Mehrere Fragen zur Weimarer Republik

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Gast

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Hi,

habe heute eine Geschichtsarbeit über Weimarer Republik zurück bekommen.
Habe beim Lernen neben unserem Buch auch das Internet und Heftaufschriebe, die sich auf im Unterricht geschaute Filme bezogen benutzt.
Nun hat sie mir das meiste davon angestrichen (uA auch Sachen, die sicher so sind und für die ich auch Quellen gefunden hab), will aber konkrete Quellen.

Es dreht sich um folgendes:

1. Ein Grund, warum Brüning von Hindenburg entlassen wurde, war die Tatsache, dass er nicht mit der NSDAP zusammenarbeiten wollte: hab ich bei nem Film mitgeschrieben. Was klar ist, dass er die SA verboten hat, aber ob Hindenburg eine Zusammenarbeit wollte, konnte ich nirgends herausfinden, lediglich, dass es einmal ein Treffen mit Hitler gab, das aber zu keinen Ergebnissen führte.

2. Ein Schwäche der Weimarer Verfassung war, dass es kein Organ zum Verfassungsschutz gab, wie heute das BVerfG.: Konnte nur auf wiki finden, dass es Verfassungsschutz schon damals gab, er aber nicht so ausgeprägt war. Das ist aber schon alles..

3. Eine weitere Schwäche war, dass die Reichswehr kaum an Regierung gebunden war: Auf wikipedia steht einerseits dass laut Verfassung Reichspräsident die Macht über Reichswehr hatte, aber auf der anderen Seite heißt es die Reichswehr war ein Staat im Staat ("Auf welcher Seite steht die Reichswehr?" -> Seeckt: "Die Reichswehr steht hinter mir") und hat sich der Regierung teilweise widersetzt (Kapp-Putsch zb).


Wäre toll wenn jemand hier Licht ins Dunkle bringen könnte, am Besten wären natürlich Quellenangaben (einigermaßen vertrauliche Internetseiten würden ausreichen).


MfG, TrunKZ
 
Hi,

habe heute eine Geschichtsarbeit über Weimarer Republik zurück bekommen.
Habe beim Lernen neben unserem Buch auch das Internet und Heftaufschriebe, die sich auf im Unterricht geschaute Filme bezogen benutzt.
Nun hat sie mir das meiste davon angestrichen (uA auch Sachen, die sicher so sind und für die ich auch Quellen gefunden hab), will aber konkrete Quellen.

Es dreht sich um folgendes:

1. Ein Grund, warum Brüning von Hindenburg entlassen wurde, war die Tatsache, dass er nicht mit der NSDAP zusammenarbeiten wollte: hab ich bei nem Film mitgeschrieben. Was klar ist, dass er die SA verboten hat, aber ob Hindenburg eine Zusammenarbeit wollte, konnte ich nirgends herausfinden, lediglich, dass es einmal ein Treffen mit Hitler gab, das aber zu keinen Ergebnissen führte.

2. Ein Schwäche der Weimarer Verfassung war, dass es kein Organ zum Verfassungsschutz gab, wie heute das BVerfG.: Konnte nur auf wiki finden, dass es Verfassungsschutz schon damals gab, er aber nicht so ausgeprägt war. Das ist aber schon alles..

3. Eine weitere Schwäche war, dass die Reichswehr kaum an Regierung gebunden war: Auf wikipedia steht einerseits dass laut Verfassung Reichspräsident die Macht über Reichswehr hatte, aber auf der anderen Seite heißt es die Reichswehr war ein Staat im Staat ("Auf welcher Seite steht die Reichswehr?" -> Seeckt: "Die Reichswehr steht hinter mir") und hat sich der Regierung teilweise widersetzt (Kapp-Putsch zb).


Wäre toll wenn jemand hier Licht ins Dunkle bringen könnte, am Besten wären natürlich Quellenangaben (einigermaßen vertrauliche Internetseiten würden ausreichen).


MfG, TrunKZ

Zu 2. weitere Schwächen der Verfassung sind m.E. nach:

Artikel 45
(1) Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Reichs Bündnisse und andere Verträge mit auswärtigen Mächten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.
(2) Kriegserklärung und Friedensschluß erfolgen durch Reichsgesetz.
(3) Bündnisse und Verträge mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Reichstags.
Artikel 46
(1) Der Reichspräsident ernennt und entläßt die Reichsbeamten und die Offiziere, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Er kann das Ernennungs- und Entlassungsrecht durch andere Behörden ausüben lassen.
Artikel 47
(1) Der Reichspräsident hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reichs
Artikel 48 der Weimarer Verfassung

(1) Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
(2) Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.
(3) Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen.
(4) Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstags außer Kraft zu setzen.
(5) Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.

Der Reichspräsident vereint hier schon eine enorme Machtfülle auf sein Amt, die gerade in der Endphase der Weimarer Republik äußerst problematisch wurde. Der Reichskanzler war vom Reichspräsidenten und seinen Notverordnungen vollkommen abhängig, da er sich nicht auf eine Mehrheit im Reichstag stützen konnte. Brüning konnte sich wenigstens auf die Tolerierung der SPD einigermaßen verlassen, da die SPD das Zentrum in Preussen benötigte.


Artikel 54
(1) Der Reichskanzler und die Reichsminister bedürfen zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstags. Jeder von ihnen muß zurücktreten, wenn ihm der Reichstag durch ausdrücklichen Beschluß sein Vertrauen entzieht.
Der Schwachpunkt ist leicht erkennbar. Es fehlt das konstruktive Element. Ein Reichskanzler kann zum Rücktritt per Mißtrauensvotum gewungen werden, er muss aber nicht durch einen Kanzler, dem durch die Mehrheit des Reichstages gewählt wird, ersetzt werden.

Quelle für die Artikel: Verfassung des Deutschen Reiches (11.08.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: documentArchiv.de - Verfassung des Deutschen Reichs ["Weimarer Reichsverfassung"] (11.08.1919), Stand: aktuelles Datum
 
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zu 1.
Hindenburg verlangte von Brüning eine Rechtsregierung. Die DNVP war auch rechts.

Das SA Verbot hatte Groener durchgesetzt. Er stand unter starken Druck der Landesinnenminister. Die drohten sonst einen Alleingang an. Das SA Verbot hat Groener schließlich auch in der Folge durch eine Intrige von Schleichers den Job gekostet. General von Schleicher hat schon vor dem Rücktritt Groener mit Hitler eine Absprache getroffen. Schleicher sorgt für eine Wiederzulassung der SA und für Neuwahlen. Hitler stürzt Brünung und toeriert das kommende Präsidailkabinett bis zur Reichstagswahl.

(Quelle: Informationen zur politischen Bildung Heft 261)

Die Sozialleistungen, wie beispielsweise der Bezug von Arbeitslosengeld, wurden in diesem Zeitraum immer weiter beschnitten. Gleichzeitig sollten und wurden die hochverschuldete ostelbischen Rittergüter auf Staatskosten geholfen werden. Oldenburg-Januschau war dafür der richtige Mann. Er war Nachbar von Hindenburg.
So wurde auf Gut Neudeck u.a. von Schleicher, der aber andere Motive hatte, und eben Oldenburg-Januschau heftig gegen Brüning integriert. Hintergrund war eine Verordnung zur Rettung hochverschuldeter Rittergüter.

Quelle: Heinrich August Winkler,Weimar 1918 - 1933, München 1993


Ich glaube insgeamt schon, das Brüning die Nazis mit einbinden wollte. Brüning verlangte aber von den Nazis, das sie sich auf den Boden der Verfassung stellen müssten und dies auch überzeugend darlegen sollen. Des Weiteren wollte Brüning nicht, das die Nazi die Kontrolle über die Reichswehr oder die Polizei in die hand bekämen

Hier noch ein Link:
Biographie: Heinrich Brüning, 1885-1970

Zerstörung der Demokratie 1930-1933 - Informationen zur politischen Bildung (Heft 261)

Quellen zur Weimarer Republik:
Quellenverweise Weimarer Republik
 
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Danke erstmal für die Antwort und die vielen Infos.

Ich habs vielleicht etwas falsch ausgedrückt: Der erste Satz bei jedem Punkt (also die Aussage) war das, was ich in der Arbeit geschrieben hab, die Lehrerin mir aber angestrichen hat (ohne weitere Begründung).

Das, was ich nach dem Doppelpunkt geschrieben hab ist nur ne Bemerkung bzw. mein Fortschritt.

Ich hab ja schon mit ihr über ein paar Sachen geredet (mehr Zeit war noch nicht), aber anscheinend wusste sie nicht, dass es Art. 48(5) gibt und ob es ein Organ zum Verfassungsschutz gab oder nicht (Punkt 2). Deshalb soll ichs ihr mit Quellen klar machen. Zu 48(5) ist es ja leicht, etwas zu finden, deswegen hat sich das erledigt. Aber bei den anderen 3 Punkten komm ich nicht weiter.

Also bräuchte ich Quellen, die meine Aussagen stützen, falls sie überhaupt stimmen. Ansonsten wär ne allgemeine Info aus eurem Wissen auch schon hilfreich.

@Amicus: dein erster Post hilft mir leider nicht viel weiter (aus den oben genannten Gründen). Wegen Punkt 1 werd ich nochmal nachgucken ob ich zu Rechtsregierung was finde. Danke.


Danke schonmal,
TrunkZ
 
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