Historische Bezeichnungen für Siedlungen

Brissotin

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Mir geht es hier um historische Bezeichnungen von Siedlungen. Also wie kann man die Begriffe "Ort", "Dorf" oder auch "Weiler" bspw. einordnen? Gibt es regionale Besonderheiten?
Der Schwerpunkt liegt auf der FNZ (1500-1789).

Bis jetzt ist mir folgende Abstufung geläufig:
Stadt
Markt
Dorf
Weiler
Haus

Dabei wird innerhalb der Dörfer auch noch einmal unterschieden danach, ob sie Pfarrdörfer, also mit Sitz eines Pfarrers, oft auch auf den zeitgenössischen Karten so vermerkt, oder wenigstens mit einer Kirche/Kapelle waren.

Dörfer mit Ortsteilen wie wir es heute kennen, scheint es mir in der FNZ in dem Sinne noch nicht gegeben zu haben. Dennoch konnte es sein, dass bspw. ein Weiler und ein Dorf zu einer Art Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen waren, wenn der Weiler bspw. zu wenige Einwohner hatte um alle Funktionsträger einer dörflichen Verwaltung wie Dorfmeister, Schultheiß (bzw. Bauernmeister), Umgänger und evtl. weitere wie Heuschätzer, Gemeindehirte etc. zu stellen.
 
Moin

Da wäre noch der "Flecken" zu nennen.

"... eine Bezeichnung für eine kleinere, aber lokal bedeutende Ansiedlung." (Wiki)

Gruß
Andreas
 
Moin

Da wäre noch der "Flecken" zu nennen.

"... eine Bezeichnung für eine kleinere, aber lokal bedeutende Ansiedlung." (Wiki)

Gruß
Andreas
Wo würdest Du ihn anordnen? Zwischen Markt und Stadt?

Gibt es die Bezeichnung in jeder deutschsprachigen Region?

Ich habe den Begriff "Fleckendiener" irgendwie im Hinterkopf als einen Mann mit einer gewissen Polizeifunktion in einem solchen Flecken.

Der Begriff "Markt" ist ja auch scheinbar ein sehr regional geprägter: Marktgemeinde ? Wikipedia
 
Nur ein Gedanke: Abgesehen von der Größe der Ansiedlung ist ein wichtiger Punkt, welche Rechte ihr (tw Hand in Hand mit der Namensgebung) verliehen wurden. Also etwa beim Markt das Marktrecht/Marktfreiheit, dann natürlich das Stadtrecht, etc. Wie konkret Rechte und Bezeichnungen "funktionieren" hängt dann von der einzelnen Landesverfassung ab.

Und noch ein netter Begriff: Kirchspiel (Gebiet, das alle Orte umfasst, die zu einer Pfarre gehören). Hat was poetisches, oder?
 
Brissotin,
also das Haus als Begriff gefällt mir in deiner Liste so überhaupt gar nicht; wäre nicht besser Gehöft? Mein etymologisches Lexikon verrät mir, daß es sich dabei um eine Kollektivbildung zu Hof handelt. Hof hatte ursprünglich wohl einmal die Bedeutung von Adelssitz; gehöfte bezieht sich demgegenüber dann auf bäuerliche Ansiedlungen. Ich habe bei der Gegelegenheit auch Weiler nachgeschaut: ist ja aus dem lateinischen villa(-re/-ris) und bezeichnet im Grunde das gleiche!

Bei mir um die Ecke gibt es auch einen Ort mit dem ortsnamentlich Beinamen Kolonie, vielleicht in Ableitung von Kolonat oder dem älteren lateinischen Gebrauch "colonia" = u. a. Pachtgut.

Da es bei mir in der Nähe ebenfalls einen Flecken gibt und es dort eine Burg gab... würde ich sagen, es ist eine dörfliche Gemeinschaft, eben mit einer besonderen Bedeutung wegen eines Adelssitzes. Flecken erhielten das Markrecht nach meinem etymologischen Wörterbuch übrigens ab dem 15. Jh.
 
