Lückentext Weimarer Republik

D

Dogtag

Gast
Lückentext Weimarer Rep.

Hi,
ich habe leider als Hausaufgabe einen Text über die Weimarer Rep. gekriegt.

Nun ja, der erste Teil "ging" einigeraßen. Nur beim zweiten Teil ist mein Problem, dass ich aufgrund der Geldnot unserer Schule das Buch nicht habe :mad: und sich mein Interresse in Geschichte doch auf andere Zeiten beziehen. :autsch:

Bitte verbessert mich und helft mir!
(Erst den Anhang angucken)

1Teil:
Monarche Demokratie
Dynastisches Prinzip Demokratisches Prinzip (?)
Fuerstenbund Bundesländer (?) bin mir nicht sicher. Mein Lehrer meinte etwas
von "Reichsländern" aber so einen Begriff habe ich noch nie gehört
Föderalismus Liberalismus
Mon. Staat. m. Verf. Demokratischer Staat mit Verfassung
Obrigkeitsstaat parlametarisches Regierungssystem
Mehrheitswahlrecht Allg. Wahlrecht
Wahlberechtigt Alle Männer und Frauen die das 20 Lebensalter vollendet hatten.


2Teil:

  1. liberale
  2. Reichstag Abgeordneten
  3. den Reichskanzler ........
  4. Reichskanzler
  5. Reiches
  6. Vetorecht, ohne Bindung
  7. ........
  8. Gleichheit (?)
  9. höheren
  10. ...........

Danke im Vorraus :)
 

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Die Graphik ist aber schlecht zu erkennen. Kannst Du das Ganze nicht besser eintippen.? :motz:
Scheinbar gehts um die Gegenüberstellung der Verfassungen von 1871 und 1919.

viel Spaß beim Tippen oder Scannen
 
Arcimboldo schrieb:
Die Graphik ist aber schlecht zu erkennen. Kannst Du das Ganze nicht besser eintippen.? :motz:
Scheinbar gehts um die Gegenüberstellung der Verfassungen von 1871 und 1919.

viel Spaß beim Tippen oder Scannen


Bei XP kannste das Bild vergrößern. Einfach den Mauszeiger auf dem Bild lassen und dann unten rechts auf das Symbol für vergrößern klicken.
 
Tschuldigung, aber für mich sah es eigentlich einigermaßen lesbar aus. Egal.

Arbeitsauftrag: Ergänzen die untenstehende Tabelle, indem Du die Grundzüge der Weim. Verfassung aufführst.

Bismarcks Verfassung, Verfassung
des Dt. Reiches von 1871

  1. Monarche
  2. Dynastisches Prinzip (Vererbbarkeit: s. Hohenzollern)
  3. Fürstenbund
  4. Föderalismus (Souveränität der Fürstentümer)
  5. Monarchistischer Staat mit Verfassung (Rechte und Pflichte für Staatsgewalt und Bürger)
  6. Obrigkeitsstaat
  7. Mehrheitswahlrecht
  8. Wahlberechtigt: Männer über 25 Jahren

Dazu jeweils das "Gegenstück" der Weimarer Verfassung von 1919


Teil2:
Die am 31 Juli 1919 verabschiedete und am 11 August vom Reichspräsidenten unterzeichnete Weimarer Reichsverfassung zeigte das Ringen der Abgeordneten um eine möglichst [liberale] Verfassungsstruktur.
Das Volk galt als Souverän. Repräsentiert im [Reichstag] durch die [Abgeordneten] und durch [den Reichskanzler] und [.......] wirkte er selbst
an der Legislative mit. Ebenso legitimierte es den [Reichskanzer] durch eine direkte Wahl.
Das Verhältnis von Reich und Ländern wurde zu gunsten des [Reiches] entschieden.
Der Reichsrat besaß lediglich ein [Vetorecht ohne Bindung].
Parteien hatten [.......] Funktion. Ihnen blieb die Organisation von Wahlen.
Die Weimarer Verfassung war dem Grundsatz der [.......] verpflichtet.
Das bedeutet, dass die Verfassungsrechte [höheren] Rand besaßen als einfache Gesetze.
Die Verfassung war also [.....................................................]


Die Kursiv geschriebenen Klammern sind Platzhalter. Bei den gefüllten Klammern ist das meine Vermutung.
 
