Hülfe

Ich glaube, "compositio" passt schon, denn es kann auch so viel wie "Vergleichsabschluss", "Streitbeilegung", "Versöhnung" heißen.

Daher würde ich leicht abweichend übersetzen: "1226. Gunzelin, der Abt von St. Alban, nahm teil an der Streitbeilegung(/Versöhnung/Einigung) zwischen Dekan Reinher von St. Stephan auf der einen und Ritter Gumpert von Bidencamp und Wolpert auf der anderen Seite über ..."

Alternativ könnte (je nach Hintergrund) eventuell auch gemeint sein: "1226. Gunzelin, der Abt von St. Alban, nahm teil an der Versöhnung zwischen Dekan Reinher von St. Stephan vom einen und Ritter Gumpert von Bidencamp und Wolpert vom anderen Teil über ..."
(Sodass also Reinher und Gumpert die Vertreter zweier verfeindeter Parteien waren.)
 

Anhänge

  • content.jpg
    content.jpg
    110,5 KB · Aufrufe: 534
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Seite! Es heißt nicht "militom", sondern "militem", vor allem aber nicht "decirmis", sondern "decimis" (von "decimus"=der zehnte). Es geht also um den Zehent. Wichtig sind auch die Beistriche vor curia und nach Steinreshusen. Was mit "curia" genau gemeint ist, weiß ich nicht, dafür sind meine Kenntnisse der Begrifflichkeiten des mittelalterlichen Latein zu gering, aber vermutlich "Gerichtsbarkeit".

Die Übersetzung sollte somit wohl lauten:
"1226. Gunzelin, der Abt von St. Alban, nahm teil an der Streitbeilegung zwischen Dekan Reinher von St. Stephan auf der einen und Ritter Gumpert von Bidencamp und Wolpert auf der anderen Seite über das Herrenrecht, die Gerichtsbarkeit und vier Mansen in Amena und die Güter in Steinreshusen und über die Zehnten in Amena."


Bei Joannes, Rer. Mogunt II steht wohl "Rer. Mogunt" für "Rerum Moguntiacensium", also "der Mainzer Angelegenheiten". Das ganze bedeutet wohl: Johannes, 2. Buch der "Mainzer Angelegenheiten".
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu den handelnden Personen
Ein Abt Gunzechin / Gunzelin wird als Abt des Klosters St. Alban in Mainz für die Zeit von 1220 – 1232 genannt und hat zumindest vorübergehend in Personalunion auch dem Ferrutiuskloster in Bleidenstadt vorgestanden .St-Alban hatte u.a. Besitz in der Wetterau, an der Lahn südlich von Limburg und um Gießen, im Raum Frankenberg um Röddenau sowie in der Gegend von Kassel um Ahnatal- Weimar.
St.Stephan war im Gegensatz zu St .Alban kein Kloster sondern ein Kollegiatsstift ,Zentrum des Besitzes in Oberhessen war das Gut in Niederohmen, der Zent Merlau und ab Anfang des 12. Jahrhunderts der Ebsdorfer Grund, der 1249 an die Landgräfin Sophie verpachtet wurde.In dieser Zeit gerie man auch in Konflikt mit den Landgrafen von Hessen ,die ihrerseits eine Ausweitung ihres Besitzes und Einflusses in Oberhessen ausbauten.
Anfang des 13 Jahrhunderts war Landgraf Ludwig übrigens Probst des Stiftes.
Zu Dekan Reinher von St. Stephan hab ich nichts gefunden,möglicherweise ist aber im Hessischen Staatsarchiv, C 1 D Nr. 6 etwas enthalten- leider komm ich über meinen HeimPC in HADIS nur unvollständig rein.
Noch eine Frage zu dem Ritter: Die ihm zugeordneten Orte hab ich nicht gefunden ,weder Bidencamp noch Wolpert.(nur die WolpertingerBrauerei in Kassel :D)
Wo sollen die denn belegen sei ?
 
Ähem,halten zu Gnaden,aber wenn man das Rad als Teil des Helms (Helmzier) sieht,dann war das auf dem Bild nicht der Helm des Landgrafen
Jetzt weiß ich auch wieder,wo ich den Helm schon mal gesehen habe: Auf den Zinnen des mainzer Kaufhauses gab es Abbildungen der 7 Churfürsten und dort war der Mainzer Erzbischof (als einziger geistl.Churfürst) nicht mit Mitra sondern mit einem Helm mit einem Rad als Helmzier dargestellt.
Demnach müßte die zweite Person auf der Abbildung nicht den Helm des Landgrafen sondern den des Churfürsten tragen.
 