Nur ein Gedanke: Abgesehen von der Größe der Ansiedlung ist ein wichtiger Punkt, welche Rechte ihr (tw Hand in Hand mit der Namensgebung) verliehen wurden. Also etwa beim Markt das Marktrecht/Marktfreiheit, dann natürlich das Stadtrecht, etc. Wie konkret Rechte und Bezeichnungen "funktionieren" hängt dann von der einzelnen Landesverfassung ab.

Und noch ein netter Begriff: Kirchspiel (Gebiet, das alle Orte umfasst, die zu einer Pfarre gehören). Hat was poetisches, oder?


Wie konnte ich dies vergessen, wohne selbst in einem! :red:
 
Wo würdest Du ihn anordnen? Zwischen Markt und Stadt?

Gibt es die Bezeichnung in jeder deutschsprachigen Region?

Ich habe den Begriff "Fleckendiener" irgendwie im Hinterkopf als einen Mann mit einer gewissen Polizeifunktion in einem solchen Flecken.

Der Begriff "Markt" ist ja auch scheinbar ein sehr regional geprägter: Marktgemeinde ? Wikipedia

Ich weiß nicht, ob man eine Flecken immer größenmäßig einordnen kann? Die Bezeichnung richtet sich ja nach der gehobenen Bedeutung relativ zum Umfeld. Üblicherweise waren Flecken aber den Dörfern übergeordnet und hatten oft eigene Marktrechte (z.B. Marktflecken).

Gruß
Andreas
 
Brissotin,
also das Haus als Begriff gefällt mir in deiner Liste so überhaupt gar nicht; wäre nicht besser Gehöft? Mein etymologisches Lexikon verrät mir, daß es sich dabei um eine Kollektivbildung zu Hof handelt. Hof hatte ursprünglich wohl einmal die Bedeutung von Adelssitz; gehöfte bezieht sich demgegenüber dann auf bäuerliche Ansiedlungen. Ich habe bei der Gegelegenheit auch Weiler nachgeschaut: ist ja aus dem lateinischen villa(-re/-ris) und bezeichnet im Grunde das gleiche!
Der Begriff "Haus" fiel mir hier auf:
Die Gemeinde Rosengarten besteht aus den früher selbständigen Gemeinden Westheim, Uttenhofen sowie Rieden. Zur ehemaligen Gemeinde Rieden gehören das Dorf Rieden, der Weiler Sanzenbach, die Höfe Dendelbach, Kastenhof und Zimmertshaus sowie die abgegangenen Ortschaften Landturm und Johanniterforsthaus. Zur ehemaligen Gemeinde Uttenhofen gehören das Dorf Uttenhofen, die Weiler Raibach, Tullau und Wilhelmsglück, das Gehöft Renkenbühl und das Haus Blumenhof. Zur ehemaligen Gemeinde Westheim gehören das Dorf Westheim und die Weiler Berghof, Vohenstein und Ziegelmühle, sowie die abgegangene Ortschaft Walbruderhaus. [3] Die Verwaltung hat ihren Sitz in Uttenhofen.
Rosengarten (Kocher) ? Wikipedia

Weiler und Hof sind also das Gleiche?
Ich muss mal nachschauen, kann mich aber vor allem daran erinnern, dass sich der Weiler dadurch auszeichnet, dass er kein eigenes Gericht hatte.
Es gab ja auch eine dörfliche Gerichtsbarkeit, worin innere Querelen mit Strafen belegt werden durften. Ich nehme mal an, dass dieser Hinweis auf das Gericht dadurch verständlich wird.

Das Kirchspiel passt meines Erachtens nicht wirklich in den Rahmen der Bezeichnung einer Siedlung.
Ist ein Kirchspiel nicht eher eine Art Verwaltungseinheit in kirchlich-administrativer Hinsicht?:grübel:

@ Xander
Danke für die Hinweise.

