Kaisertitel im HRRDN

Schon länger rätselte ich über den Kaisertitel, vor allem über dias deutsche Wort "Kaiser".
Kaiser kommt bekanntlich vom lateinischem Eigennamen Caesar und ist schon in frühen althochdeutschen Quellen überliefert.
Der lateinische Titel war hingegen immer Augustus, Imperator etc.

Der Titel "Caesar" führte in der Antike allenfalls ein Schattendasein in der antiken Titulatur und wurde bald schon Titel für einen designierten Thronfolger oder Unterkaiser.
Aus dem mittel- wie altlateinischem Augustus wurde ein Kaiser und kein deutscher August. Eine Erklärung hierfür habe ich nie gefunden.

Laut Wikipedia trug lediglich ein Staufer (der spätere König Heinrich IV.) den lateinischen Titel Caesar, allerdings im Sinne eines Kronprinzen des Reiches und nicht im Sinne eines Kaisers.
(Der Prinzentitel, der ja halbwegs dem antiken Caesaren-Titel entspricht, geht absurderweise etymologisch auf den antiken Kaisertitel Princeps zurück.)
So viel zum Thema Verwirrung:nono:
 
Du meinst sicher Heinrich VI.? ;)

Also daß der Caesar-Titel gar nicht mehr vorkommt, stimmt so nicht. Gerade in der Renaissance findet man sehr häufig Kupferstiche mit dem antiken Kaisertitel, so etwa bei Karl V.: "IMP. CAES. CAROLVS V. AVG. P. F. INCLYTVS VICTOR AC TRIVMPHATOR".

Am häufigsten scheint mir die Form zu sein: "Imperator Caesar [Name] Pius Felix Augustus".

Durch Googlen werdet ihr viel finden. ;)
 
Im Preßburger Frieden von 1805 ist sogar vom Kaiser von Deutschland und Österreich die Rede (ein Jahr davor, 1805, hatte Franz II. die österreichische Kaiserkrone angenommen): Friede von Preßburg ? Wikisource

Das ist aber bisher die einzige mir bekannte Quelle, in der der Kaiser so tituliert wird. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Über die Frage des Staatsnamens habe ich etwas Interessantes gefunden, nämlich Johann Jakob Mosers Teutsches Staatsrecht: MDZ-Reader | Band | Von Teutschland und dessen Staats-Verfassung überhaupt / Moser, Johann Jacob.

In § 26 heißt es etwa:

Die Benennungen: Das Römisch-Teutsche reich, Imperium Romano-Germanicum, Sacrum Imperium Romano-Germanicum, u. d. kommen zwar in denen Schriften derer Gelehrten, sonderlich derer teutschen Staats-Rechts-Lehrer, sehr häufig vor: In Staatsschriften und Urkunden hingegen wird man sie nicht leicht antreffen; doch zuweilen. Z. E. in der Schwedischen Erklärung an den Reichs-Convent vom 18. Jul. 1762. lautet es: Neque amicitiæ & studio, queis Regia Majestas erga Imperium Romano-Germanicum ducitur. Und wieder: Tam fixum Ipsi destinatumque est, Paci sociare memoratum erga Imperii Romano-Germanici jura legesque studium.
Einige meynen: Es schickte sich besser, wann man sagte: Das Teutsch-Römische Reich; weil das teutsche Reich das Haupt-Reich seye, welches das Röm. Reich an sich gebracht habe: Andere hingegen wenden dagegen ein: I. Das Röm. Kayserthum seye nicht durch Waffen, sondern durch Vertrag, an Teutschland gekommen, und 2. jenes habe allezeit einen Vorzug vor allen anderen Staaten Europens gehabt; dahero auch unsere eigene Regenten den Titul: Römischer Kayser, dem Titul: König in Germanien, vorsezten.
 
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