Viele Fragen:

1) Besitzungen St. Stephan, das Gut in Niederohmen kam in einem Tauschgeschäft zu St. Stephan, 1008. Ebsdorf (Ebsdorfer Grund) muss schon Ende des 11. Jahrhunderts zu St. Stephan gekommen sein. Anfang des 12. Jahrhunderts, ca. 1130 gibt es eine Urkunde die uns Auskunft über die Höfe und Dörfer in meiner Heimat:

„Dies sind die Höfe und Dörfer mit zehntpflichtigen gehörig zu Pfründe der Brüder im Hofe Ebsdorf: Ebsdorf, Heskem, Dreihausen, Eisenhausen (Wüstung), Udenhausen (Wüstung), Wermertshausen, Breitenborn (Wüstung), Beltershausen, Eisenbach (Wüstung), Amönau und Oberndorf, teils Wollmar, Asphe, Buddelhausen (Wüstung), Ernsthausen, Münchhausen, Warzenbach, Brungershausen, Kernbach, Kirchvers, 3 ½ Talente Ertrag und Zehnten, der Höfe bei Wittelsberg.“

Zwischen 1114 - 1118 wechselt Giso (IV) von der kaiserlichen Partei zum Erzbistum Mainz und trägt Mainz seinen Besitz unter anderen auch Reichslehen (Wetter/Burgwald, Wappen von Wetter Rad und Löwe)) zum Lehen auf. Das Erzbistum gibt einen Teil an St. Stephan weiter.
Einige der oben genannten Orte befinden sich im unmittelbaren Umfeld der Burg Hollende/Gisonen.

Die nächste Nachricht über „amena“ (Amönau) ist aus dem Jahr 1212 erhalten. In diesem Jahr schenkte der Erzbischof Gerhard von Mainz das Patronatsrecht in „Amena“ dem St. Stephansstift zu Mainz.

In dieser Ordnung sind die anderen Urkunden:
"1226. Gunzelin, der Abt von St. Alban, nahm teil an der Streitbeilegung zwischen Dekan Reinher von St. Stephan auf der einen und Ritter Gumpert von Bidencamp und Wolpert auf der anderen Seite über das Herrenrecht, die Gerichtsbarkeit und vier Mansen in Amena und die Güter in Steinreshusen und über die Zehnten in Amena."

04.01.1227. Die Mainzischen Richter erkennen den Zehnten in Amönau und Oberndorf (beiden Amena) den Erben Gumberts, Ritters, von Hohenfels (Hohinvels) und dem Volpert (Folbert), seinem Bruderssohne, ab und dem St. Stephansstifte zu Mainz zu.
D. vii. id. Jan. Kindlinger, Samml. 131, S. 146. Vergi. Reg. 17.

Landgräfin Sophie und ihr Sohn, Landgraf Heinrich, besiegeln zusammen mit der Stadt Marburg und den Brüdern Konrad, Gumpert und Eckhard, Söhnen des verstorbenen Volpert genannt Hosekin von Hohenfels (Hoenvels), eine Urkunde, durch die jene Brüder von dem Stephansstift zu Mainz einen Hof in Amönau (Amenowa) mit dem Patronat der dortigen Kirche, Güter in Sterzhausen (Steinershusen), die Zehnten in (Ober- und Nieder-) Amönau (Amenowa et Amenowa), Warzenbach (Wanzbach), Kernbach (Kerembach), Buttelhausen (Butelhusen) und den halben Zehnten in Asphe (Aspha) gegen einen Zins von fünf Pfund (talenta) Pfennigen, zahlbar jährlich Mitte April, pachten.
Datum: a. et d. 1270 VII Kal. Aprilis.

2. Bidencamp ist Biedenkopf mit gemeint. Hierzu Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte Band 45, Die Ludowinger in Biedenkopf.