Hallo Dogtag, hier mein Vorschlag bis auf 2 Punkte ,die noch geklärt werden müssen..........Habe Einiges korrigiert in Deinen Antworten. Ich denke Du bekommst hier noch andere Hilfe. :teach:
Arbeitsauftrag: Ergänzen die untenstehende Tabelle, indem Du die Grundzüge der Weim. Verfassung aufführst.
Bismarcks Verfassung, Verfassung
des Dt. Reiches von 1871

  1. Monarchie --- REPUBLIK
  2. Dynastisches Prinzip (Vererbbarkeit: s. Hohenzollern) Parlament.SYSTEM
  3. Fürstenbund ---- REICHSRAT
  4. Föderalismus (Souveränität der Fürstentümer) ---- REICHSLÄNDER
  5. Monarchistischer Staat mit Verfassung ----
  6. Obrigkeitsstaat --- parlament. DEMOKRATIE
  7. Mehrheitswahlrecht ----- VERHÄLTNISWAHLRECHT
  8. Wahlberechtigt: Männer über 25 Jahren ---- MÄNNER UND FRAUEN AB 20

Dazu jeweils das "Gegenstück" der Weimarer Verfassung von 1919


Teil2:
Die am 31 Juli 1919 verabschiedete und am 11 August vom Reichspräsidenten unterzeichnete Weimarer Reichsverfassung zeigte das Ringen der Abgeordneten um eine möglichst [liberale] Verfassungsstruktur.
Das Volk galt als Souverän. Repräsentiert im [Reichstag] durch die [Abgeordneten] und durch [IVolksbegehren][/I] und [Volksentscheid.......] wirkte er selbst
an der Legislative mit. Ebenso legitimierte es den [Reichspräsidenten] durch eine direkte Wahl.
Das Verhältnis von Reich und Ländern wurde zu gunsten des [Reiches] entschieden.
Der Reichsrat besaß lediglich ein [Vetorecht ohne Bindung].
Parteien hatten [beratende.......] Funktion. Ihnen blieb die Organisation von Wahlen.
Die Weimarer Verfassung war dem Grundsatz der [Volkssouveränität.......] verpflichtet.
Das bedeutet, dass die Verfassungsrechte [höheren] Rand besaßen als einfache Gesetze.
Die Verfassung war also [...???..................................................]
 
Zuletzt bearbeitet:
Schade, dass es zu meiner Schulzeit kein Internet gab....was hätt ich da für Hausaufgaben abliefern können.....

Jetzt zur Frage: Ich geh absolut konform mit Arcimboldo. Im ersten Teil, Frage für (Gegensatz zu Monarchischem Staat) hätte ich geschrieben republikanischer Staat mit Verfassung.

Für den zweiten Teil ganz unten die letzte Lücke......vielleicht "demokratisch"?
 
Leopold Bloom schrieb:
Ist das wirklich wahr? Und wir wundern uns über Pisa? Das ist unglaublich....
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Es heißt ja nicht umsonst "PISA" - Studie, weil halt bisher Alles schiefläuft.. : :teach: Aber schon der gute G. Galilei hat aus der Schräge eine Tugend gemacht ;)
 
Die am 31 Juli 1919 verabschiedete und am 11 August vom Reichspräsidenten unterzeichnete Weimarer Reichsverfassung zeigte das Ringen der Abgeordneten um eine möglichst [liberale] Verfassungsstruktur.
Das Volk galt als Souverän. Repräsentiert im [Reichstag] durch die [Abgeordneten] und durch [IVolksbegehren][/I] und [Volksentscheid.......] wirkte er selbst
an der Legislative mit. Ebenso legitimierte es den [Reichspräsidenten] durch eine direkte Wahl.
Das Verhältnis von Reich und Ländern wurde zu gunsten des [Reiches] entschieden.
Der Reichsrat besaß lediglich ein [Vetorecht ohne Bindung].
Parteien hatten [beratende/eine extrakonstitutionelle.......] Funktion. Ihnen blieb die Organisation von Wahlen.
Die Weimarer Verfassung war dem Grundsatz der [Volkssouveränität/Gleichheit (?).......] verpflichtet.
Das bedeutet, dass die Verfassungsrechte [höheren] Rang besaßen als einfache Gesetze.
Die Verfassung war also [...plebiszitär, präsidial und parlamentarisch..]

Teil1:

Monarchie --- REPUBLIK
Dynastisches Prinzip (Vererbbarkeit: s. Hohenzollern) Parlament.SYSTEM
Fürstenbund ---- REICHSRAT
Föderalismus (Souveränität der Fürstentümer) ---- REICHSLÄNDER
Monarchistischer Staat mit Verfassung ---- präsidiale,plebiszitäre,parlamentarische Republik (Weimar hatte bekanntlich von allem etwas)
Obrigkeitsstaat --- parlament. DEMOKRATIE

Mehrheitswahlrecht ----- VERHÄLTNISWAHLRECHT
Wahlberechtigt: Männer über 25 Jahren ---- MÄNNER UND FRAUEN AB 20
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Winston für deine Mühe, aber ich denke, Kollege Dogtag hat seine Hausarbeit schon abgeben müssen.
 
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