Ludwig II. von Bayern

Ja, das könnte sein - mancher sammelte Briefmarken und gab ein Vermögen dafür aus, Ludwig baute Schlösser, die dem bayerischen Staat Millionen Euro einbringen, während die Briefmarken kaum noch was wert sind. ;)

Naja, sagen wird das mal so: Wenn Ludwig II. seinen Schlösserbau als ökonomisches Modell verstanden und betrieben hätte, wäre er möglicherweise nicht derart in finanzielle Kalamitäten geraten.
Mit Massentourismus bis hin zu interessiertem und zahlungskräftigem Publikum aus fernost konnte der Monarch seinerzeit natürlich noch nicht rechnen, dafür reichte das Druchschnittseinkommen der Bevölkerung dann durchaus noch nicht hin.

Hätte er sich aber darauf konzentriert die Baustellen nacheinander abzuarbeiten und von Anfang an das Konzept verfolgt nicht nur künstlerisch etwas schaffen, sondern es auch durch Öffnung für das zahlende Publikum vermarkten zu wollen, wäre das mit der Finanzierung möglicherweise nicht so ein Riesenproblem geworden.
Man sollte aber durchaus im Auge behalten, dass Ludwig II. selbst ja weit erntfernt davon war, und dass die Schlösser in dieser Form heute nur deswegen als Touristenmagnet funtionieren können, weil sie von Ludwigs Nachfolgern in einer Weise genutzt wurden, wie es Ludwig II. selbst wahrscheinlich nicht recht gewesen wäre.

Man sollte überdies bei Ludwigs Schuldenmacherei die soziale Komponente nicht übersehen. Bei ihm war es ja nicht so, dass er einfach nur über seinen Verhältnissen Luxusgegenstände bei selbst wohlhabenden, exklusiven Produzenten einkaufte, die durchaus, wenn auch sicherlich nicht gern damit leben konnten, wenn sich die Bezahlung massiv verzögerte. Und auch konnte man, was Ludwig II. da veranstaltete, nicht zur Abfindung der Gläubiger irgendwie unter den Hammer bringen, denn wer kauft schon eine völlig überteuerte Bauruine, die sich für nichts praktisches nutzen lässt?
Bei Ludwigs Schlösserbau sah es ja wohl tatsächlich so aus, dass er zum Teil den einfachen auf dem Bau beschäftigten Arbeitern den Lohn über Monate hinweg ganz oder teilweise schuldig blieb.
Und an der Stelle halte ich Romantisierung für unangebracht. Ehrlich gesagt.
Oder anders ausgedrückt: Der Briefmarkensammler stürzt in der Regel nicht eine größere Annzahl von Arbeitern, samt Familien, die pflichtgetreu ihre Aufträge erfüllen, ins Elend.

Aber ja, Ludwigs Homosexualität könnte auch eine Rolle gespielt haben, dass er untragbar wurde. Die Zeit war prüder als zu Zeiten des Friedrichs des Großen, der wohl auch schwul war, ohne dass ihm das geschadet hätte.
Das wird man nicht unbedingt vergleichen können, weil dass was Ludwig II. nachgesagt wurde anscheinend eben nicht nur auf homosexuelle Handlungen hinauslief, sondern auf sexuelle Übergriffigkeit im Zusammenhang mit solchen Neigungen.

Und wenn entsprechende Übergriffe als inakzeptables Verhalten angesehen wurden, hat das nicht unbedingt etwas mit Prüderie zu tun (obwohl ich in der Tat das 19. Jahrhundert, vor allem das mittere und späte durchaus für prüder halte, als das 18), sexuelle Gewalt ließe man auch heute in deutlich weniger prüden Zeiten einem Monarchen kaum durchgehen.

Wahrscheinlich wäre das mit den homosexuellen Neigungen, wenn da nicht die Gerüchte über sexuelle Übergriffigkeit gewesen wären, aber für Ludwig nicht weiter schädlich gewesen, wenn sich dass wie bei Friedrich auf dem Niveau bewegt hätte, dass Gerüchte herumwaberten, dass er mit diesem oder jemen Vorleser oder Kammerdiener ein intimes Verhältnis habe, was dann aber wahrscheinlich immerhin einvernehmlich gewesen wäre.
Wenn es aber bei Ludwig II. tatsächlich so war, dass ehemalige Mitglieder seiner Leibgarde/Reitergarde in der Gegend herum liefen und von sexuellem Missbrauch durch den König aus erster Hand berichteten, dann ist das definitiv ein anderes Kaliber.
 