1196 -- Harmouthdus von Biedencaph war ein Hohenfelser
genau so
1226 -- bei Gumpert

Bei Wolpertum/Wolpert bin ich noch nicht weitergekommen.

en hesse
 
"der Zent Merlau und ab Anfang des 12. Jahrhunderts der Ebsdorfer Grund, der 1249 an die Landgräfin Sophie verpachtet wurde.In dieser Zeit geriet man auch in Konflikt mit den Landgrafen von Hessen ,die ihrerseits eine Ausweitung ihres Besitzes und Einflusses in Oberhessen ausbauten."

Welchen Landgrafen?? :still:
Hier kann ich nur nochmal empfehlen: Das Buch "750 Jahre Langsdorfer Verträge".

Der sogenannte thüringisch-hessische Erbfolgekrieg (1247–1264), Erbistum Mainz, Adel für Ort wird dort genau beschreiben.

Die Hohenfelser traf es besonders hart:

29. Juli, 1249

Die Brüder Konrad, Gumpert und Eckhard von Hohenfels (Honvels), Volpert Hosekin und Siegfried Slimph tragen der Landgräfin Sophie und ihren Kindern ihre Burg Hohenfels zu Lehen auf, verzichten auf jeden Rechtsanspruch an das Gericht Dautphe (comitia Thudefe), versprechen der Landgräfin Hilfe gegen jedermann und geloben, niemand auf landgräflichem Gebiete zu belästigen. Falls sie hiergegen verstoßen und trotz Spruches der Ministerialen und Burgmannen des ganzen Landes sowie ihrer conpares im Unrecht verharren, verfallen sie in eine Strafe von 500 Mark Silbers, die von der Burg Hohnfels und anderem Eigengut innerhalb 2 Monaten nach Begehung des Frevels eingezogen werden kann.
Siegler: 1. Bertold, Graf von Ziegenhain (Cigenhagen), 2. und 3. zwei Grafen von Solms (Solmesse), 4. Volpert Hosekin, 5. Guntram Schenk von Schweinsberg (Sweinsberc), 6. Johann von Dernbach (Terenbah).
Zeugen: Bertold, Graf von Ziegenhain, Siegfried, Graf von Wittgenstein (Witegenstein), Guntram Schenk von Schweinsberg, Dietrich Wolf von Gudenberg (lupus de Gudenburc), Milchling (und) Widerold von Nordeck (Nordekke); die Ritter Johann, Giselbert und Bernhard von Dernbach (Terenbach), Kraft von Schweinsberg, Friedrich von Kalsmunt (Calsmunt), Andreas Brundel, Tammo von Gladenbach (Glatebah), Heinrich Lützelkolbe (Luzzelcolbe) u. a.
Datum: a. 1249 IIII Kal. Augusti.


en hesse :winke:

Gefunden: 1000 Jahre St. Stephan in Mainz, Mainz 1990 hat hierzu auf einige Informationen
 
Zuletzt bearbeitet:
Da muss ich mal nachschauen.
Hätte ich gestern machen können. War in meiner Hütte und von da sind es so ca. 3 km.

Die Schleuder existiert nicht mehr, der Velsbach – Stein existiert noch.

So eine Schleuder braucht man ja auch nicht mehr, vor allem in der heutigen Zeit.

Weil, die meisten heutigen Ratsherren sind da flexibler.
Wer lässt sich auch gern seinen Kopf vor die Füße legen oder wie im Falle Heinrich Velsbach (Eisenacher Ratsherr) 3mal durch die Luft schleudern.
In meinem Bekanntenkreis kenne ich keinen.

Hier mal ein Artikelaus der TA vom 12.03.2012.
 
Bidencamp ist Biedenkopf
Da hätt ich auch selbst drauf kommen können :D
Gefunden: 1000 Jahre St. Stephan in Mainz, Mainz 1990
Hab ich grade vor mir liegen,da beziehe ich meine Weisheiten zu St-Stephan auch her.Die Kirche mit den weltberühmten Chagallfenstern und den sehenswerten Kreuzgang sollte man übrigens auf jeden Fall besichtigen,wenn man zu Mainz weilt.
 
Da muss ich mal nachschauen.
Hätte ich gestern machen können. War in meiner Hütte und von da sind es so ca. 3 km.

Die Schleuder existiert nicht mehr, der Velsbach – Stein existiert noch.

So eine Schleuder braucht man ja auch nicht mehr, vor allem in der heutigen Zeit.