Stadt
Flecken / Markt
Dorf
Weiler / Hof / Gehöft

Ich denke der Stellenwert einzelner Häuser hing wohl von deren Funktion oder territorialen Besonderheit ab. Man denke an Zollhäuser, Landtürme und dergleichen oder an einzelne Gasthäuser, die eventuell von fremdem Gebiet, also dem einer anderen Landeshoheit, umschlossen waren.
 
Die Liste wird anscheinend nicht so einfach, wie sie aussieht:

Bei Wiki fand ich durch ein bischen Blættern z.B. noch "Weichbild" oder "Minderstadt" oder "Hofmark" u.v.m. - jedenfalls haben alle Bezeichnungen eins gemein, dass næmlich damit gewisse Rechte verbunden waren.

Die Bezeichnung Bad ... (z.B. Bad Ems) scheint wohl eine moderne Erfindung zu sein, wie auch die "Samtgemeinde".

Gruss, muheijo
 
Mir fallen noch die Hufen ein.

Hufe ? Wikipedia

In den Hochlagen von Schwarzwald und bayr. Wald gibt es sogenannte Waldhufendörfer. Das ist eine Ansammlung von Gehöften (Hufen) die nebeneinander (wie Handtücher) liegen und sich rechts und links von einem Bachlauf bis zum Waldrand erstrecken.

Im Nordschwarzwald sind solche Hufendörfer häufig auf Rodungsinseln im Rahmen der Landerschließung zwischen 800 und 1100 n.Chr. entstanden.

Nachtrag: Das "Kirchspiel", das hier schon genannt wurde, wird im Süd(-west)-Deutschen Raum als Kirchsprengel bezeichnet.

In der Neuzeit wurden Gebiete, die ungefähr unseren heutigen Landkreisen entsprechen als Amt bzw. Oberamt bezeichnet.

Hilft das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag: Das "Kirchspiel", das hier schon genannt wurde, wird im Süd(-west)-Deutschen Raum als Kirchsprengel bezeichnet.

In der Neuzeit wurden Gebiete, die ungefähr unseren heutigen Landkreisen entsprechen als Amt bzw. Oberamt bezeichnet.

Hilft das?
Wie gesagt, es geht mir eigentlich nicht um die administrative Ebene. Das würde auch zu weit führen.

Sind dann die Hufen selber Siedlungen oder sind die Hufen zusammen als Dörfer (Waldhufendörfer) die Siedlungen?

Die Waldhufendörfer waren früher ja für den Schwarzwald typisch, ich kann mich auch an Beispiele aus unserer Gegend erinnern, die mal in einem Vortrag gezeigt wurden. Man muss dazu sagen, dass die Siedlungsform "ehemals typisch" war, da heute davon oftmals gerade in Tourismusregionen kaum bis nichts mehr erkennbar ist, selbst wenn die Häuser z.T. noch stehen.
 
Ist "Hufe" nicht die Bezeichnung für die zu bebauende Landfläche eines dorfgebundenen Bauern im Feudalsystem, üblicherweise als dünner, sehr langer Streifen eines Ackerstücks? Als Ortsbegriff habe ich das Wort Hufe noch nie gehört und ich würde mich auch fragen, was damit gemeint ist bzw. was das dann mit der landwirtschaftlichen Hufe zu tun hat.
 
Mit Hufe/Hube ist das gesamte Gehöft gemeint, also incl. Gebäuden, Nutzflächen, etc.

Ich weiß nicht, wie es in anderen Regionen ist. Sämtliche Waldhufen im Umkreis von etwa 100 km wurden allesamt auf jeweiligem Klostergrund errichtet. Die Bauern hatten dann auch entsprechende Verpflichtungen ihrem Kloster gegenüber. Somit nehmen die Hufendörfer / Waldhufen schon eine gewisse Sonderstellung unter den Dörfern ein, was aber in heutiger Zeit keine Relevanz mehr hat und mit der heutigen Bebauungssituation auch kaum noch zu erkennen ist.
 
Ist "Hufe" nicht die Bezeichnung für die zu bebauende Landfläche eines dorfgebundenen Bauern im Feudalsystem, üblicherweise als dünner, sehr langer Streifen eines Ackerstücks? Als Ortsbegriff habe ich das Wort Hufe noch nie gehört und ich würde mich auch fragen, was damit gemeint ist bzw. was das dann mit der landwirtschaftlichen Hufe zu tun hat.

Ich zitiere mal aus dem Hilfswörterbuch für Historiker Band 1, von Haberkern/Wallach. Seite 197 - 198:

Hufe ( Ackerhufe, Hubugt, Lahn(e), Lehen, Losgut, accepta, aratrum, curia etc.)

In Deutschland und den germanischen Eroberungsgebieten das Sondereigentum eines Volksgenossen an Grund und Boden, einschliesslich der Hofstelle, sowie aller Rechte an der Allmende. Innerhalb einer Gemarkung einigermassen gleich, waren die Hufe sonst von sehr verschiedener Grösse, im Durchschnitt in älterer Zeit von 30 Morgen. Der Stand des Besitzers war auf die Grösse ohne Einfluss, vgl. Flächenhufe.

Schon früh wurden die Hufe teils geteilt, teils in mehreren in einer Hand vereinigt, so dass der Begriff Hufe zu einer ideellen Einheit wurde, nach der man Pflichten (vgl. Fronden) und Rechte besass. In späterer Zeit wurde zu diesem Zweck auch der Besitzlose, der keine "Realhufe" hatte, als Besitzer einer „Schattenhufe“ betrachtet.

Die Teilung bzw. Zuteilung von Rechten und Pflichten, erfolgte meist durch fortschreitende Halbierung, so dass neben der Vollhufe, Halbhufe, Viertelhufen usw. entstanden sind.

DA besonders im 17. und 18. Jahrhundert die Fronden auch in Dritteln usw. zugewiesen wurden, gab es auch Dreiviertelmeier, Drittelmeier, usw.

Im alemannischen Gebieten wurden die Teilstücke als Schupposen, ihre Inhaber als Schupposer bezeichnet. die ursprünglichen Hufe blieben manchmal als Zinsgenossenschaften erhalten. Diese Verteilung und Nutzung des Grund und Bodens wird in der Literatur als Hufeordnung (Hufenverfassung) bezeichnet.

Neben der alten Hufe, gab es eine meist doppelt so grosse Königshufe.

In bestimmten Gebieten wurde von der Hofstelle ausgehend die Hufe verliehen, in Waldland die Waldhufen, im Marschland die Marschhufen, erstere gingen vom Talgrund durch Acker, Wiese und Wald bis zur Gemarkungsgrenze, letztere von der Strasse aus in Moor hinein.

(...)

Je nachdem von der Hufe Zins bezahlt wurde bzw. Fronden geleistet wurden oder nicht unterschied man von Freihufen und Zinshufen. In neuerer Zeit wurden die Hufe auch als Steuereinheit verwendet.
 
Sind dann die Hufen selber Siedlungen oder sind die Hufen zusammen als Dörfer (Waldhufendörfer) die Siedlungen? .

Letzteres. Mehrere Hufen (in dem Fall gleichbedeutend mit Hofstellen) ergeben die Siedlung.

Das Wort Hufe heißt leider ziemlich viel verschiedenes, vom Flächenmaß bis zum Gehöft mit Ackerflächen (in Österreich)...
 

In bezug auf die "Auffälligkeit" des Hauses: Der Name sagt es dann ja schon: "-hof", ohne hier jetzt wirklich genaueres zu wissen!

