Literatur allgemeines Persönlichkeitsrecht

HoThanatos

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Hallo allerseits,

ich muss eine Seminararbeit zum Thema "Allgemeines Persönlichkeitsrecht" schreiben. Ich soll auf die Entstehung des Rechts eingehen, die Entwicklung in verschiedenen Epochen beleuchten bis hin zum Grundrechtskatalog des Grundgesetzes.
Kann mir jemand (gute) Literaturvorschläge geben? In verschiedenen Bibliotheken habe ich (leider :D ) ziemlich viel dazu gefunden, und trau mir nicht zu Spreu vom Weizen zu unterscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Constantin
 
Ich würde mit den Einleitungen der wichtigsten Kommentare zum GG starten.

Üblicherweise wird dort rechtshistorisch eingeführt. So zum Beispiel: DiFabio in seiner Kommentierung zu GG Art. 2 im: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, beginnend mit dem Verweis auf § 79 Allgemeines Gesetzbuch für die Preußischen Staaten von 1791. Weiter geht es mit

Von dort verzweigt sich das dann über entsprechende Einleitungen bis hin ins Strafrecht, Prozessrecht, BGB, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht etc.

Da das allgemeine Persönlichkeitsrecht so gut wie überall eine Rolle spielt, wird es unübersichtlich. Es wird nicht möglich sein, in einer Seminararbeit alle Aspekte auch nur zu streifen, allenfalls könnte man da etwas beispielhaft herausstellen.
 
Uns hat man in Rechtskunde beigebracht, das BGB gehe auf Napoleons "Code Civil" zurück. Inwieweit das hilfreich ist, kann ich nicht sagen, ich könnte mir jedoch vorstellen, dass es da umfangreiche Literatur zu gibt.:winke:
 
Trägt nicht schon das "pursuit of happiness" in der Unabhängigkeitserklärung der USA vom 4.7.1776 die Idee des allgemeinen Persönlichkeitsrechts? Vermutlich ist die Idee noch älter.
 
Trägt nicht schon das "pursuit of happiness" in der Unabhängigkeitserklärung der USA vom 4.7.1776 die Idee des allgemeinen Persönlichkeitsrechts? Vermutlich ist die Idee noch älter.

Möglich, wenn man die "Idee" weit versteht. Das war aber noch wenig konkret.

Die Lehre vom Persönlichkeitsrecht ist geschichtlich als Lehre vom Recht an der Person entstanden. Donellus (Commentarii Iuris Civilis IV [1590] Kap 8 § 2 u 3) nahm ein zweifaches Eigentum (Nostrum) an: ein solches, das "in persona cuiusque" und ein solches, das "in rebus externis" (in der Abgrenzung philosophisch-theologischen Erwägungen entnommen) bestünde. Zu den Gütern "in persona cuiusque" zählte er Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Ruf.
Staudinger, Tz 19 Vorbemerkungen § 1 BGB

Die Ausformungen dieses Grundverständnisse in den USA ist in der zweiten Hälfte 19 Jhdt durch die Öffentlichkeit, schließlich durch die Medien geprägt, zB:
http://en.wikipedia.org/wiki/The_Right_to_Privacy_(article)

Der Gesetzgeber des Bürgerlichen Gesetzbuchs hatte im Ausgang des 19. Jahrhunderts in einem überwiegend ökonomischen Verständnis der Güter und Rechte des Menschen die Anerkennung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgelehnt. Lediglich der Schutz des Namens und der Ehre waren ... anerkannt worden. ... Das Reichsgerichts war insoweit ausgesprochen restriktiv. Es hatte nicht einmal die Ehre zu den geschützten Rechtsgütern des § 823 Abs 1 gerechnet, sondern einen Schutz von Ruf und Ehre lediglich über § 823 Abs 2 iVm §§ 185 ff StGB zugelassen.
Bamberger/Roth, Tz 96 § 12 BGB
 
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