Hitlers Ermächtigungsgesetz: Diktatur auf legalem Weg

Fritz

Mitglied
Hallo Zusammen.
Ich habe mal eine Frage
Kann man Sagen:" Das Ermächtigungsgesetz war legitim, d.h Hitler ist dadurch legitim an die Macht gekommen."...Gibt es dafür ein paar Pro und Contra?
Wir machen das grad im Ge-LK.
Dank schonmal an Alle die das Wissen, oder schonmal erörtert haben.
 
Heey :)

Wieso wird das Ermächtigungsgesetz Hitlers auch als "Diktatur auf legalem Wege" bezeichnet und wie war das Verhältnis von Legalität und Gewalt bei der Erlangung der Macht Hilters?

Danke für die Hilfe :)
 
Das Ermächtigungsgesetz wurde auch als "Diktatur auf legalem Wege" bezeichnet, weil der Reichstag der Regierung unter Hitler die Gesetzgebung übertrug,wobei diese Gesetze nicht mal verfassungskonform sein mussten.
 
Heey :)

Wieso wird das Ermächtigungsgesetz Hitlers auch als "Diktatur auf legalem Wege" bezeichnet und wie war das Verhältnis von Legalität und Gewalt bei der Erlangung der Macht Hilters?

Danke für die Hilfe :)


Das Gesetz findet sich hier: documentArchiv.de - Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich [Ermächtigungsgesetz] (24.03.1933)

Zur Beantwortung des zweiten Teils der Frage empfehle ich diesen kurzen Überblick: Etablierung der NS-Herrschaft
 
Ermächtigungsgesetz

Guten Abend zusammen,

ich soll für Geschichte folgende Frage beantworten: Lege die Ereignisse im Vorfeld des 23.3 dar.

Nun,wie weit soll ich zurückgehen in der Zeit? Kann mir vielleicht jemand ein Paar Tips geben und vorallem sind mir nicht alle Ereignisse klar. Ich würde zum Beispiel die Weltwirtschaftskrise erwähnen!?

Liebe Grüße
 
Guten Abend zusammen,

ich soll für Geschichte folgende Frage beantworten: Lege die Ereignisse im Vorfeld des 23.3 dar.

Nun,wie weit soll ich zurückgehen in der Zeit? Kann mir vielleicht jemand ein Paar Tips geben und vorallem sind mir nicht alle Ereignisse klar. Ich würde zum Beispiel die Weltwirtschaftskrise erwähnen!?
Die Vorgeschichte der Machtergreifung kannst Du kurz erwähnen, aber ich würde da nicht so viel Zeit während des Vortrages hereinstecken.

Dagegen sind m.E. die Geschehnisse zwischen Machtergreifung am 30.1. und Verabschiedung des Ermächtigungsgesetz sehr entscheidend. Da sollte auf jeden Fall drauf eingegangen werden, weil hier die "Vorarbeiten" für das Ermächtigungsgesetz stattfanden. Hier nur einige Stichworte: Reichstagsbrand, Notverordnungen des Reichspräsidenten, Verhaftung aller kommunistischen Abgeordneten auf Grundlage der Notverordnungen, sodass diese bei der Abstimmung in der Kroll-Oper nicht mehr dabei waren. Es ist fraglich, ob das Gesetz sonst die erforderliche Mehrheit bekommen hätte.
Auch ein interessantes Detail: die Nationalsozialisten hatten ja im Kabinett nur wenige Ministerposten. Deshalb glaubte Vizekanzler von Papen, dass er sie "eingerahmt" hätte. Ein wichtiger Posten, auf dem die Nationalsozialisten jedoch bestanden, war der des preussischen Innenministers, den Göring bekam. Auf diese Weise kontrollierte Göring als Innenminister die Polizei im größten deutschen Land und konnte unter anderem SA-Leute zu "Hilfspolizisten" ernennen.

Auf jeden Fall sollte in der Vorgeschichte auch Erwähnung finden, warum das Ermächtigungsgesetz so wichtig für die Nationalsozialisten war: bis dahin war Hitler vom Wohlwollen des Reichspräsidenten von Hindenburg abhängig, der ihn jederzeit wieder fallen lassen konnte.
 

Genau dieses sind die Notverordnungen des Reichspräsidenten nach Art. 48, mit deren Anwendung die Abstimmung zum Ermächtigungsgesetz vorbereitet wurde. Einfach schön, dass man so etwas heute auf die Schnelle in vielen Fällen aus dem Internet ziehen kann. Das Ansprechen dieser Notverordnungen sollten auf keinen Fall im Vortrag fehlen.
 
Ermächtigungsgesetz

Hallo zusammen!

Kann mir jemand von euch das Ermächtigungsgesetz erklären?

Ausserdem brauche ich noch Informationen des Regierungssystem während des Nationalsozialismus, da ich nicht nach komme, wie die NSDAP es geschafft hat, dieses Gesetz in Kraft zu setzen.

