untertanen werden dort nicht zu ihrer Untertanenpflicht angehalten, weil sie eine Pflicht gegenüber dem Staat haben, sondern da der König der von Gott beauftragte, aufgrund von Gottes Gnaden vorgesetzte Chef über seinen Staat war. Ich sehe dahinter eine andere Weltanschauung.
2. Hm, das sehe ich als schwierig an. Willst Du darauf hinaus, dass unter Friedrich II. als Atheisten das Handeln im Sinne des Staates noch stärker sekularisiert wurde? :grübel: Das glaube ich nämlich nicht. Ich denke vielmehr, dass die Gesellschaft damals noch sehr christlich geprägt wurde und dass man die schlechte Vorbildwirkung des atheistischen Königs einfach zu überspielen versuchte. Eigentlich war auch im toleranten Preußen ein atheistischer König eine Sache der Unmöglichkeit und es gab durchaus Menschen, welche diesbezüglich Friedrichs Haltung sehr kritisch sahen.
3. Die Stände hatten seit dem Großen Kurfürst keinerlei politische Mitsprache mehr. Sie handelten als Beamte des Königs bzw. Kurfürsten. Natürlich erlaubten sich die adeligen Beamten gerade in berlinfernen Gegenden noch ein paar Freiheiten, aber dies war so von der Krone nicht vorgesehen und wurde eigentlich auch bekämpft.
Im Vergleich dazu, und diesen Vergleich muss man ziehen, hatte der Adel eigentlich bis ins frühe 17.Jh. und dann wieder ab dem frühen 18.Jh. in verschiedenen Formen in Frankreich konkrete Mitbestimmungen. Bis ins frühe 17.Jh. tagten immer mal wieder die Generalstände, also die Versammlung von Vertretern der Drei Stände, welche über wichtige politische Fragen berieten. Mit der Régence wurde in Frankreich das Parlament gestärkt, welches zu einem erheblichen Teil aus Adeligen bestand. Der erste Stand konnte über die Parlamente konkret Einfluss auf die Politik nehmen, da den Parlamenten Gesetze zur Gegenzeichnung vorgelegt wurden, deren Unterzeichnung musste, wenn sie sich gegen die Rechte und die Macht des Adels richtete, bisweilen und zusehends mehr durch das Lit de Justice durchgesetzt werden.
Eine solche Ständevertretung und Einflussnahme auf die Politik gab es in Preußen nicht.