Sowohl der Reichskanzler, als auch seine Minister müssen zurücktreten, wenn der Reichstag ihnen das Vertrauen entzieht (Art. 54). Diese Vorschrift, welche ein parlamentarisches Regierungssystem zur Folge hatte, fand ihre Vorläuferregelung in der Oktoberverfassung. Über dieses destruktive Misstrauensvotum konnte der Reichstag jeden einzelnen Reichsminister – und nicht nur die Reichsregierung insgesamt – stürzen, ohne dass für eine neue Reichsregierung oder für einen neuen Reichsminister im Reichstag eine parlamentarische Mehrheit vorhanden wäre. In der Praxis wurde dieses destruktive Misstrauensvotum von der NSDAP und der KPD ab dem Zeitpunkt, ab welchem die Weimarer Koalition keine parlamentarische Mehrheit mehr hatte, genutzt, um die Regierungen zu stürzen, ohne dass die fähig gewesen wären gemeinsam eine Koalitionsregierung zu bilden. Art. 54 trug wesentlich zur Destabilisierung der Republik bei, was sich in insgesamt 21 Regierungen der Weimarer Republik äußerte.
Hallo Geschichtsinteressierte!
Kann mir jemand das Fettgedruckte erklären? Das wäre supernett!
Heisst dies: Der Reichstags kann die Reichsregierung nur dann stürzen, wenn diese keine parlamentische Mehrheit hat?
Danke..
LG
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Heisst dies: Der Reichstags kann die Reichsregierung nur dann stürzen, wenn diese keine parlamentische Mehrheit hat?
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