:winke: Hallo liebe Gemeinschaft, habe einige Fragen bezüglich der "Hereros - Opfer von Sklaverei" und bitte dazu um Ergänzungen für meine Antworten. 1. Welche Forderungen hatte die GfbV (Gesellschaft für bedrohte Völker)? --> Gezielte Entwicklungshilfe für die Herero (= angemessene Form der Wiedergutmachung) --> Gibt es weitere Forderungen? 2. Wie werden diese begründet? --> Schwierige Soziale und wirtschaftliche Lage (begründen) 3. Sind diese Forderungen gerechtfertigt? Kann man das als Völkermord bezeichnen? --> Ja, denn die Hereros verhungerten in Konzentrationslagern, starben an Epidemien oder mussten Zwangsarbeit leisten.
Die Haltung der GfbV wirst Du selber googeln können. Zur Frage des Völkermords gibt es eine juristisch abgestützte Haltung der Bundesregierung, die aktuell im Herbst 2012 bekräftigt wurde, und eigentlich seit Jahrzehnten vertreten wird: Deutscher Bundestag: Bundesregierung: Deutschland hat keinen Völkermord an Herero und Nama begangen Davon zu trennen ist eine moralisch-historische Bewertung. Den Unterschied wirst Du sehen, wenn Du Dir hier im Forum (Herero-Völkermord) oder anderswo die Diskussionen nachliest.
@firei In Deiner Frage purzelt einiges durcheinander. In DSWA gab es keine Sklaverei (im wörtlichen und juristischen Sinn), wenn Du den polemischen Titel "Hereros - Opfer von Sklaverei" verwenden magst, dann nur im abgeleiteten Sinn von "Versklaven", als verstärkte Kategorie von "Unterdrückung". Der Hererokrieg war ein Kolonialkrieg der m.E. in einem gezielten Völkermord endete, soweit die historische und ethische Einordnung dieses Krieges. Nun wird es kompliziert, die Bundesregierung lehnt aus völkerrechtlichen Gründen die Einstufung als Völkermord ab, vergl.: Deutscher Bundestag: Bundesregierung: Deutschland hat keinen Völkermord an Herero und Nama begangen Sie stellt dabei auf ein Rückwirkungsvorbehalt ab, dieses ist das Dilemma. Wird dieser Krieg und sein Ergebnis nach positivem Recht gewertet ist es kein Völkermord, nach überpositivem Recht m.E. schon. Erschwerend kommt hinzu, daß die Hereros und Nama kein Völkerrechtssubjekt sind, sondern das wäre die Republik Namibia, die allerdings gleichsam als "Anwalt" der Hereros und Nama agieren kann. Dieses rechtsphilosophische Problem kann nicht durch ein Argumentarium hinsichtlich "schwieriger sozialer und politischer Lage" aufgehoben werden. Die politische Lage der Hereros und Nama ist seit 1990 eigentlich klar. Zur sozialen Lage, kann ich mich mangels statistischem Material nicht äußern, werde aber einmal nachschauen, ob ich was finden kann. Bis dahin. M.
@firei Nummer 131 von 228 ist so schlecht nicht für Namibia. https://www.cia.gov/library/publica...bia&countryCode=wa®ionCode=afr&rank=131#wa Das sagt natürlich nichts über die Verteilung des Reichtums aus. o.t. Ich war zweimal in Namibia, offensichtliche Armut habe ich da nicht gesehen -yep, aus der "Touristenbrille", entsprechenden Argumenten vorgreifend. M. :winke: