Königskrönung Otto I.

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In der Quelle von Widukind heißt es im Hinblikc auf die Königskrönung folgendermaßen:

"Dort versammelten sich die Herzöge und hohen Vasallen mit den anderen Vornehmen in der Säulenhalle der Basilika Karls des Großen und führten ihren neuen Herrscher zu einem dort errichteten Thorn. Sie reichten ihm die Hände und versprachen ihm Treue und gelobten ihm Beistand gegen alle seine Feinde, und so machten sie ihn nach ihrer Sitte zum König. Währenddessen erwartete der Erzbischof von Mainz mit dem gesamten Klerus und dem Volke im Inneren der Basilika den Einzug des neuen Königs"

Ich frage mich jetzt, was mit "Volk" gemeint war. Wer warf "Volk"? Die Bauern und untersten Schichten werden nicht gemeint sein, aber wer dann?
 
Gerd Althoff betont immer, dass das Volk bei solchen Gelegenheiten der weitere Hofstaat war.

Und nicht nur Gerd Althoff...
Anm.: Ich bitte um Nachsicht, daß ich dies nicht eher vertiefen konnte.

An der Stelle erlaube ich mir die hierfür relevanten Zitatstellen zum Begriff König aus Wilhelm Volkert "Adel bis Zunft: ein Lexikon des Mittelalters" - C.H. Beck, München 1991

aus "Grundlagen des deutschen Königtums im Hochmittelalter" schrieb:
Beide Komplexe (Volkskönigtum und Königsheil, Gottesgnadentum - Anm. von mir) wirkten im deutschen Königtum und in seinem Verhältnis zu dem beherrschten Volk, dargestellt im Adel und den Fürsten, und zur Kirche, dargestellt im Papsttum und dem Episkopat (Bischöfe, Erzbischöfe - Anm. von mir), weiter; die Mitwirkung des Volkes bei der Thronerhebung und die Sakralisierung des Königtums seit den Ottonen sowie seine Verbindung zu dem christlich-ideell überhöhten Kaisertum lassen dies deutlich erkennen.

aus: "Thronfolge" schrieb:
Die erbrechtliche Komponente, aus der eine Erbmonarchie des Königtums hätte entstehen können (dies ist explizit bezogen auf das Heilige Römische Reich - Anm. von mir), wurde gesteigert, wenn ein regierender König einen seiner Söhne zum König designierte und ihn damit zu Lebzeiten zum Mitregenten machte. Die Designation war keineswegs ein unverbindlicher Vorschlag des Königs, sondern sie präjudizierte (vorausbestimmte - Anm. von mir) diejenigen, welche über die Nachfolge mitzuentscheiden hatten und ein Wahlrecht besaßen.
Grundsätzlich war dies das Volk, welches aber hier
- wie in allen anderen wesentlichen Bezügen der hochmittelalterlichen Herrschaft - durch die adlige Oberschicht der freien, voll rechts- und handlungsfähigen Männer dargestellt wurde.
Rechtlich normiert war dieses aktive wahlrecht und sein Verfahren ebensowenig, wie der Kreis der Wähler erschöpfend und eindeutig definiert und umschrieben war. Ein gewisses organisatorisches Gefüge bot die Gliederung des Reichsvolkes in die alten Hauptstämme der Franken, Sachsen, Schwaben und Bayern. Deren Adelsvertreter hatten die entscheidenden Erklärungen abzugeben; sonstige Anwesende konnten dazu allenfalls ihre Zustimmung erklären, sie konnten akklamieren (Beifall spenden - Anm. von mir).

Ich wollte dies zur Klärung der Fragestellung noch ergänzt haben...

In diesem Sinne

Timo
 
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