Kriminalität in den damaligen Ostblockstaaten

OK geht es um maximalen Gewinn, eventuell auch um Macht. Da werden PLANMÄßIG Straftaten in entsprechenden Umfang begangen und dies von mehreren Personen. Es werden Aufgaben z.B. aufgteilt.

Zu den Bereich zählt man Rauschgifthandel, Zuhälterei, Waffenschmuggel und Wirtschaftskriminalität.

Einige dieser Bereiche existierten in der DDR nicht.

Das ist völlig schwammig und kann alles Mögliche bedeuten. Vielleicht ist es hilfreich, die aktuell geläufige Definition von OK zugrunde zu legen:

Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft
zusammenwirken.
Richtlinie ber die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalitt

Dieser Definition folgend, lässt sich nachweisen, dass es sehr wohl OK in der DDR gegeben hat.

Hier eine kleine Auswahl einschlägiger Literatur:

Dieke, Peter: Wirtschaftsdelikte der DDR : kriminalistische Praxis und Streben nach Liberalisierung und Rechtssicherheit, Aachen 1995.

Kaiser, Peter: Heisse Ware : spektakuläre Fälle der DDR-Zollfahndung, Berlin 1997

Pohle, Meinolf: Staatliche Wirtschaftskriminalität im realen Sozialismus der DDR (1966 – 1990) : Wirtschaftsspionage, Embargoverstöße und Vermögensverschiebungen des Bereichs Kommerzielle Koordinierung (KoKo) und des MfS - eine volkswirtschaftliche Untersuchung, Clausthal-Zellerfeld 2005.

Koop, Volker: Zwischen Recht und Willkür: die Rote Armee in Deutschland, Bonn 1996.

Koch, Egmont R. : Das geheime Kartell. BND, Schalck, Stasi & Co., Hamburg 1992.
 
Floxx,

ich schrieb ja : "Ob man dies aber mit den Begriff OK einstuft, ist sicher auch eine Sache der Sichtweise".

Dies darf jeder für sich einschätzen. Das man heute einiges anders sieht steht auf einen ganz anderen Blatt.

Und bei der Tätigkeit von Schalck gehörten ja wenigstens zwei Seiten dazu. Man wird schon gewusst haben, warum Schalck in relativer Ruhe seinen Wohnsitz an Tegernsee nehmen konnte.
Schließlich wurde er ja Anfang Dezember 1989 in Westberlin freundlich empfangen. Und das ein Staat Wirtschaftsspionage begeht, dürfte keine Eigenheit der DDR gewesen sein.
 
ich schrieb ja : "Ob man dies aber mit den Begriff OK einstuft, ist sicher auch eine Sache der Sichtweise"./COLOR][/FONT]

Wenn alles nur eine Frage der Sichtweise ist, ist allerdings keine wissenschaftliche Diskussion möglich.

Aber zum Glück lieferst Du ja eine Definition der OK und führst als Kriterium auf, dass es sich dabei um planmäßig begangene Straftaten im Bereich Waffenschmuggel und Wirtschaftskriminalität handele.

Deiner Definition folgend lässt sich am Beispiel Schalck-Golodkowski und der KoKo nachweisen, dass es OK in der DDR gegeben hat.

Alexander Schalck-Golodkowski ? Wikipedia

: Waffenhandel Schalcks bleibt strafbar - Nachrichten DIE WELT - WELT ONLINE
 
Hallo,

dass : "Schalck-Golodkowski hatte 246 Nachtsichtgeräte und 69 Waffen im Zeitraum zwischen 1986 und 1989 im staatlichen Auftrag in die DDR importiert." hat schon was.

Aber Schalck wäre wohl ein eigenes Thema wert. Es dürfte wohl einige Unternehmer in der BRD geben, die froh sind, dass Schalck nicht öffentlich ins große plaudern geraten ist.

Das die DDR Embargorichtlinien unterlaufen hat, kann man dies einem Staat vorwerfen ? Ich gehe mal davon aus, dass auch die BRD / NATO Interesse an dem einen oder anderen Waffensystem des Warschauer Vertrages hatte.
 
Das die DDR Embargorichtlinien unterlaufen hat, kann man dies einem Staat vorwerfen ? Ich gehe mal davon aus, dass auch die BRD / NATO Interesse an dem einen oder anderen Waffensystem des Warschauer Vertrages hatte.

Ja, aber es soll hier doch - wie Du selbst geschrieben hast - nicht um eine moralische Bewertung gehen, sondern um eine juristische.
 
Hallo,

nur gab es nach 1990 schon eine - zum Teil - sehr seltsame Rechtsprechung. In einigen Bereichen gab es da schon "Guter Westen" , "Böser Osten" .
 
