"KdF-Wagen-Sparkarten"

beetle

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Hitler konnte sich "für ein Auto für alle" erwärmen.

Auszug zu der Geschichte von VW von Wiki:


Das Dritte Reich

Adolf Hitler war begeistert vom Volkswagen und legte am 26. Mai 1938 den Grundstein für das Volkswagenwerk bei Fallersleben.

Am 1. Juli 1938 wurde die dazugehörige Stadt des KdF-Wagens bei Fallersleben gegründet. Rund ein Jahr später sollte die Auslieferung der KdF-Wagen beginnen.

Ursprünglich sollte das Auto für 990 Reichsmark (RM) erhältlich sein. Eine Barzahlung war nicht vorgesehen, sondern die Interessenten konnten Wertmarken in nicht begrenzter Zahl zu je 5 RM kaufen und diese auf „KdF-Wagen-Sparkarten“ kleben. Die erste Sparkarte (Grundkarte) diente gleichzeitig als Kaufantrag. Der Zweite Weltkrieg
verhinderte die Auslieferung der so bestellten Wagen; zu einer Serienfertigung kam es nicht mehr. Weil im VW-Werk ab 1939 ausschließlich für den Kriegsbedarf produziert wurde, bekam keiner der über 330.000 „KdF-Sparer“ einen Wagen. Bis Kriegsbeginn waren 278 Millionen RM auf einem Konto der Bank der Deutschen Arbeit verbucht, sehr viele Sparer hatten ihre Sparkarten vollgeklebt und damit einen Anspruch auf ein Fahrzeug. In den Kriegsjahren wurden jedoch statt der versprochenen zivilen KdF-Wagen etwa 65.000 Kübel- und Schwimmwagen und verschiedene andere Rüstungsgüter für die Wehrmacht produziert.

1961 schloss das Werk einen Vergleich mit den ehemaligen KdF-Sparern. VW räumte Sparern mit vollgeklebtem KdF-Sparbuch einen Rabatt von 600 D-Mark auf einen Neuwagen ein, knapp ein Sechstel des Neupreises der preiswertesten Version. Wer sich mit Bargeld abfinden lassen wollte, erhielt stattdessen lediglich 100 DM.



siehe auch: http://www.ndr.de/kultur/geschichte/vwwerk2.html


meine Frage: konnte man sich wirklich die Sparkarte auf einen Neuwagen anrechnen lassen? Ist jemand eine Person bekannt, die so eine Sparkarte eingelöst hat?


Was wurde aus dem Geld, das auf dem Konto der Bank der Deutsche Arbeit lag? Wurde das nach Kriegsende von den Aliierten in Beschlag genommen?


Theoretische Frage: müßte VW-AG heute noch eine "neu aufgetauchte Sparkarte" (beispielsweise aus einer Hausauflösung) anrechnen? Oder gibt es da auch Verjährung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Theoretische Frage: müßte VW-AG heute noch eine "neu aufgetauchte Sparkarte" (beispielsweise aus einer Hausauflösung) anrechnen? Oder gibt es da auch Verjährung?

Nur mal ins Blaue spekuliert: Mit der Währungsreform 1948 müsste eine solche Sparkarte ungültig geworden sein.
 
Nur mal ins Blaue spekuliert: Mit der Währungsreform 1948 müsste eine solche Sparkarte ungültig geworden sein.

Wenn ich das richtig gelesen habe, bestanden die Einlagen bei dieser Bank:
Die Bank der Deutschen Arbeit wurde 1945 von der russischen Militärregierung durch SMAD-Befehl 14. August 1945 geschlossen und durch die Sächsische Landesbank abgewickelt.
 
@Beetle

Das ist die gesetzliche Grundlage hinsichtlich der Verjährung resp. der Unterbrechung der Verjährung für die Umwandlung von Reichsmark Guthaben.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/w_hrumstabschlg/gesamt.pdf

Zur Verjährung:

"§ 3 Verjährung von Ansprüchen gegen Geldinstitute​
(1) Vor dem 9. Mai 1945 begründete Ansprüche gegen Geldinstitute, die bis zum 30. Juni
1976 weder erfüllt noch verjährt oder erloschen sind, verjähren mit Ablauf des 30. Juni
1976, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 6 oder den §§ 4, 5 etwas anderes ergibt.
(2) Ansprüche, die nach dem 8. Mai 1945 und vor dem 1. Juli 1976 vom Berechtigten
in einer Weise geltend gemacht worden sind oder werden, die zu einer Unterbrechung
der Verjährung führen, verjähren nach Maßgabe der §§ 208 bis 217 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs.
(3) Vor dem 9. Mai 1945 begründete Ansprüche, aus welchen ein Geldinstitut nach den
Vorschriften zur Neuordnung des Geldwesens nur in Anspruch genommen werden kann, wenn
in der Person des Gläubigers oder seines Rechtsvorgängers die Wohnsitzvoraussetzungen
des § 6 der Fünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz, des § 42
des Umstellungsergänzungsgesetzes, des § 16 des Dritten Umstellungsergänzungsgesetzes
vom 22. Januar 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 33) oder der §§ 5 bis 9 des Altbankengesetzes
gegeben sind, verjähren nicht nach Absatz 1, wenn der Anspruch bis zum Ablauf
des Jahres 1976 angemeldet worden ist oder wird und die Voraussetzungen für eine
Inanspruchnahme auf Grund dieser Anmeldung festgestellt werden.
(4) Bei Ansprüchen aus Reichsmark-Schuldverschreibungen von Berliner Altbanken
und verlagerten Geldinstituten ist eine Anmeldung nach Absatz 3 wirksam, wenn
sie bis zum Ablauf des Jahres 1976 bei der Vermittlungsstelle (§ 2 der Zweiten
Durchführungsverordnung zum Umstellungsergänzungsgesetz vom 26. April 1954 -
Bundesanzeiger Nr. 81 vom 28. April 1954 -) eingeht; diese hat die Anmeldung
spätestens bis zum 30. Juni 1977 an das Schuldnerinstitut weiterzuleiten. Sind
Ansprüche im Sinne des Satzes 1 im Wertpapierbereinigungsverfahren für natürliche
Personen anerkannt worden, so gelten die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme
als erfüllt, wenn die Vermittlungsstelle bestätigt, daß eine Person, für welche
die Wohnsitzvoraussetzung gegeben ist, zur Verfügung über den Anspruch berechtigt
ist. § 3 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Umstellungsergänzungsgesetz findet
entsprechende Anwendung. Für Reichsmark-Schuldverschreibungen von Berliner Altbanken
und verlagerten Geldinstituten, die durch Ausstellung einer Lieferbarkeitsbescheinigung
in Kraft geblieben sind, gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.
(5) Versorgungsansprüche für die Zeit nach dem 31. Dezember 1974 verjähren mit Ablauf
des Jahres, das auf die Fälligkeit folgt.
(6) Sind Reichsmarkguthaben von Kontoinhabern mit Wohnsitz außerhalb des
Geltungsbereichs dieses Gesetzes bei Geldinstituten im Währungsgebiet als
Altgeldguthaben der Gruppe IV (§ 1 Abs. 1 Buchstabe d des Umstellungsgesetzes) in
Deutsche Mark umgewandelt worden, so verjähren die Ansprüche von Gläubigern, die
ihren Wohnsitz bei Inkrafttreten dieses Gesetzes außerhalb des Geltungsbereichs dieses
Gesetzes haben, aus diesen Guthaben mit Ablauf des Jahres 1978."​

Zur Unterbrechung von Verjährungsfristen sollten sich Historiker nicht äußern, sondern nur Juristen. Du erwähnst in Deinem Beitrag einen zivilrechtlichen Vergleich zwischen VW und den KdF-Sparern, dieses macht Deine Frage noch komplizierter, da der von Dir erwähnte Vergleich aus 1961 stammt, das "Gesetz zum Abschluß der Währungsumstellung" aber in 1975 beschlossen wurde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergleich_(Recht)

Solltest Du ein materielles Interesse mit Deiner Frage verfolgen, würde ich Dir raten, Dich an die Bundesbank zu wenden.

Eine erste Stelle wäre diese:

Deutsche Bundesbank - Browser-Empfehlung


M.
 
H


meine Frage: konnte man sich wirklich die Sparkarte auf einen Neuwagen anrechnen lassen? Ist jemand eine Person bekannt, die so eine Sparkarte eingelöst hat?


?


Es haben ca. 1.200 Sparer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und sich die 600 DM anrechnen lassen.

Die DM 600 waren damals, es gab keinerlei Rabatte auf den Autopreis! ein wirklich zählbares Argument.