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Was redest du da? Zwischen einem König und einem Kammerdiener gibt es ein Machtgefälle wie zwischen einem Lehrer und einem Schüler. Deswegen kann bei Friedrich wie bei Ludwig nicht von Einvernehmlichkeit sprechen - sie beide nutzten ggf. ihre Stellung aus, deswegen sind die beiden Fälle vergleichbar.
 
Was redest du da? Zwischen einem König und einem Kammerdiener gibt es ein Machtgefälle wie zwischen einem Lehrer und einem Schüler. Deswegen kann bei Friedrich wie bei Ludwig nicht von Einvernehmlichkeit sprechen - sie beide nutzten ggf. ihre Stellung aus, deswegen sind die beiden Fälle vergleichbar.

Erstmal, können wir uns darauf einigen, dass wir weder bei Friedrich II. noch bei Ludwig II. so ganz genau wissen, was an den entsprechenden Gerüchten drann ist? Und dass man Behauptungen, wenn sie schwerwiegenden Anschuldigungen enthalten dringend als Konjunktiv behandeln sollte, wenn man sie nicht beweisen kann?

Dann: Nein, dieser Vergleich ist maximal schief.

Ein Kammerdiener des Königs war nichts weiter, als ein bezahlter Angestellter des Hofstaates, der seinen Job jederzeit kündigen und gehen konnte, ohne dass dem König über dieses auf Freiwilligkeit beruhende Arbeitsverhältnis hinaus eine besondere Weisungsbefugnis, Aufsicht oder Strafgewalt, seinem Kammerdiener gegenüber von Rechtswegen zugestanden hätte.
Sofern wir sowohl beim König, als auch beim Kammerdiener über erwachsene Personen reden, war deren Verhältnis zueinander das eines Arbeitgebers zu seinem Arbeitnehmer.

Und selbstredend kann sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin grundsätzlich aus freien Stücken dafür entscheiden, etwas mit dem Chef oder der Chefin anzufangen. Ob das eine besonders gute Idee ist, ist eine andere Frage, aber sofern das zwei erwachsene Menschen sind, keine Erpressbarkeit durch ein Ausbildungsverhältnis oder sonstige Einschränkungen, die ein näheres Abhängigkeitsverhältnis begründen könnten, vorliegen, dürfte das rechtlich unproblematisch sein.
Mal davon abgesehen, dass es mir nicht besonders sinnvoll erscheint, heutige rechtliche Definitionen/Gesetze/Rechtsnormen auf die Situation von vor 150 oder 250 Jahren anzuwenden, damals mag man davon etwas andere Auffassungen gehabt haben und es geht ja in der historischen Betrachtung nicht darum, was wir für eine Rechtsverletzung halten würden, sondern was die Menschen damals als eine Solche betrachteten.

Bei Ludwig II. könnte der Fall, wenn die Gerüchte hinsichtlich von Angehörigen der Leibgarde/Reitergarde zutreffend sein sollten, allerdings ganz anders liegen. (wenn man sich auf heutige Definitionen/Rechtslage stützen wollte)
Begründung: Ludwig II. war in seiner Eigenschaft als Monarch Oberbefhelshaber der Bayerischen Armee und als solcher sowohl Inhaber der Befehlsgewalt gegenüber Armeeangehörigen, als auch der Disziplinar- und Strafgewalt (Bzw. der bayerischen Militärjustiz gegeenüber weisungsbefugt).

Jetzt käme es darauf an, ob sich Ludwigs Reitergarde/Leibgarde aus Personen zusammensetzte, die er persönlich dafür angeheuert hatte und die die Möglichkeit hatten, jederzeit zu kündigen und einen Abgang zu machen, oder aber ob er sich als Personal für seine Garde Wehrpflichtige schicken ließ, über die er als Oberbefehlshaber Befehlsgewalt hatte und die er bei Verweigerung von Anordnungen von Rechts wegen hätte strafen können und die sich, wenn sie versucht hätten sich durch Entfernen zu entziehen der Fahnenflucht schuldig gemacht hätten.