Ein Hinweis,

nach 1990 wurden Personen wegen Spionage für die DDR angeklagt und auch verurteilt. Bürger die für die Dienste der BRD tätig waren, wurden rehabilitiert und bekamen entsprechende Entschädigungen.
So teilte der Freistaat Sachen 1995 mit, dass allein von den Gerichten in Leipzig und Dresden 153 Urteile wegen Spionage und Agententätigkeit aufgehoben wurden.
 
Daraus lässt sich allerdings immer noch nicht schlüssig ableiten, es habe in der DDR keine OK gegeben.
 
Silesia,

ich bin nur auf den Hinweis zu Schalck eingegangen.

Selbst Egon Bahr äußerte sich bei seiner Rede am 10.März 2002 doch etwas kritisch.Er sagte : „ Das Wort Amnestie war falsch. Es konnte nicht um Straferlass für Menschen gehen, die den Gesetzen der DDR gefolgt sind. Gemeint war die Freistellung von strafrechtlicher Verfolgung für alles mit der Ausnahme von Kapitalverbrechen,dass die roten Ehemaligen nicht in den Genuss der stillen Amnestie gekommen sind, deren sich die braunen Ehemaligen erfreuen konnten, lag kaum an später Einsicht und gutem Gewissen, den früheren Weg der Integration nicht wiederholen zu sollen. Damals hatte niemand geglaubt, die Demokratie könne von Aktenbergen abhängen. Damals war die Integration der Millionen von Vertriebenen und Funktionsträgern der NSDAP geboten, um potenziell innenpolitischen Sprengstoff zu entschärfen. Diesmal wurden die Träger des vergangenen Regimes nicht gebraucht , weil genügend Westler zur Verfügng standen, um sie zu ersetzen.“

In diesen Kreis kann man auch Schalck einstufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damals war die Integration der Millionen von Vertriebenen und Funktionsträgern der NSDAP geboten, um potenziell innenpolitischen Sprengstoff zu entschärfen. Diesmal wurden die Träger des vergangenen Regimes nicht gebraucht , weil genügend Westler zur Verfügng standen, um sie zu ersetzen.“[/SIZE][/FONT]

In diesen Kreis kann man auch Schalck einstufen.

Sicher, Schalck-Golodkowski gehörte dem Kreis der Träger des vergangenen Regimes an.

Die Frage aber, ob die Verbrechen dieses Regimes nur deshalb nicht hätten verfolgt werden dürfen, weil auch Funktionsträger des Nazi-Regimes nicht verfolgt wurden, folgt einer ziemlich kruden Logik. Verbrechen bleiben Verbrechen und es ist schlimm genug, dass einige von diesen ungeahndet blieben. Das als Rechtfertigung für die Forderung einer Generalamnestie heranzuziehen, halte ich für absurd. Zudem haben wir es mit ganz unterschiedlichen historischen und gesellschaftlichen Kontexten zu tun, worauf Bahr ja auch hinweist.

Und selbst wenn es eine solche Amnestie gegeben hätte, würde dies ja nicht gegen die These von der Existenz organisierter Kriminalität in der DDR sprechen. Nur eben dafür, dass diese nicht verfolgt worden wäre.
 
Die historische Fragestellung Organisierter Kriminalität richtet sich an den Tatbeständen aus, nicht an der Effektivität oder Reichweite der Strafverfolgung.

Nichts anderes ist der Inhalt der Aussage von Bahr.

Der Systemvergleich überspringt daneben die Ausgangslage: nachvollziehbar entwickelt sich Organisierte Kriminalität in einer Diktatur in anderen Formen als in freiheitlichen Demokratien. Weiterhin ist in der Diskussion Tiefenschärfe bzgl. der Grundlagen eines Rechtstaates und der Rechtswirklichkeit (sich entwickelnde Organisierte Kriminalität im Rahmen eines diktatorischen Systems im äußeren Kleid eines Rechtstaates) erforderlich. Das ist auch nichts Neues, sondern darauf ist oben schon hingewiesen worden.

Wieder etwas anderes, aber die Frage der Tatbestände Organisierter Kriminalität nicht berührend, sind Zustände rechtsfreier Räume in der Übergangsphase, oben mit den "rechtsfreien Räumen" angedeutet (wobei rechtsfreie Räume auch in der Spätphase der DDR nicht existierten, sondern massive Probleme der Rechtsverfolgung in dem sich auflösenden System bestanden). In diesen "rechtsfreien Räumen" war es mit krimineller Energie Personengruppen möglich, schwere Straftaten der Wirtschaftskriminalität vermutlich wirksam - endgültig - zu verschleiern. Das System der AHBs und die Tätigkeiten in den NSW-Bereichen stand hier im Zentrum, da sich derartige Gelegenheiten insbesondere der Verschleierung im binnenwirtschaftlichen System - mit hohen Entdeckungsrisiken - in keiner Weise anboten.
 