Weil, die meisten heutigen Ratsherren sind da flexibler.
Wer lässt sich auch gern seinen Kopf vor die Füße legen oder wie im Falle Heinrich Velsbach (Eisenacher Ratsherr) 3mal durch die Luft schleudern.
In meinem Bekanntenkreis kenne ich keinen.

Hier mal ein Artikelaus der TA vom 12.03.2012.

Laut Werner im Buch 750 Langsdorfer Verträge, hat es zu dieser Zeit eine Familie Velsbach in Erfurt gegeben.
Irgendwas kann dran sein -- fliegen mal aussen vor. =)
Heilige Rippe, fliegender Handschuhe, in der dieser Zeit war ja echt los. ;)

en hesse
 
Ne Frage:

diese Urkunde:

Die Brüder Konrad, Gumpert und Eckhard von Hohenfels (Honvels), Volpert Hosekin und Siegfried Slimph tragen der Landgräfin Sophie und ihren Kindern ihre Burg Hohenfels zu Lehen auf, verzichten auf jeden Rechtsanspruch an das Gericht Dautphe (comitia Thudefe), versprechen der Landgräfin Hilfe gegen jedermann und geloben, niemand auf landgräflichem Gebiete zu belästigen. Falls sie hiergegen verstoßen und trotz Spruches der Ministerialen und Burgmannen des ganzen Landes sowie ihrer conpares im Unrecht verharren, verfallen sie in eine Strafe von 500 Mark Silbers, die von der Burg Hohnfels und anderem Eigengut innerhalb 2 Monaten nach Begehung des Frevels eingezogen werden kann.

Was heißt: conpares ?

en hesse

Kameraden, Kollegen, Partner ???
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte mich schon einmal mit diesem Begriff beschäftigt.
Bin nicht so recht weitergekommen.
Weil, bei google wurde dieser Begriff immer wieder auf „compares“ geändert.
Wenn ich mal ausschließe, dass man hier anstelle von „m“ „n“ geschrieben hat, landet man dann wohl bei der spanischen Sprache.
Weiter kommt man dann, wenn man „con pares“ schreibt.
Aus der Auswahl (selbst, noch, auch, sogar, einmal) könnte „selbst“ einen Sinn hier ergeben.

„Falls sie hiergegen verstoßen und trotz Spruches der Ministerialen und Burgmannen des ganzen Landes sowie ihrer selbst (conpares) im Unrecht verharren…“
 
Hallo,

steht genau so in LAGIS drin:

RegestDie Brüder Konrad, Gumpert und Eckhard von Hohenfels (Honvels), Volpert Hosekin und Siegfried Slimph tragen der Landgräfin Sophie und ihren Kindern ihre Burg Hohenfels zu Lehen auf, verzichten auf jeden Rechtsanspruch an das Gericht Dautphe (comitia Thudefe), versprechen der Landgräfin Hilfe gegen jedermann und geloben, niemand auf landgräflichem Gebiete zu belästigen. Falls sie hiergegen verstoßen und trotz Spruches der Ministerialen und Burgmannen des ganzen Landes sowie ihrer conpares im Unrecht verharren, verfallen sie in eine Strafe von 500 Mark Silbers, die von der Burg Hohenfels und anderem Eigengut innerhalb 2 Monaten nach Begehung des Frevels eingezogen werden kann.
Siegler: 1. Bertold, Graf von Ziegenhain (Cigenhagen), 2. und 3. zwei Grafen von Solms (Solmesse), 4. Volpert Hosekin, 5. Guntram Schenk von Schweinsberg (Sweinsberc), 6. Johann von Dernbach (Terenbah).
Zeugen: Bertold, Graf von Ziegenhain, Siegfried, Graf von Wittgenstein (Witegenstein), Guntram Schenk von Schweinsberg, Dietrich Wolf von Gudenberg (lupus de Gudenburc), Milchling (und) Widerold von Nordeck (Nordekke); die Ritter Johann, Giselbert und Bernhard von Dernbach (Terenbach), Kraft von Schweinsberg, Friedrich von Kalsmunt (Calsmunt), Andreas Brundel, Tammo von Gladenbach (Glatebah), Heinrich Lützelkolbe (Luzzelcolbe) u. a.Wortlaut der Datierung

a. 1249 IIII Kal. Augusti.
 
Zurück
Oben