Denn in diesem Fall hätte in der Tat ein näheres Abhängigkeitsverhältnis bestanden und jeder sexuelle Kontakt zwischen König und seinen Reitergardisten, innerhalb des militärischen Dienstkontextes wäre nach modernem Rechtsverständnis sexueller Missbrauch, jedenfalls so weit ich das verstehe.
 
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Mal davon abgesehen, dass es mir nicht besonders sinnvoll erscheint, heutige rechtliche Definitionen/Gesetze/Rechtsnormen auf die Situation von vor 150 oder 250 Jahren anzuwenden, damals mag man davon etwas andere Auffassungen gehabt haben und es geht ja in der historischen Betrachtung nicht darum, was wir für eine Rechtsverletzung halten würden, sondern was die Menschen damals als eine Solche betrachteten.

Bei Ludwig II. könnte der Fall, wenn die Gerüchte hinsichtlich von Angehörigen der Leibgarde/Reitergarde zutreffend sein sollten, allerdings ganz anders liegen. (wenn man sich auf heutige Definitionen/Rechtslage stützen wollte)
Erst sagst du, es sei nicht besonders sinnvoll, heutige rechtliche Definitionen/Gesetze/Rechtsnormen auf die Situation von vor 150 oder 250 Jahren anzuwenden - und dann tust du genau das, aber nur bei Ludwig.

Grundsätzlich bedeutet ein Abhängigkeitsverhältnis ein Machtgefälle. Dieses bestand sowohl bei Friedrichs als auch bei Ludwigs Leuten. Aber weil wir bei beiden nicht mit Sicherheit wissen, ob sie diese Machtfülle auch sexuell ausnutzten, wäre es besser, dieses Thema jetzt zu verlassen.
 
Dion, du wirst ein bloßes Abstellen auf ein irgendwie geartetes Machtgefälle im Gesetz nicht finden.

Ein Machtgefälle besteht auch zwischen einem Arbeitgeber und einem Angestellten, weil der Arbeitgeber den Angestellten entlassen könnte und damit (theoretisch) ein potentielles Druckmittel hätte.

Ein Machtgefälle bestünde auch zwischen zwei Partneren, von denen der Eine arbeitet, während der andere gerade seine Stelle verloren hat, deswegen zu den gemeinsamen Ausgaben nichts beitragen könnte und zur Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstandarts auf Wohlwollen und Unterstützung des Anderen angewiesen wäre.

Dieser Umstand des Gefälles allein, macht aber sexuellen Kontakt zwischen beiden nicht zu einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung des in diesem Verhältnis Mindermächtigen.
Das wäre erst bei aktiver Ausnutzung der Fall.


Das Beispiel, dass du angeführt hast, ist anders gelagert, weil im Fall Lehrer/Schüler vor allem §174 StGB (möglicherweise könnten dann auch andere paragraphen berührt sein, je nachdem, wie genau der Fall gelagert wäre) greifen würde, der den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Strafe stellt.

Die speziellen Bestimmungen, die hier greifen, sind aber nicht auf jede x-beliebige Situation übrtragbar, in der kein Beteiligter Schutzbefohlener des Anderen ist.

Ein erwachsener, völlig selbstbstimmt lebender Mensch, der sich irgendwo als Kammerdiener neumodisch dann vielleicht eher Butler, Servicekraft verdingt, ist aber im Sinne des Gesetzes kein "Schutzbefohlener" seines privaten Arbeitgebers.


Deswegen wird man das nicht ohne weiteres in einen Topf werfen können.
 
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In einen Topf werfen nicht, aber auch nicht bagatellisieren.

Die Schauspielerin, die sich den sexuellen Avancen ihres Produzenten verweigert und daraufhin die angestrebte Rolle nicht bekommt (und vielleicht auch keine andere mehr, wenn er im Filmgeschäft entsprechend einflussreich ist oder zumindest dafür sorgen kann, dass sie fortan als "schwierig" gilt), kann sich auch "frei" entscheiden. Hätte man sich also die ganze "#MeToo"-Debatte sparen können?