Für gute Links und Erklärungen wäre ich dankbar.

Grüsse
 
Quellenanalyse zum Ermächtigungsgesetz 1933

Hallo ihr lieben,

meine zweite Quellenanalyse handelt von dem Ermächtigungsgesetz von 1933.
Ich bin mir leider bei der dritten Aufgabe gar nicht sicher was ich alles schreiben soll. Vielleicht habt ihr noch ein paar Tipps und Ideen für mich.

[FONT=&quot]Quellenanalyse Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933:[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]1. [/FONT][FONT=&quot]Fassen Sie die Bestimmungen des Ermächtigungsgesetzes zusammen.[/FONT]
[FONT=&quot]2. [/FONT][FONT=&quot]Welche verfassungsrechtliche Bedeutung hat das Gesetz?[/FONT]
[FONT=&quot]3. [/FONT][FONT=&quot]Warum wurden diese Bestimmungen nicht als Notverordnung des Reichspräsidenten eingeführt?[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Die mir vorliegende Quelle M3 beinhaltet das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, das sogenannte „Ermächtigungsgesetz“ welches am 23. März 1933 vom Reichstag verabschiedet wurde. Es dient, laut dem Einleitungssatz „zur Behebung der Not von Volk und Reich“ und galt für das gesamte deutsche Volk vom 24. März 1933 an. Die Quelle stammt aus dem Reichsgesetzblatt Jg. 1933. Teil I. Nr. 25, S. 141.[/FONT]
[FONT=&quot]Am 23. März 1933 stimmte der Reichstag in der Berliner Krolloper über das von Reichskanzler Adolf Hitler vorgelegte „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ ab. [/FONT]
[FONT=&quot]Das Gebäude wurde von SS-Mitgliedern bewacht, im inneren befanden sich SA-Mitglieder und hinter dem Podium eine Hakenkreuzfahne um die Abgeordneten einzuschüchtern.[/FONT]
[FONT=&quot]Dieses Gesetz war wichtig um die nationalistische Diktatur in Deutschland zu ermöglichen. [/FONT]
[FONT=&quot]Somit erlangte die Regierung unter Hitler die Ermächtigung ohne Zustimmung vom Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen.[/FONT]
[FONT=&quot]Zuvor wurden alle Mittel getroffen die Zweidrittelmehrheit der Stimmen zu erlangen, die man nach Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung benötigte, sofern auch zweidrittel der Mehrheit anwesend sind. Das Gesetz wurde schließlich mit 444 Stimmen der NSDAP und der Konservativen verabschiedet. 81 KPD-Abgeordneten hatten keine Möglichkeit mehr zur Teilnahme an der Sitzung. 26 Sozialdemokraten waren verhaftet worden oder auf der Flucht. Wobei diese als anwesend gezählt wurden, um eine Verzögerung des Abstimmungsverfahrens auszuschließen. Die Zentrumspartei und die Bayrische Volkspartei entschieden sich schließlich für die Zustimmung zum „Ermächtigungsgesetz“, da diese glaubten es ändere sich nichts an den Machtverhältnissen und sie hofften das sich somit wenigstens religiöse und kirchliche Belange sichern ließen.[/FONT]
[FONT=&quot]Allein die SPD stimmte mit 94 Stimmen gegen das Gesetz. [/FONT]
[FONT=&quot]Die parlamentarische Demokratie in Deutschland hatte sich selbst mit dem Ermächtigungsgesetz ausgeschaltet. Zunächst wurde es auf vier Jahre verabschiedet, wurde aber 1937, 1939 und 1943 verlängert. Es bildete bis Mai 1945 die rechtliche Grundlage der NS-Gesetzgebung.[/FONT]
[FONT=&quot]Die Reichsregierung bildete sich nun aus der NSDAP und der DNVP.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]In Artikel 1 des Gesetzes wird der Reichsregierung das Recht eingeräumt, Gesetze auch ohne Zustimmung des Reichstages zu erlassen. [/FONT]
[FONT=&quot]In Artikel 2 heißt es, dass von nun an die Reichsregierung die Verfassung ändern kann, soweit dies nicht die Institutionen von Reichstag und Reichsrat betrifft. Nur die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unantastbar.[/FONT]
[FONT=&quot]Der Artikel 3 dieses Gesetzes bedeutet dass der Reichskanzler von nun an eine überragende Stellung besitzt, indem er die Reichsgesetze ausfertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. [/FONT]
[FONT=&quot]Im 4ten Artikel wird gesagt, dass der Reichstag das Recht hat Verträge mit fremden Staaten abzuschließen.[/FONT]
[FONT=&quot]Dieses Gesetz sollte nach Artikel 5 am 1.April 1937 außer Kraft treten. [/FONT]
[FONT=&quot]Durch das „Ermächtigungsgesetz“ mussten Gesetze nicht mehr der Verfassung entsprechen was bedeutete, dass auch die Grundrechte nicht mehr gewahrt werden mussten. [/FONT]
[FONT=&quot]Die Reichsregierung konnte nun ohne weiteren Einfluss anderer gesetzgebenden Organe Gesetze erlassen. Somit übernahm die Exekutive legislative Gewalt.[/FONT]
[FONT=&quot]Durch die Zustimmung aller nichtfaschistischen Parteien mit Ausnahme der SPD hatten sich die Parteien und der Reichstag in Deutschland selbst entmachtet. [/FONT]
[FONT=&quot]Bis Mitte 1933 wurden alle Parteien verboten, zur Auflösung gezwungen oder lösten sich selbst auf.[/FONT]
[FONT=&quot]Die Neubildung der Parteien wurden durch das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ verboten.[/FONT]
[FONT=&quot]Die NSDAP war letztendlich die einzige noch bestehende Partei. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Das „Ermächtigungsgesetz“ von 1933 wurde nicht als Bestimmung der Notverordnung des Reichspräsidenten eingeführt, da dies gleichbedeutend mit einer diktatorischen Herrschaft gewesen wäre und man die vorhandene Scheinlegalität erhalten wollte.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]