Weiler und Hof sind also das Gleiche?
Ich muss mal nachschauen, kann mich aber vor allem daran erinnern, dass sich der Weiler dadurch auszeichnet, dass er kein eigenes Gericht hatte.
Es gab ja auch eine dörfliche Gerichtsbarkeit, worin innere Querelen mit Strafen belegt werden durften. Ich nehme mal an, dass dieser Hinweis auf das Gericht dadurch verständlich wird.

Da ich meine Informationen aus einem etymologischen Lexikon entnommen habe, bin ich zu dem Schluß gekommen, daß Weiler und Gehöft den gleichen Gegenstand bezeichnen müssten, allerdings nicht Hof (obwohl ich die Stelle in deiner Liste durchaus korrekt finde)! Zur Gerichtsbarkeit habe ich auch keine Ahnung.
Einige aktive Wikipeds scheinen sich schon mit Abgrenzungsfragen beschäftigt haben, schau z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Weiler: "Ein Weiler, badisch Zinken, ist eine Wohnsiedlung, die aus wenigen Gebäuden besteht, also kleiner als ein Dorf, aber größer als eine Einzelsiedlung (zum Beispiel Gehöft, Mühle, Gasthaus) ist." Beim Googeln denn auch gleich das hier gefunden: "Größere Dörfer mit stärkerer Arbeitsteilung und einzelnen städtischen Funktionen heißen in Süddeutschland, besonders in Bayern, Markt, in Norddeutschland, besonders in Niedersachsen, Flecken, auch Marktflecken. Kleinere Gruppensiedlungen werden herkömmlich auch als Weiler oder Bauernschaft bezeichnet. Streusiedlungen werden in manchen Gegenden nicht als Dorf bezeichnet, sondern in Nordwestdeutschland als Bauer(n)schaft, am Niederrhein als Honnschaft." (Dorf ? Wikipedia) (Aber das mit der Honnschaft erscheint mir zugegebenermaßen ein wenig suspekt im Zusammenhang von Siedlungsbezeichnungen.)

Stadt
Flecken / Markt
Dorf
Weiler / Hof / Gehöft

Ich denke der Stellenwert einzelner Häuser hing wohl von deren Funktion oder territorialen Besonderheit ab. Man denke an Zollhäuser, Landtürme und dergleichen oder an einzelne Gasthäuser, die eventuell von fremdem Gebiet, also dem einer anderen Landeshoheit, umschlossen waren.

Jetzt verstehe ich besser, warum du gerne das Haus dabei haben möchtetst; vielleicht ist es nur Geschmackssache, aber das Argument "Gasthaus" ist überzeugend! Es wäre mir persönlich einfach zu viel sonstige Bedeutung in dem Wort, als daß ich es in die Liste aufnähme. Wie dem auch sei, ich finde deine Liste jetzt ziemlich vollständig.
 
Jetzt verstehe ich besser, warum du gerne das Haus dabei haben möchtetst; vielleicht ist es nur Geschmackssache, aber das Argument "Gasthaus" ist überzeugend! Es wäre mir persönlich einfach zu viel sonstige Bedeutung in dem Wort, als daß ich es in die Liste aufnähme. Wie dem auch sei, ich finde deine Liste jetzt ziemlich vollständig.
Wobei das Gasthaus ja damals im Untersuchungszeitraum auch nicht wie heute eine Ausflugsgaststätte für sich allein stand. Da gehörte ja Landwirtschaft dazu, eventuell wurden Zugtiere für Vorspann an Steigungen vorgehalten wie hier im Schwarzwald auch üblich. Von daher würde der Begriff Hof, den Du erwähntest, eigentlich auch dafür zutreffen. :)
 