Floxx,

was OK muss jeder für sich selbst festlegen. Es gab einen Fall da wurde in einen Betrieb der DDR Platin gestohlen. Das Ziel war dieses Material in den „Westen“ zu verbringen. Ist dies nun schon OK ?

Zu den Bestrafungen folgendes. Es gibt das Memorandum der Bundesregierung.

Aus dem Memorandum der Bundesregierung vom 02.09.1956
»Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß freie Wahlen in ganz Deutschland, wie sie auch immer ausfallen mögen, nur den Sinn haben dürfen, das deutsche Volk zu einen und nicht zu entzweien. Die Errichtung eines neuen Regierungssystems darf daher in keinem Teile Deutschlands zu einer politischen Verfolgung der Anhänger des alten Systems führen. Aus diesem Grunde sollte nach Auffassung der Bundesregierung dafür Sorge getragen werden, dass nach der Wiedervereinigung Deutschlands niemand wegen seiner politischen Gesinnung oder nur, weil er in Behörden oder politischen Organisationen eines Teils Deutschlands tätig gewesen ist, verfolgt wird.«
(Memorandum der Bundesregierung vom 2. September 1956 »Zur Frage der Wiederherstellung der deutschen Einheit«, von BRD-Botschaftern in Moskau, Washington, Paris und London am 7. September 1956 übergeben)
Herr Schäuble führte in seinem Buch „Der Vertrag Wie über die deutsche Einheit verhandelte“ aus:
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir im vereinigten Deutschland die jeweiligen Agenten gegenseitig ins Gefängnis stecken. Was ich mir auch nicht vorstellen kann,ist,dass wir die Mitarbeiter der DDR ins Gefängnis stecken und das umgekehrt nicht tun. Es handelt sich um teilungsbedingte Straftaten, die außer Verfolgung gestellt werden müssen.“
Bundespräsident Weizäcker meldete sich im Spiegel zu Wort:“In den Fällen, wo es … um reine Spionage geht,muss man darauf achten,dass sie hinüber und herüber betrieben worden ist und infolge dessen parallel behandelt werden muss“.
Jetzt sind wir aber etwas weg vom Thema.

 
Floxx,
was OK muss jeder für sich selbst festlegen.

Dass ich diesen Standpunkt nicht teile, weil er einer Diskussion nicht hilfreich ist, habe ich weiter oben bereits angemerkt. Dass Deine Verweise auf die juristische Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit nicht dazu taugen, die Frage zu klären, ob es OK in der DDR gegeben habe oder nicht, ist in diesem Thread auch bereits deutlich gemacht worden.

Es ist wirklich unglaublich, mit welch einer Hartnäckigkeit Du Dich einer gewinnbringenden Diskussion verweigerst.
 
Tja, are we good now?

Nein, sicherlich nicht. Eine sehr weitreichende These über die umfassende organisierte Kriminalität in der ehemaligen UdSSR wird durch punktuelle Bezüge belegt.

Dabei geht es nicht um die Frage der Kriminalität, sondern es geht um die Persistenz, den Umfang und den Organisationsgrad der organisierten Kriminalität.

Was die UdSSR angeht, war die organisierte Kriminalität da sehr mächtig.

Zudem geht es um den Nachweis, dass sie mächtig gewesen sein soll. Und dieses impliziert den Bezug zu den Machtzentren in der UdSSR.

Zudem werden Internet-Quellen angeführt, die sich einer weitergehenden Begutachung hinsichtliche ihrem wissenschaftlichen Stellenwert entziehen und für die Zwecke im GF weitgehend unbrauchbar sind.

Wie wäre es mit fundierten Studien zu diesem Thema. Sollte es ein so weitreichendes Problem gewesen sein, wie @weltling es unterstellt, dann wird sich wohl die internationale Forschung wohl auch damit beschäftigt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine substantielle Entwicklung der organisierten Kriminalität, die dem Anspruch der "Mächtigkeit" gerecht wird, kann man frühesten ab dem rapiden Verfall der Staatsmacht der UdSSR, ab ca. 1985, erkennen.

http://www.oei.fu-berlin.de/politik/publikationen/AP28.pdf

Mit dem Zusammenbruch des ehemaligen Repressionsapparats der UdSSR und dem Einbinden in die globalen Wirtschaftsstrukturen verschärft sich die Problematik der auch politisch relevanten bzw. einflussreichen organisierten Kriminalität, wie obiges Papier aufzeigt.
 
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