... Auch in den Kleiderordnungen des 17. Jahrhunderts ist von Kastorhüten die Rede. Sie galten als so kostbar, dass man
ganze Castorhüte, also solche, die nur aus Biberhaarfilz bestanden, sogar dem ersten Stand zu tragen verbot. In der Danziger Ordnung von 1642 heißt es,
vornehmen Bürgern, Kauffleuten, so in Grosso handeln und dergleichen Standespersonen... sind
kostbare Castorhüte untersagt. Die Stettiner Kleiderordnung von 1634 verfügt,
Gantze Kastor-Hüte... sein in allen Ständen gäntzlich abgethan. Nur die Stadt Braunschweig von 1630 lässt für den ersten Stand halbe Kastorhüte zu, es heißt
Von Zier und Kleidung derjenigen, welche in den ersten Stand gehören: Ebenermassen sollen sie auch keine Hüte von gantzen Castoren gebrauchen, sondern wann sie wollen, nur halbe Castorhüte ihnen zu tragen erlaubt seyn bei Straffe drey Reichsthaler. Den anderen Ständen wurden sie bei Strafe ausdrücklich verboten.
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Später wurde die auch als
Biberhut oder
hoher Hut bezeichnete Kopfbedeckung auch zum Gesinnungszeichen der
Französischen Revolution und fand in allen westlichen Ländern Verbreitung.