Bei Bedarf kann ich näheres nachschlagen.
 
Aus dem Gedächtnis:

Der "Verband der geschädigten VW-Sparer" war insgesamt 3mal vor dem BGH, letztendlich verglich man sich 1961 auf dringenden Rat des BGH-Richters nach mehrstündigen Verhandlungen im BGH-Besprechungszimmer auf den bekannten Kompromiss.

Es war in der Zeit, als der Streit wem eigentlich VW gehörte, auch letztendlich entschieden wurde: Niedersachsen20%/Bund0% 60% Kleinaktionäre. Stichwort Volksaktien.


Vielleicht noch im Zusammenhang interessant: Bereits 1938 haben sich rund 270.000 Deutsche eine Sparkarte angeschafft! Die deutsche PKW-Jahresproduktion lag in jenem Jahr lediglich bei knapp 250.000 Stück!

Dabei lag die Hürde relativ hoch, die DAF gab eine Sparkarte nur aus, wenn der Interessent nachweisen konnte, dass er die 5RM monatlich tatsächlich aufbringen konnte.

Hitler traf mit dem "KDF-Wagen" offensichtlich voll ins schwarze!

Jahrzehnte später sollte dann ein amtierender VW-Chef "halbernst" erklären, die "ganzen Volksbeglücker" Marx, Lenin, Mao usw. hätten dem Volk viel weniger an Freiheit verschafft, wie die Autoindustrie!
Freiheit reduziert auf Mobilität.
 
Was strenge ich da auch meine grauen Zellen an, und schreibe was ich so "der Spur nach weiß"....

Wir leben doch im "Google-Zeitalter"


aus dem Link:
VW-Sparer

Nordhoff zahlt

RECHT


Dem 66jährigen Rentner Karl Stolz aus dem sauerländischen Dorf Erlinghausen schien es nach zwölf Jahren des Prozessierens durch neun Instanzen genug der Mühe: Als die Klage des ehemaligen Volkswagensparers gegen das mächtige Wolfsburger Werk auf Auslieferung eines VW zu Vorzugsbedingungen zum vierten Male beim Bundesgerichtshof gelandet war, schloß Stolz einen Vergleich.
Was der Monsterprozeß dem Kläger Stolz und seinem Mitstreiter Rudolf Meichsner einbrachte, konnte Senatspräsident Dr. Kurt Pagendarm vom Karlsruher Bundesgericht am Mittwoch vergangener Woche protokollieren:
- Wer in den Hitlerjahren auf seiner VW-Sparkarte mehr als 750 Mark angespart hatte (Propagandapreis für den Wagen damals: 990 Mark), kann jeden Volkswagentyp mit 1,2-Liter -Motor für 600 Mark unter dem Listenpreis kaufen oder bei Kaufverzicht vom Werk 100 Mark in bar kassieren,
- wer mehr als 500 Mark angespart
hatte, bekommt 450 Mark Rabatt oder 75 Mark in bar;
- wer über 250 Mark auf der Karte
hatte, erhält 300 Mark Nachlaß oder 50 Mark bar;
- wer weniger als 250 Mark VW -Spargeld ausweist, wird mit 150 Mark Abschlag oder 25 Mark Kasse zufriedengestellt.

...........
 
Hitler konnte sich "für ein Auto für alle" erwärmen.

Auszug zu der Geschichte von VW von Wiki:


Das Dritte Reich

Adolf Hitler war begeistert vom Volkswagen und legte am 26. Mai 1938 den Grundstein für das Volkswagenwerk bei Fallersleben.

Am 1. Juli 1938 wurde die dazugehörige Stadt des KdF-Wagens bei Fallersleben gegründet. Rund ein Jahr später sollte die Auslieferung der KdF-Wagen beginnen.

Ursprünglich sollte das Auto für 990 Reichsmark (RM) erhältlich sein. Eine Barzahlung war nicht vorgesehen, sondern die Interessenten konnten Wertmarken in nicht begrenzter Zahl zu je 5 RM kaufen und diese auf „KdF-Wagen-Sparkarten“ kleben. Die erste Sparkarte (Grundkarte) diente gleichzeitig als Kaufantrag. Der Zweite Weltkrieg
verhinderte die Auslieferung der so bestellten Wagen; zu einer Serienfertigung kam es nicht mehr. Weil im VW-Werk ab 1939 ausschließlich für den Kriegsbedarf produziert wurde, bekam keiner der über 330.000 „KdF-Sparer“ einen Wagen. Bis Kriegsbeginn waren 278 Millionen RM auf einem Konto der Bank der Deutschen Arbeit verbucht, sehr viele Sparer hatten ihre Sparkarten vollgeklebt und damit einen Anspruch auf ein Fahrzeug. In den Kriegsjahren wurden jedoch statt der versprochenen zivilen KdF-Wagen etwa 65.000 Kübel- und Schwimmwagen und verschiedene andere Rüstungsgüter für die Wehrmacht produziert.

1961 schloss das Werk einen Vergleich mit den ehemaligen KdF-Sparern. VW räumte Sparern mit vollgeklebtem KdF-Sparbuch einen Rabatt von 600 D-Mark auf einen Neuwagen ein, knapp ein Sechstel des Neupreises der preiswertesten Version. Wer sich mit Bargeld abfinden lassen wollte, erhielt stattdessen lediglich 100 DM.



siehe auch: NDR Online - Kultur - Geschichte- Gründung des Volkswagenwerks


meine Frage: konnte man sich wirklich die Sparkarte auf einen Neuwagen anrechnen lassen? Ist jemand eine Person bekannt, die so eine Sparkarte eingelöst hat?


Was wurde aus dem Geld, das auf dem Konto der Bank der Deutsche Arbeit lag? Wurde das nach Kriegsende von den Aliierten in Beschlag genommen?


Theoretische Frage: müßte VW-AG heute noch eine "neu aufgetauchte Sparkarte" (beispielsweise aus einer Hausauflösung) anrechnen? Oder gibt es da auch Verjährung?

Meine Urgroßmutter und ihr 2. Ehemann hatten Jahre für ein KFZ gespart und ein Fuhrunternehmen gegründet. Meine Oma bekam sogar eine Sondererlaubnis, dass sie bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen konnte. Als dann aber schließlich endlich das Fahrzeug kam, wurde es vom Militär requiriert für den "Sudetenfeldzug", und Omas Traum von der Kraftfahrerin war ausgeträumt und sie fing auf einem Truppenübungsplatz als Schreibkraft an, wo sie 1940 einen rekonvaleszenten Veteranen aus dem Frankreichfeldzug kennen- und lieben lernte- meinen Opa.

Im Januar 1942 heirateten sie, und mein Großvater durfte seine Flitterwochen an der Ostfront verbringen.

Um meinen Opa noch einmal sehen zu können, lieh sie sich vom Nachbarn dessen Horch und fuhr damit nach Gießen. Um in die Kaserne gelangen zu können, verkleidete sie sich als Soldat.

In den 60ern wurde dann ein VW Käfer angekauft, und es war immer meine Oma, die fuhr. Mein Großvater war Infanterist aus leidenschaft und hat niemals den Führerschein gemacht. Er gab nur immer die Anweisungen und war für technische Probleme wie das Wechseln eines Reifens zuständig. Ein einziges Mal hat er sich hinters Lenkrad gesetzt und beim zurücksetzen einen Jägerzaun touchiert, was ihn so wurmte, dass er es nie wieder versuchte.
 
vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

@ Repo: Danke fürs "graue Zellen anstrengen" War sehr interessant zum Lesen!

@ melchior: nein, ich habe keinen persönlichen Grund für diese Nachfrage. Ich hatte die Thematik einfach in einem Buch gelesen und wollte wissen, wie so etwas gehandhabt wird.
 
vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

@ Repo: Danke fürs "graue Zellen anstrengen" War sehr interessant zum Lesen!


Nicht falsch verstehen beetle, ich habe mich selbst kritisiert, "aus dem Kopf unscharfes verbreiten, am Abend in die Literatur gucken und mühsam korrigieren, statt gleich zu googeln."
zB die Zahl der (1.200) VW-Sparer die einen Wagen zum Sonderpreis erworben haben, stimmt glaube ich nicht, entweder habe ich eine Null vergessen, oder sie ist ganz falsch. Ich hatte es inzwischen vergessen, schau aber mal heute Nacht nach..
 
@ Repo: Mein Danke war nicht ironisch gemeint. Und Du hast Dich ja selbst korrigiert.

(Nachsatz: Entschuldigung, wenn es bei mir länger dauert, bis ich antworte; im Augenblick führe ich mit dem PC eine Wochenendbeziehung)
 
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