Man kann auch einen König nicht mit irgendeinem x-beliebigen privaten Arbeitgeber vergleichen. Er kann seinem nicht gefügigen Bediensteten noch ganz andere Schwierigkeiten machen als ihn nur zu feuern - erst recht in einem absolutistischen System wie dem Friedrichs II. (Aufklärung hin oder her). Wer weiß, vielleicht findet sich der Bedienstete dann ganz schnell in einer Infanterieeinheit wieder. Beim "Werben" von Truppen war auch so mancher "aufgeklärte" Monarch nicht gerade zimperlich. (Wie ruppig auch ein Friedrich II. sein konnte, zeigte der berühmte "Müller-Arnold-Fall", als der König Richter, die in seinen Augen ein Fehlurteil gefällt hatten - aber ohne dass ihnen Korruption oder Ähnliches vorgeworfen wurde -, einfach zu Festungshaft verdonnerte.)
 
In einen Topf werfen nicht, aber auch nicht bagatellisieren.

Die Schauspielerin, die sich den sexuellen Avancen ihres Produzenten verweigert und daraufhin die angestrebte Rolle nicht bekommt (und vielleicht auch keine andere mehr, wenn er im Filmgeschäft entsprechend einflussreich ist oder zumindest dafür sorgen kann, dass sie fortan als "schwierig" gilt), kann sich auch "frei" entscheiden. Hätte man sich also die ganze "#MeToo"-Debatte sparen können?
Davon war doch nicht die Rede.

Ich habe nirgendwo behauptet, dass eine entsprechende Position nicht ausgenutzt werden kann. Ich habe nur @Dion s Behauptung widersprochen, dass Einvernehmlichkeit in der Situation wie sie bei Friedrich II. möglichrweise vorlag per se nicht gegeben gewesen sein könnte und daher bei Vorhandensein eines Verhältnisses per se auf Missbrauch zu schließen wäre.

Man kann auch einen König nicht mit irgendeinem x-beliebigen privaten Arbeitgeber vergleichen.

Das Problem ist, dass man das heutige Recht auf die damalige Zeit ohnedies nicht vernünftig anwenden könnte, schon weil zu Friedrich II. Zeiten keine scharfe Trennung zwischen dem Monarchen als Privatperson und wenn man so möchte dem Amt des Königs oder dem Staat gegeben war.
Ich habe den Vergleich mit einem privaten Arbeitgeber deswegen bemüht, weil mir das Aufgabenfeld eines Vorlesers oder Kammerdieners, jedenfalls näher an einem normalen, nicht staatlich/öffentlichen Arbeitsverhältnis erscheint, als andere Aufgaben, die ein Monarch zu verteilen hatte.

Das von dir angesprochne Problem sehe ich durchaus, man wird es aber mit der heutigen Rechtssetzung nicht zu fassen bekommen.
Man könnte natürlich auch argumentieren, dass der König auch immer ein Amt ausübte und dies missbräuchlich getan haben könnte, bzw. dass durch das Amt gegebene Machtgefälle einen solchen Missbrauch begründen könnte, selbst wenn das nicht aktiv eingesetzt worden wäre.

Dann stünde man allerdings vor dem Problem, dass jeder sexuelle Kontakt eines Monarchen, innerhalb seines eigenen Landes per definitionem missbräuchlicher Natur gewesen wäre, weil dieses amtlich begründete Machtgefälle gegenüber allen anderen Personen existiert haben würde.
Folglich müsste, wenn man dies forderte ein Monarch zöllibatär gelebt haben um sich nicht schuldig gemacht zu haben.


Das allerdings entsprach kaum der Auffassung der Zeitgenossen würde ich meinen, denn wenn man sich darüber unterhält, inwiefern diese Dinge für Fridrich II. oder für Ludwig II. zu einem Problem wurden, wird man ohnehin den Auffassungen der Zeigenossen Rechnung tragen müssen.

Und da wird man konstatieren können, dass Verhältnisse zu eigenen Bediensteten grundsätzlich etwas waren, was an den europäischen Höfen jedenfalls stillschweigend akzeptiert war, was die Zeit Friedrich II. Betrifft und die Bevölkerung noch nicht in dem Maße ein politischer Faktor war.
Sofern zutreffend ist, was da an Kolportagen auf uns gekommen ist, wäre Friedrich II. da insofern außerhalb des damals allgemein Akzeptierten gestanden, insofern die Kontakte eben homosexueller Natur gewesen wären.
Hinzu kommt natürlich, dass es zu Friedrich II. Zeiten noch nicht die Medienöffentlichkeit und die beginnende Politisierung der Massen gab, wie das bei Ludwig II. der Fall war, womit Friedrich II. von dieser Seite her per se weniger Gefahr für seine Position als solche drohte.

