Heine
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Im Fall von Dresden verhielten sich die Sicherheitsleute nicht vorschriftsmäßig.
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Zwei Sicherheitsleute beobachteten die Tat auf Bildschirmen, durften aber aus Sicherheitsgründen nicht persönlich einschreiten. Trotz Vorschrift schalteten sie das Licht in den Räumen des Grünen Gewölbes nicht ein. Sie drückten auch nicht den Alarmknopf, sondern riefen per Telefon-Notrufnummer die Polizei. Das führte zu einer Zeitverzögerung bei der Verfolgung der Einbrecher.