Weiler und Hof sind also das Gleiche?
Ich muss mal nachschauen, kann mich aber vor allem daran erinnern, dass sich der Weiler dadurch auszeichnet, dass er kein eigenes Gericht hatte.
Es gab ja auch eine dörfliche Gerichtsbarkeit, worin innere Querelen mit Strafen belegt werden durften. Ich nehme mal an, dass dieser Hinweis auf das Gericht dadurch verständlich wird.
Ich habe die Quelle gefunden, welche den Weiler eher in Richtung des Dorfes rückt.
"Weiler, wird ein kleines Dorff genannt, darinnen etliche wenige Höfe sind, und das für sich selbst kein eigen Gericht hat, sondern an einem andern Ort gerichtbar ist."
*

Leider gibt der Autor, Samuel Oberländer, nichts erhellendes zum Dorf an und wie er dieses definieren würde. Allerdings geht es ihm hier offenbar nur um den juristischen Aspekt (Gericht).
Mich hat das verwundert, weil ich die innergemeindliche Rechtssprechung eher auf der Gemeindeebene angesiedelt hätte. Nehmen wir an, wenn eine Gemeinde nun nur aus einer Reihe von Weilern besteht. Dann müsste diese Gemeinde aber dennoch interne Streitigkeiten unter sich klären.
Gemeint ist hiermit nicht die niedere oder hohe Gerichtsbarkeit, die ja beim Grundherren bzw. Landesherren lag.

* Samuel Oberländer: "Lexicon Juridicum Romano-Teutonicum" 1754
 
Hufe: Besonderheit=> Hagenhufendörfer: Die Hägerhufensiedlungsgründungen beschränken sich auf einen Raum im Bereich von Weserbergland, Leinebergland und Lippe. Bekannteste Region mit einer Vielzahl an solchen Dörfern ist die Region um Stadthagen(Wiki)
Haus: Meist kleine abgelegene Siedlungen.
Früher Endung -husen. Heute meist nur abgeschliffen -sen (Beispiele Schaumburg: Meinsen/Deinsen/Hiddensen/Widdensen usw.)
Streusiedlungen: Endung -feld; bekannteste dürfte wohl Bielefeld sein -xD
 
Wüstung: aufgegebene Siedlung

Gehöft: (auch Hof, Gut oder Bauerngut), landwirtschaftlicher Betrieb mit einem, selten auch mehreren, Haupthäusern und Nebengebäuden

Vorwerk: wie Gehöft, nur außerhalb einer Ortslage gelegen, sowie Teil einer übergeordneten Wirtschaftseinheit wie z.B. eines Rittergutes oder Klosters

Einöde: Siedlung mit meist einem oder auch mit zwei Wohngebäuden

Einschicht: mehrere Gehöfte in "Weilerform"

Weiler: (auch Rotte oder Zinken), Ort ohne zentrale Gebäude wie Kirche oder Gasthof, umfaßt drei bis neun Wohngebäude

Dorf: Ort der keine Stadt ist, umfaßt zehn oder mehr Wohngebäude

Freiheit: mehrere Dörfer ohne Kirche = Kirchspiel

(Markt)-Flecken: Minderstadt (kein Stadtrecht) und zentraler Ort für umliegende Dörfer, versehen mit diversen städtischen Rechten, wenn darunter auch das Marktrecht ist dann auch als Markt oder Marktflecken bezeichnet, Größe zwischen 1.000 bis 15.000 EW

Stadt: Ort mit Stadtrecht
  • - Landstadt: 2.000 bis 5.000 EW
  • - Kleinstadt: 5.000 bis 20.000 EW
  • - Mittelstadt: 20.000 bis 100.000 EW
  • - Großstadt: >100.000 EW


Die Hufe ist eine Maßeinheit und bezeichnet eine bäuerliche Landfläche, die von einer Familie ohne fremde Hilfe bewirtschaftet werden kann und diese auch ernährt. Daraus folgt, daß ihre realen Größen sehr unterschiedlich ausfallen können, da es in Abhänigkeit zur Ertragsqualität der jeweiligen Böden steht.
 
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