Ludwig II. aber war ein Jahrhhundert und ein paar zerquetschte später an eine Verfassung gebunden, die die Privatsphäre des Königs als Person gegenüber dem Amt/der Verfassungsmäßige Institution und den übrigen Ämtern, die damit verbunden waren, in einer Weise abgrenzte, wie das zur Zeit Friedrich II. noch nicht gegeben war.
Und aus diesem Grund, war es für Ludwig II. natürlich schädlich, wenn er da seine Befugnisse als König (z.B. das Heranzitieren von Wehrpflichtigen für seine persönliche "Garde") mit seinem "Privatvergnügen", bzw. seinen privaten sexuellen Wünschen, vermischt haben sollte, denn das wäre dann eben ein Missbrauch unter Ausnutzung einer amtlichen Stellung/amtlicher Befugnisse gewesen und auch von den Zeitgenossen so wahrgenommen worden.
 
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Soweit ich das aus Filmen und Fernsehserien weiß, sind im US-Militär sexuelle Kontakte zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verboten. Aber auch manche Unternehmen haben interne Richtlinien, die sexuelle Kontakte zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verbieten. (Es gab auch schon Führungskräfte, die wegen Verstößen den Hut nehmen mussten - auch wenn an sich kein Zweifel an der Einvernehmlichkeit bestand.) Es besteht also (zumindest heutzutage) durchaus ein Bewusstsein dafür, dass sexuelle Kontakte zwischen Vorgesetzten und Untergebenen problematisch sind, weil nicht garantiert werden kann, dass sie tatsächlich (auch seitens der untergebenen und abhängigen Person) in vollem Einvernehmen erfolgen.

Und ja, sexuelle Kontakte eines Monarchen innerhalb seines eigenen Landes sind natürlich ein Problem. Inwieweit es eine Hofdame (geschweige denn eine "niedere" Bedienstete) tatsächlich wagte, sich ihrem Monarchen zu verweigern, halte ich für fraglich. Immerhin fällt doch auf, dass so manche Monarchen (egal wie unansehnlich oder alt sie waren) diverse jüngere attraktive Mätressen hatten - ob die Frauen da tatsächlich immer so auf den Monarchen standen? Damit schließe ich nicht aus, dass sich so manche Geliebte tatsächlich freiwillig hingab, weil sie andere Motive als gegenseitige Anziehung hatte, z.B. sich Vorteile erhoffte. Aber für viele Fälle würde ich dennoch von Missbrauchscharakter ausgehen.
Dass das im Allgemeinen zumindest bei heterosexuellen Kontakten nicht als problematisch angesehen wurde, ist mir bewusst.
 
Ja, das könnte sein - mancher sammelte Briefmarken und gab ein Vermögen dafür aus, Ludwig baute Schlösser, die dem bayerischen Staat Millionen Euro einbringen, während die Briefmarken kaum noch was wert sind. ;)
Tatsächlich muss die Bayrische Schlösserverwaltung bezuschusst werden, weil der Erhalt der Schlösser mehr kostet, als sie einnehmen. Nur Neuschwanstein, als absoluter Besuchermagnet macht unterm Strich Gewinn. Aber dieser Gewinn geht natürlich im Gesamtbudget unter.
 
"Am 23. April 1886, also noch vor der Entmündigung, schrieb der ehemalige Landtagsabgeordnete, Archivar und katholische Publizist Joseph Edmund Jörg an den Landtagspräsidenten Karl Freiherr von Ow-Felldorf: Um die Schulden der Kabinettskasse handelt es sich erst im zweiten Theile. Die Wahrheit ist, dass der König geistesgestört ist, und zwar ist sein Irrsinn boshafter und gewaltthätiger Natur, so dass zuletzt förmliche Mordlust eintreten wird. (…) Der Umstand, dass er sich zur Bedienung mit jungen Soldaten umgibt, hat die natürliche Folge gehabt, dass man die Wahrheit im ganzen Lande weiß. Erst gestern hat Frau Gräfin Adelmann hier erzählt, dass zwei Soldaten von der Escadron ihres Sohnes in Freising, welche zu Sr. Majestät befohlen waren, der Eine mit luxirtem Daumen, der andere mit ausgeschlagenem Auge zurückgekommen seien. Letzterer habe 40 000 Mark als Schweigegeld und Abfindung erhalten. Nun soll der Landtag den Ministern das Alles vertuschen helfen!"

 
Es besteht also (zumindest heutzutage) durchaus ein Bewusstsein dafür, dass sexuelle Kontakte zwischen Vorgesetzten und Untergebenen problematisch sind, weil nicht garantiert werden kann, dass sie tatsächlich (auch seitens der untergebenen und abhängigen Person) in vollem Einvernehmen erfolgen.
Bestreitet doch niemand.
Allerdings scheint der Gesetzgeber auf dem Standpunkt zu stehen, dieses gegebene Machtgefälle nicht für so kritisch zu halten, dass er es für nötig erachten würde hier durch erlassen eines Gesetzes, dass dies verbieten würde, tätig zu werden.

Das da ein eintsprechendes Potential für Missbräuche vorliegt, da bin ich mit dir völlig d'accord.
Ebenso wie darin, dass man sicherlich nicht alles, was vom Gesetz nicht verboten ist für moralisch anständig oder unproblematisch halten muss.
Damit schließe ich nicht aus, dass sich so manche Geliebte tatsächlich freiwillig hingab, weil sie andere Motive als gegenseitige Anziehung hatte, z.B. sich Vorteile erhoffte. Aber für viele Fälle würde ich dennoch von Missbrauchscharakter ausgehen.
Auch da gehe ich grundsätzlich mit. Nur eben nicht mit @Dion s Einlassung, dass hier ein Automatismus vorliege, der gar keinen anderen Schluss als das Konstatieren von Missbrauch zuließe und das Freiwilligkeit/Einvernehmlichkeit in diesem Zusammenhang überhaupt nicht bestanden haben könnte.


Mindestens bei Friedrich II. ist es auch müßig das weiter durchdeklinieren zu wollen, da zum einen nicht klar ist, ob an den Kolportagen hinsichtlich Verhältnissen zu seinen Bediensteten überhaupt etwas drann ist, noch haben wir zu den Gerüchten, die es darum gab, in Ermangelung einer breiten politischen Öffentlichkeit und Publizistik, die mit den Verhältnissen 100 Jahre später vergleichbar wäre, ein authentisches Stimmungsbild, dass darauf schließen ließe, wie weit das kolportierte Verhalten Friedrich II. aus Sicht der Zeitgenossen akzeptierbar oder nicht akzeptierbar war.
Genau genommen haben wir bei Friedrich II. ja nicht einmal den Nachweis dass das die Bevölkerung überhaupt in größerem Ausmaß erreichte.

Das dazu verschiedentlich geschrieben wurde, dass ist ja das eine. Aber was davon kam im Land außerhalb des Hofes an? Bei Voltaires Kolportagen etwa darf man ja durchaus Zweifel daran haben, ob eine zum großen Teil noch analphabetische Bevölkerung, die abgesehen vom Adel und einigen Abkömlingen hougenottischer Migranten (die es sich allerdings sicherlich nicht mit dem Monarchen verscherzen wollten) auch kein Frannzösisch verstand, dass damals überhaupt zur Kenntnis nahm.

Auch hätte wahrscheinlich kein bekannnter Drucker im Land, das breit publiziert und den König dadurch mit einem kräftigen Tritt vor's Schienbein dazu eingeladen, seinen Betrieb dicht zu machen und ihn zu bestrafen.
In anderen Deutschsprachigen Ländern hätte man sowas sicherlich drucken können, aber wie weit verbreitete sich das?


Bei Ludwig II. scheint die Sache ja recht deutlich zu Tage zu liegen, dass sich entsprechende Kolportagen mindestens in München und im südlichen Bayern durchaus verbreiteten und dass die inzwischen vorhandene politische Öffentlichkeit dessen kolportiertes Verhalten ziemlich inakzeptabel fand.
 
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Tatsächlich muss die Bayrische Schlösserverwaltung bezuschusst werden, weil der Erhalt der Schlösser mehr kostet, als sie einnehmen. Nur Neuschwanstein, als absoluter Besuchermagnet macht unterm Strich Gewinn. Aber dieser Gewinn geht natürlich im Gesamtbudget unter.

