Das war überhaupt nicht auf Dich bezogen, sondern auf die folgenden Klarstellungen...
Dann ist es ja gut :fs:
Der Wikipedia-Text lautet: "Beide Partner können jedoch auf Dauer oder zeitweise auf die Ausübung dieses Rechts verzichten, was der Josefsehe gleichkommt.." Meine Meinung: "gleichkommt" ist unpräzise (Analogie) - das ist die Josefsehe (Definition). Oder gibt es einen Unterschied, den ich übersehe?
Das Verb
gleichkommen ist zweideutig - und das in jeglicher Hinsicht, denn es bedeutet sowohl "gleich sein", "entsprechen", "übereinstimmen" u. dgl. als auch "ähnlich sein", "ähneln" u. dgl. wie auch "gleichwertig sein", "gleichrangig sein" u. dgl.
Anm.: Die Unschärfe dieses Wortes ist übrigens keine deutsche Eigenheit; z.B. ist es beim englischen Äquivalent
to equal genauso...
Aus dem logischen Zusammenhang des Textes wird mE aber durchaus ersichtlich, daß
gleichkommt im Sinne von
entspricht zu verstehen ist - also eben im Sinne einer Definition (zumindest verstehe ich den Text so). Möglicherweise aber sehe ich das aber in meiner geistigen Beschränktheit falsch, weswegen ich deswegen nun wirklich nicht weiter streiten möchte (außerdem wäre es IMHO eine fruchtlose Metadiskussion)...
Nun, es war nur ein Indiz und konnte durch andere Indizien oder Aussagen widerlegt werden.
Natürlich war es nur
ein Indiz; und niemand wird ernsthaft behaupten wollen, daß es alleiniges Indiz gewesen sei. Daß es durch weitere Indizien und/oder Aussagen widerlegt werden konnte, steht außer Frage.
Es war bzw. ist aber das Indiz, welches alles andere als zweitrangig ist: wenn es Kinder aus der ehelichen Verbindung gibt, ist es faktisch nun einmal unmöglich, die Ehe wegen Nichtvollzuges auflösen zu lassen.
An der logischen Differenz zwischen Nichtvollzug und Nicht"erfolg" würde ich gern festhalten, und ob die Rechtspraxis heute noch dieselbe "ist" (Zitat) wie im Mittelalter, weiß ich nicht, könnte mich aber erkundigen.
Hier die heutige Originalquelle, der
Codex Iuris Canonici:
Codex Iuris Canonici online (Hauptseite)
Codex Iuris Canonici online (deutsche Fassung)
Natürlich gibt es eine logische Differenz zwischen Nichtvollzug und Nicht"erfolg", "Erfolg" aber steht definitiv dem Nichtvollzug entgegen (siehe oben).
Was das Erkundigen zur Rechtspraxis während des Mittelalters - da wäre, wie ich sogleich noch ausführen werde, zudem die Frage, welche Subepoche bzw. Zeit wir betrachten - angeht, so will ich Deinen Elan natürlich nicht bremsen, würde mich aber doch ziemlich wundern, wenn die folgenden (Kern-)Punkte nicht stimmen:
1. Die Ehe konnte wegen Nichtvollzuges aufgelöst werden.
2. Die Entscheidung darüber lag bis ins 11. Jh. beim jeweiligen Diözesanbischof, ging dann aber im Zuge der Kirchenreform des 11. Jh. auf den Papst über.
3. Gab es Kinder aus der ehelichen Verbindung, konnte die Ehe nicht wegen Nichtvollzuges aufgelöst werden.
Folgende Ehelösungsgründe -
Ausnahmeregelungen war wohl doch mißverständlich und klingt zudem irgendwie auch zu modern und analytisch - müßten übrigens noch hinzugefügt werden:
- körperliches Unvermögen (das war praktisch jedoch nur schwer nachzuweisen)
- Ehebruch (der Frau)
- Mißhandlung der Frau (da sich dies jedoch explizit auf übertriebene Brutalität bezog und Schläge gegenüber der eigenen Frau durchaus als legitim galten, war da die Entscheidung zumeist Ermessenssache)
Anm. noch dazu: Meines Wissens war die Ehe auch auflösbar, wenn einer der Partner Häretiker war bzw. als Häretiker verurteilt wurde. Dies aber ohne Garantie (möglicherweise weiß das ja jemand genauer)...
:fs:
Da wir uns - wie bereits ausgeführt - wohl grundsätzlich einig sind, möchte ich auch das Folgende
Merk-würdiger Vergleich, den ich sachlich für falsch halte.
nicht weiter vertiefen.
Deine Meinung sei Dir unbenommen; von meiner Seite geschenkt... :fs: