Lückentext Weimarer Rep. Hi, ich habe leider als Hausaufgabe einen Text über die Weimarer Rep. gekriegt. Nun ja, der erste Teil "ging" einigeraßen. Nur beim zweiten Teil ist mein Problem, dass ich aufgrund der Geldnot unserer Schule das Buch nicht habe und sich mein Interresse in Geschichte doch auf andere Zeiten beziehen. :autsch: Bitte verbessert mich und helft mir! (Erst den Anhang angucken) 1Teil: Monarche Demokratie Dynastisches Prinzip Demokratisches Prinzip (?) Fuerstenbund Bundesländer (?) bin mir nicht sicher. Mein Lehrer meinte etwas von "Reichsländern" aber so einen Begriff habe ich noch nie gehört Föderalismus Liberalismus Mon. Staat. m. Verf. Demokratischer Staat mit Verfassung Obrigkeitsstaat parlametarisches Regierungssystem Mehrheitswahlrecht Allg. Wahlrecht Wahlberechtigt Alle Männer und Frauen die das 20 Lebensalter vollendet hatten. 2Teil: liberale Reichstag Abgeordneten den Reichskanzler ........ Reichskanzler Reiches Vetorecht, ohne Bindung ........ Gleichheit (?) höheren ........... Danke im Vorraus
Die Graphik ist aber schlecht zu erkennen. Kannst Du das Ganze nicht besser eintippen.? :motz: Scheinbar gehts um die Gegenüberstellung der Verfassungen von 1871 und 1919. viel Spaß beim Tippen oder Scannen
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Tschuldigung, aber für mich sah es eigentlich einigermaßen lesbar aus. Egal. Arbeitsauftrag: Ergänzen die untenstehende Tabelle, indem Du die Grundzüge der Weim. Verfassung aufführst. Bismarcks Verfassung, Verfassung des Dt. Reiches von 1871 Monarche Dynastisches Prinzip (Vererbbarkeit: s. Hohenzollern) Fürstenbund Föderalismus (Souveränität der Fürstentümer) Monarchistischer Staat mit Verfassung (Rechte und Pflichte für Staatsgewalt und Bürger) Obrigkeitsstaat Mehrheitswahlrecht Wahlberechtigt: Männer über 25 Jahren Dazu jeweils das "Gegenstück" der Weimarer Verfassung von 1919 Teil2: Die am 31 Juli 1919 verabschiedete und am 11 August vom Reichspräsidenten unterzeichnete Weimarer Reichsverfassung zeigte das Ringen der Abgeordneten um eine möglichst [liberale] Verfassungsstruktur. Das Volk galt als Souverän. Repräsentiert im [Reichstag] durch die [Abgeordneten] und durch [den Reichskanzler] und [.......] wirkte er selbst an der Legislative mit. Ebenso legitimierte es den [Reichskanzer] durch eine direkte Wahl. Das Verhältnis von Reich und Ländern wurde zu gunsten des [Reiches] entschieden. Der Reichsrat besaß lediglich ein [Vetorecht ohne Bindung]. Parteien hatten [.......] Funktion. Ihnen blieb die Organisation von Wahlen. Die Weimarer Verfassung war dem Grundsatz der [.......] verpflichtet. Das bedeutet, dass die Verfassungsrechte [höheren] Rand besaßen als einfache Gesetze. Die Verfassung war also [.....................................................] Die Kursiv geschriebenen Klammern sind Platzhalter. Bei den gefüllten Klammern ist das meine Vermutung.
Hallo Dogtag, hier mein Vorschlag bis auf 2 Punkte ,die noch geklärt werden müssen..........Habe Einiges korrigiert in Deinen Antworten. Ich denke Du bekommst hier noch andere Hilfe. :teach: Arbeitsauftrag: Ergänzen die untenstehende Tabelle, indem Du die Grundzüge der Weim. Verfassung aufführst. Bismarcks Verfassung, Verfassung des Dt. Reiches von 1871 Monarchie --- REPUBLIK Dynastisches Prinzip (Vererbbarkeit: s. Hohenzollern) Parlament.SYSTEM Fürstenbund ---- REICHSRAT Föderalismus (Souveränität der Fürstentümer) ---- REICHSLÄNDER Monarchistischer Staat mit Verfassung ---- Obrigkeitsstaat --- parlament. DEMOKRATIE Mehrheitswahlrecht ----- VERHÄLTNISWAHLRECHT Wahlberechtigt: Männer über 25 Jahren ---- MÄNNER UND FRAUEN AB 20 Dazu jeweils das "Gegenstück" der Weimarer Verfassung von 1919 Teil2: Die am 31 Juli 1919 verabschiedete und am 11 August vom Reichspräsidenten unterzeichnete Weimarer Reichsverfassung zeigte das Ringen der Abgeordneten um eine möglichst [liberale] Verfassungsstruktur. Das Volk galt als Souverän. Repräsentiert im [Reichstag] durch die [Abgeordneten] und durch [IVolksbegehren][/I] und [Volksentscheid.......] wirkte er selbst an der Legislative mit. Ebenso legitimierte es den [Reichspräsidenten] durch eine direkte Wahl. Das Verhältnis von Reich und Ländern wurde zu gunsten des [Reiches] entschieden. Der Reichsrat besaß lediglich ein [Vetorecht ohne Bindung]. Parteien hatten [beratende.......] Funktion. Ihnen blieb die Organisation von Wahlen. Die Weimarer Verfassung war dem Grundsatz der [Volkssouveränität.......] verpflichtet. Das bedeutet, dass die Verfassungsrechte [höheren] Rand besaßen als einfache Gesetze. Die Verfassung war also [...???..................................................]
Schade, dass es zu meiner Schulzeit kein Internet gab....was hätt ich da für Hausaufgaben abliefern können..... Jetzt zur Frage: Ich geh absolut konform mit Arcimboldo. Im ersten Teil, Frage für (Gegensatz zu Monarchischem Staat) hätte ich geschrieben republikanischer Staat mit Verfassung. Für den zweiten Teil ganz unten die letzte Lücke......vielleicht "demokratisch"?
----------------------------------------------- Es heißt ja nicht umsonst "PISA" - Studie, weil halt bisher Alles schiefläuft.. : :teach: Aber schon der gute G. Galilei hat aus der Schräge eine Tugend gemacht
Die am 31 Juli 1919 verabschiedete und am 11 August vom Reichspräsidenten unterzeichnete Weimarer Reichsverfassung zeigte das Ringen der Abgeordneten um eine möglichst [liberale] Verfassungsstruktur. Das Volk galt als Souverän. Repräsentiert im [Reichstag] durch die [Abgeordneten] und durch [IVolksbegehren][/I] und [Volksentscheid.......] wirkte er selbst an der Legislative mit. Ebenso legitimierte es den [Reichspräsidenten] durch eine direkte Wahl. Das Verhältnis von Reich und Ländern wurde zu gunsten des [Reiches] entschieden. Der Reichsrat besaß lediglich ein [Vetorecht ohne Bindung]. Parteien hatten [beratende/eine extrakonstitutionelle.......] Funktion. Ihnen blieb die Organisation von Wahlen. Die Weimarer Verfassung war dem Grundsatz der [Volkssouveränität/Gleichheit (?).......] verpflichtet. Das bedeutet, dass die Verfassungsrechte [höheren] Rang besaßen als einfache Gesetze. Die Verfassung war also [...plebiszitär, präsidial und parlamentarisch..] Teil1: Monarchie --- REPUBLIK Dynastisches Prinzip (Vererbbarkeit: s. Hohenzollern) Parlament.SYSTEM Fürstenbund ---- REICHSRAT Föderalismus (Souveränität der Fürstentümer) ---- REICHSLÄNDER Monarchistischer Staat mit Verfassung ---- präsidiale,plebiszitäre,parlamentarische Republik (Weimar hatte bekanntlich von allem etwas) Obrigkeitsstaat --- parlament. DEMOKRATIE Mehrheitswahlrecht ----- VERHÄLTNISWAHLRECHT Wahlberechtigt: Männer über 25 Jahren ---- MÄNNER UND FRAUEN AB 20
Danke Winston für deine Mühe, aber ich denke, Kollege Dogtag hat seine Hausarbeit schon abgeben müssen.