Die transpersonale Staatsvorstellung von Konrad II. ist ein Königtum, das unabhängig von der Person des jeweiligen Königs als Institution und Rechtsperson fortdauert.
Zwei Beispiele hierzu:
Nach Wipo war auf dem Reichstag in Konstanz auch eine Delegation der Stadt Pavia anwesend, die jedoch nicht die Gnade des Königs gefunden hatte, denn die Pavesen hatten nach dem Tod Kaiser Heinrichs II. die Pfalz der Stadt zerstört. Sie verteidigten ihre Tat: »Wen haben wir denn gekränkt? Unserem Kaiser haben wir treu und ergeben bis an sein Lebensende gedient. Wir haben das Haus unseres Königs erst zerstört, als wir nach seinem Tod keinen König mehr hatten. Deshalb haben wir kein Unrecht begangen.« K. II. erwiderte aber: »Ich weiß, dass ihr nicht das Haus eures Königs zerstört habt, denn damals hattet ihr ja keinen. Aber ihr könnt nicht leugnen, dass ihr einen Königspalast zerstört habt. Ist der König tot, so bleibt doch das bestehen, was mit dem Königtum verbunden ist, so wie ein Schiff bleibt, dessen Steuermann gefallen ist.« Auch bei der burgundischen Erbfrage kommt dieses Verständnis zum Vorschein. Denn Konrad sah sich durch die Nachfolge im Königreich überall da als Rechtsnachfolger Heinrichs II., wo man dessen Ansprüche und Rechte von der Person ablösen und auf das Reich beziehen konnte. Auch der von K. II. begonnene Dombau zu Speyer hatte große Bedeutung für die Herrschaftskonzeption der Salier. Ein Grundgedanke Konrads II. war die feste Verankerung von Königsherrschaft und Kaisertum in seinem Hause. Denn die Ausbildung und Formung der Hausgrablege sollte die Legitimation und das Selbstverständnis dieser Dynastie von den Ursprüngen her lebendig halten. Die Toten blieben auf diese Weise gegenwärtig, und die »Gegenwart der Toten« verschaffte den Salier das geistigliturgische und vor allem auch ein rechtliches Element der Dauerhaftigkeit.
Zur Stärkung dieses Gedankens und seiner Umsetzung, ist auch die Untersuchung über die königlichen Güter zusehen. Welche Güter gehörten dem Reich, welche waren entfremdet worden und konnten zurückgefordert werden.
Wie schon unter Heinrich II. stütze auch er seine Herschafft auf die Reichskirche, das so genannte "Reichskirchensystem", ist unter ihm konsequent ausgebaut und verwirklicht worden.
Warum Aribo die Krönung an Konrads Gattin nicht vollzog, wird bei Wipo nur sehr zurückhaltend und verschlüsselt wiedergegeben.
n der Vorwurf eines Makels ihrer Geburt
n schuldhafte Verstrickungen bei der vorangegangenen Ehe
n oder wegen der nahen Verwandtschaft zu Konrad II.
Egon Boshof, „Die Salier“ von Kohlhammer, weißt durch Arbios Handel unter Berücksichtigung auf den „Hammersteiner Ehehandel“ auf den letzten Punkt hin.