Nicht zu vergessen, dass Ende des 19. Jhdts. in den meisten europäischen Staaten große Teile der männlichen Bevölkerung bereits wahlberechtigt waren (wenn auch vielfach nicht nach einem gleichen, sondern nach einem nach Zensus abgestuften Wahlrecht), und das zu Parlamenten mit echten Mitentscheidungsbefugnissen. Anfang des 19. Jhdts. waren das noch Ausnahmen.
Auch im Bereich der Justiz (klare Zuständigkeitsregelungen; Unabhängigkeit der Richter von politischer Einflussnahme, zum Teil verbunden mit der Einführung von Geschworenengerichten; Rechtskodifikationen für mehr Rechtssicherheit) hatte sich im Laufe des 19. Jhdts. in vielen Staaten einiges verbessert.
Nicht zu vergessen die Aufhebung der Grunduntertänigkeit der bäuerlichen Bevölkerung (sowie der damit in Zusammenhang stehende Entfall der Patrimonialgerichtsbarkeit).
Im Bereich des Wirtschaftslebens zunehmende Gewerbefreiheit.
Im späten 19. Jhdt. wurden zunehmend auch Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (gefährliche Maschinen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsräume; auch Arbeitszeit und Besonderheiten bei der Beschäftigung von Kindern, Jugendlichen und Frauen, insbesondere Schwangeren) als Themen ernstgenommen.
Inwiefern sich Menschen durch solche Reformen tatsächlich besser gefühlt haben, ist freilich eine andere Frage. So soll z. B. in Russland die Abschaffung der Leibeigenschaft bei den Betroffenen oft gar nicht mal sonderlich viel Begeisterung ausgelöst haben.