Machtumfang - 1. dt. Parlament ...

Liebe Forenfreunde,

... in einem alten Telekolleg-Beitrag wurde die Kompetenz des 1. deutschen Parlaments als kaum vorhanden dargestellt. Das ist natürlich vorstellbar, in-
soweit Kaiser Wilhelm I in allen wesentlichen Fragen VETORECHT hatte. Trotzdem muss es auch zentrale Kompetenzen gegeben haben,die ausschließlich in der Hand des Parlamentes lagen. Das ist einem Beitrag zu entnehmen, bei dem Bismarck bemüht war finanzielle Mittel für einen beabsichtigten Waffengang abzuringen. Ich meine dabei handelte es sich um den Konflikt mit Dänemark ...
 
Liebe Forenfreunde,

... in einem alten Telekolleg-Beitrag wurde die Kompetenz des 1. deutschen Parlaments als kaum vorhanden dargestellt. Das ist natürlich vorstellbar, in-
soweit Kaiser Wilhelm I in allen wesentlichen Fragen VETORECHT hatte. Trotzdem muss es auch zentrale Kompetenzen gegeben haben,die ausschließlich in der Hand des Parlamentes lagen. Das ist einem Beitrag zu entnehmen, bei dem Bismarck bemüht war finanzielle Mittel für einen beabsichtigten Waffengang abzuringen. Ich meine dabei handelte es sich um den Konflikt mit Dänemark ...

Was war das "1. Deutsche Parlament"? das von 1848?, da gab es einen Krieg mit Dänemark, aber da hatte Bismarck nichts "abzuringen". 1864 gab es eine "Bundesexekution" gegen Dänemark. Aber mit Parlament war da nun wirklich weniger.
Das Norddeutsche? 1866 bis 1870?
Oder das ab 1871?
 
Das Abringen ist noch beim preußischen Parlament.
Das deutsche Parlament hatte in der Tat wenig zu sagen.
Was nicht weiter wundern sollte, betrachtet man die Väter....
 
Mittelzusage für das Militär

Ich denke, dass es einige Ausnahmen gegeben haben muss. Gerade weil in jedem öffentlichen Staatswesen der modernen Prägung es eine Haushaltsplanung geben muss. Aus meiner Sicht war dies ab 1871 dann auch der Fall. Bismarck musste m. E. sehr wohl hier Überzeugungsarbeit leisten ...
PS: dürfte jedoch vor 1870 gewesen sein, da er zu dieser Zeit noch dabei
war sich eine entsprechende Autorität gegenüber dem Parlament aufzubauen.

Über das Parlament des "Deutschen Bundes" nach 1848 weiß ich jedoch ehrlich gesagt gar nichts relevantes. Ist meines Wissens von Historikern auch sehr stifmütterlich behandelt worden, gerade weil ab 1848 die "ideale der französischen Revolution" erstmals auch das Bürgertum erreichte ... das muss ich einfach mal kritisieren, weil ich an Fachliteratur zu dieser Thematik kaum etwas finden kann.
 
Das Abringen ist noch beim preußischen Parlament.
Das deutsche Parlament hatte in der Tat wenig zu sagen.
Was nicht weiter wundern sollte, betrachtet man die Väter....

Nee ist nicht.
Der deutsche Reichstag ab 1871 hatte Rechte und gar nicht so gering.

Bismarck wurde ja gerade zum preußischen Kanzler, weil er seinem König versprach die Sache Heeresvorlage ohne preuß. Landtag durchzuziehen. Was er dann natürlich auch machte.

Ein "deutsches Parlament" in Zeiten des deutschen Bundes gab es nur 48-49.

Aber Literatur......... tonnenweise!
 
@Repo
Das Abringen, besser das budgetfreie Regime Bismarcks, ist noch zu Zeiten des preußischen Parlamentes. Und zwar 1862-66.
Der Reichstag war zweifelsfrei ein deutsches Parlament. Wenn auch nicht das erste, da hast Du natürlich Recht.
Und natürlich hatte es Rechte. Aber das Sagen hatte der Verbund Kanzler&Kaiser.
Die Gesetzgebung teilte sich das Parlament mit dem Bundesrat.
Über die Finanzen wurde gesetzmäßig beschlossen, aber im Konfliktfall konnte sich die Regierung durchsetzen.
An der Außenpolitik war der Reichstag nur beteiligt, soweit interne Gesetze betroffen waren.
Bei aller Fortschrittlichkeit: das Reich war eine eingeschränkte Monarchie!
 
... in einem alten Telekolleg-Beitrag wurde die Kompetenz des 1. deutschen Parlaments als kaum vorhanden dargestellt.

Nun kann man hier der Darstellung dritter Glauben schenken oder sich anhand der Quelle selbst ein Urteil bilden:

Verfassung des Deutschen Reiches (1871) - Wikisource

Zum Vegleich bietet sich dann dieses an:
 
Der Reichstag hatte die Finanzhoheit, das Recht, auf das es am Ende ankommt. Das kann man gut am Flottenbau studieren, der ja auf Reichsgesetzen basierte.
 
@admiral

Die hatte das preußische Parlament auch, genützt hat es nix.
Außerdem lagen die rechtlichen Kompetenzen damals noch weitaus stärker als heute bei den Ländern. Die Auswirkungen der Finanzhoheit sind somit überschaubar.
 
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