Luther - Wormser Editk - freies Geleit?!

recognite

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Hey Leute,

in einer von Kaiser Karl V. wird Luther freies Geleit zugesichert, wie es von den Reichsständen gefordert worden ist. (19. April 1521) Dadurch war es meiner Meinung auch möglich, Luther zum Schein zu entführen und auf die Wartburg zu bringen - zu seinem Schutz.

Wieso wurde er dann aber doch geächtet (8.Mai 1521)? Ich dachte, dass er das eben nicht tun wollte, damit er es sich mit den Reichsständen nicht verscherzt.
 
Gut, die Frage war ungenau. Dass nach dem Kirchenbann die Reichsacht folgen musste, war mir klar. Ich wundere mich nur über die Zusage des freien Geleites. War das von den pro-lutherischen Fürsten verlangt worden? Wer sonst hätte die Macht gehabt, so etwas zu fordern?
 
Ich wundere mich nur über die Zusage des freien Geleites. War das von den pro-lutherischen Fürsten verlangt worden?

Nicht (nur) die "pro-lutherischen" Fürsten, sondern die Reichsstände insgesamt. Ob der Kaiser davor schon eine entsprechende Zusage in Aussicht gestellt hatte, weiß ich nicht.

Antwort der Stände auf den ihnen vom Kaiser am 15. Febr. vorgelegten Entwurf eines Edikts gegen Luther

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Zum andern mocht in ainen zweifel gezogen werden, ob und wohin der Lutter erfordert, und ob er ferner gehort werden sol oder nit. In dem ist irer, der stend, bedenken, das aus oberzelten ursachen der Lutter auf genugsam glait hin und herwider bis in sein gewarsam durch etlich gelerte und der sach verstendige, so darzu verordent werden sollen, gehört...
https://archive.org/stream/deutschereichst07kommgoog#page/n532/mode/2up

Dass die Reichsstände auf einer Anhörung Luthers bestanden, hat wenig mit "pro-lutherisch" zu tun. Es ging hier ums Prinzip, mitentscheiden zu dürfen, sich nicht von Papst oder Kaiser vor vollendete Tatsachen stellen zu lassen.
 
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