Vielen lieben Dank
Lg
BrettvormKopf
 
[FONT=&quot]Das „Ermächtigungsgesetz“ von 1933 wurde nicht als Bestimmung der Notverordnung des Reichspräsidenten eingeführt, da dies gleichbedeutend mit einer diktatorischen Herrschaft gewesen wäre und man die vorhandene Scheinlegalität erhalten wollte.[/FONT]

Dazu kommt noch, dass die Parteien nach Jahren des Regierens mit Notverordnungen endlich mal die Chance hatten, wieder selbst aktiv zu werden und nicht immer nur zu reagieren.

Außerdem wollte das Hitler-Regime nicht wie seine Vorgänger von den Launen eines Reichspräsidenten abhängig sein, der die Kanzler fast wie die Unterhosen wechselte. ;)
Dieses Schicksal hätte Hitler auch blühen können. Die (scheinbare) Verbündung mit den Parteien der Mitte schaffte ihm eine breitere Basis für seine Herrschaft. Außerdem wurde so dem Volk der Eindruck vermittelt, die Krisenjahre seien vorbei und alles kehre zur Normalität zurück.
 
Ermächtigungsgesetz

Warum ist das Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 einen Vorrausetzung für die Gleichschaltung?
 
Das Ermächtigungsgesetz wurde erst einen Tag später verabschiedet (ein für die Fragestellung allerdings eher unbedeutendes Detail).
Ich könnte dir diese Frage jetzt beantworten, tue das aber nicht, weil ich das für nicht sinnvoll halte, denn verstehen bedeutet nicht lesen sondern nachvollziehen. Stattdessen will ich dir einige Gegenfragen stellen:
- Was bedeutete das Ermächtigungsgesetz, wen ermächtigte es wozu?
- Was ist die Gleichschaltung gewesen? (global)
- Was passierte eine Woche nach der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes die einzelnen Länder des Reichsgebietes betreffend?
 
Mit dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich wurde die Ermächtigung geschaffen, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat und ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen.
 
Ich habe meinen Definitionen vom Gleichstellunhsgesetz bzw. Ermächtigungsgesetz:Gleichschaltung, die erzwungene ideologische und organisatorische Ausrichtung aller politisch-gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Organisationen und Institutionen auf die in einem totalitären Staat herrschende Partei. Die Gleichschaltung ist ein wichtiges Mittel beim Aufbau und der Absicherung des Herrschaftssystems.
Ermächtigungsgesetz, ein Gesetz, durch das das Parlament eine Staatsstelle, meist die Regierung, ermächtigt, an seiner Stelle Gesetze oder Verordnungen mit Gesetzeskraft (gesetzvertretende Verordnungen) zu erlassen. Ermächtigungsgesetze sind meist zeitlich und sachlich begrenzt; sie durchbrechen den Grundsatz der Gewaltenteilung und werden besonders in Kriegs- und Notzeiten erlassen.Mir ist nicht klar .
Warum ist das Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 einen Vorrausetzung für die Gleichschaltung? Danke für Eure Hilfe.
 
Habe noch einmal meine Frage überantwortet: Hoffe sie ist richtig:

Das Ermächtigungsgesetz bedeutet das Ende der deutschen Demokratie 23.03.1933: Mit dem Ermächtigungsgesetz überträgt der Deutsche Reichstag die gesamte Staatsgewalt an Adolf Hitler. Wenig später sicherte er sich mit der Zerschlagung der Gewerkschaften sowie dem Verbot aller Parteien die absolute Alleinherrschaft. Mit dem Gesetz wollte Adolf Hitlers Regierung die Ermächtigung erlangen, ihre Gesetze ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten zu erlassen.
 
Zurück
Oben