Weißt du in welchem Ausmaße die Schösserverwaltung bezuschusst werden muss?
 
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2006 lag die Kostendeckungsquote bei 86 %, 2021 (coronabedingt) bei 50 %., 2012 "erstmalig" bei über 100 % (sprich Gewinn).
 
2006 lag die Kostendeckungsquote bei 86 %, 2021 (coronabedingt) bei 50 %., 2012 "erstmalig" bei über 100 % (sprich Gewinn).

Wohlgemerkt, die Kostendeckungsquote des operativen Geschäfts (laufende Betriebs- und Personalkosten), die Baukosten sind da nicht mitgerechnet.

Wenn man die mitrechnet, liegt die Ausgabendeckungsquote eher bei 50% und auch in guten Jahren nicht viel mehr über 60%. 2015 heißt es:

"Trotz stabiler Eintrittspreise erwirtschaftete die Schlösserverwaltung mit 66,52 Mio Euro, vor allem aus Eintrittsgeldern und Vermietungen/Verpachtungen, ein neues Allzeithoch bei den Einnahmen. Obwohl die Ausgaben um 6,2% stiegen, vornehmlich durch höhere Ausgaben für Hochbau und Bauunterhalt, bleibt eine Ausgabendeckungsquote von 61,4%, ein Spitzenwert für Einrichtungen im Kultursektor. Ohne Bauausgaben liegt die Kostendeckungsquote sogar bei 101,5 %, das heißt, dass die Verwaltung mehr als die laufenden Betriebs- und Personalkosten erwirtschaftet. Dabei sind auch alle öffentlichen Transferausgaben wie die Pflege und Unterhaltung der Parkanlagen wie des Englischen Gartens umfasst."
 
noch etwas zu Luitpold:


oder eine Zusammenfassung:
 
Soweit ich das aus Filmen und Fernsehserien weiß, sind im US-Militär sexuelle Kontakte zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verboten. Aber auch manche Unternehmen haben interne Richtlinien, die sexuelle Kontakte zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verbieten. (Es gab auch schon Führungskräfte, die wegen Verstößen den Hut nehmen mussten - auch wenn an sich kein Zweifel an der Einvernehmlichkeit bestand.) Es besteht also (zumindest heutzutage) durchaus ein Bewusstsein dafür, dass sexuelle Kontakte zwischen Vorgesetzten und Untergebenen problematisch sind, weil nicht garantiert werden kann, dass sie tatsächlich (auch seitens der untergebenen und abhängigen Person) in vollem Einvernehmen erfolgen.

Und ja, sexuelle Kontakte eines Monarchen innerhalb seines eigenen Landes sind natürlich ein Problem. Inwieweit es eine Hofdame (geschweige denn eine "niedere" Bedienstete) tatsächlich wagte, sich ihrem Monarchen zu verweigern, halte ich für fraglich. Immerhin fällt doch auf, dass so manche Monarchen (egal wie unansehnlich oder alt sie waren) diverse jüngere attraktive Mätressen hatten - ob die Frauen da tatsächlich immer so auf den Monarchen standen? Damit schließe ich nicht aus, dass sich so manche Geliebte tatsächlich freiwillig hingab, weil sie andere Motive als gegenseitige Anziehung hatte, z.B. sich Vorteile erhoffte. Aber für viele Fälle würde ich dennoch von Missbrauchscharakter ausgehen.
Dass das im Allgemeinen zumindest bei heterosexuellen Kontakten nicht als problematisch angesehen wurde, ist mir bewusst.

Caroline von Schlotheim, seit 1788 Gräfin von Hessenstein war die letzte Mätresse von Landgraf Wilhelm IX. Der hatte sie, gegen ihren Willen regelrecht entführt, und Caroline flüchtete zu ihrer Familie, die sie umgehend zu Wilhelm zurückschickten.

Der ließ ab 1793 die Löwenburg im Bergpark von Wilhelmshöhe für sie bauen. Äußerlich gleicht das Gebäude einer mittelalterlichen Burg, aber die Löwenburg war ein komfortables Liebesnest, wo man sich, von der Dienerschaft ungestört amüsieren konnte.
Wilhelm ließ sich auch dort zur letzten Ruhe betten.
 
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