Nach 1945: Teilung Ostpreussens per Lineal, der Besatzungszonen nach alten Grenzen?

rrttdd

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Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der Aufteilung des Gebiets (der Grenzen von 1937) des Deutschen Reiches nach 1945:


Im heutigen Staatsgebiet der BRD wurden die Besatzungszonen offenbar recht sorgfältig und detailliert unter Berücksichtigung alter Gemeinde- und Kreisgrenzen vorgenommen.

Bei der Aufteilung Ostpreußens zwischen Polen und der UdSSR wurde hingegen im offenbar einfach über weite Strecken ein Lineal auf einer Karte benutzt, was gerade bei solchen Gebieten, die gebaute Siedlungen (ab 1945 eher Wüstungen) und Infrastrukturen aufweisen, eigentlich extrem unpraktisch ist.

Es man trennt ggf. eigentlich gut versorgte Bereiche von Versorgungsleitungen ab und muss sie neu bauen, möglicherweise werden dicke Hauptverkehrsadern unbrauchbar, weil die x-fach die Grenze queren etc.

Im Prinzip ist so ein Vorgehen ja alles andere als clever... :huh: Wieso wurde das dann in dem Gebiet um Kaliningrad trotzdem so gemacht?
 
Warum bzw. unter welchen Umständen es zu dieser ungünstigen Teilung kam, weiß auch ich nicht genau. Die von Dir genannten Probleme, die mit dieser neuen Grenzziehung einhergingen, sind aber richtig. Braunsberg ist da so ein Beispiel. Die Stadt liegt direkt am Frischen Haff und der Grenze zum Oblast Kaliningrad, und hatte darunter bis Anfang der 1990er Jahre stark zu leiden.

Ich hoffe, dass Du noch eine Antwort auf Deine Frage erhalten wirst, würde mich auch interessieren.
 
@rrttdd

Richtig, die Grenzen der Besatzungszonen entsprachen in etwa, mit kleineren Abweichungen, der Grenzen der ehemaligen Reichsländer bzw. der preußischen Provinzen.

Zu Ostpreußen:

Ostpreußen wird im Potsdamer Abkommen zweimal erwähnt, und zwar in Artikel VI und Artikel IX, Punkt b, dort 2. Absatz.

Artikel VI erkennt den Anspruch der UdSSR auf Königsberg (Kaliningrad) grundsätzlich an, stellt ihn aber in der Ausführung unter den Vorbehalt von "...sachverständigen Prüfung..." des genauen Grenzverlaufes.

Artikel IX wiederum definiert die polnische Westgrenze und stellt in Bezug auf Ostpreußen fest:

"...einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt..."

Vergl.:

documentArchiv.de - Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin ["Potsdamer Abkommen"] (02.08.1945))

Artikel IX, Punkt b, dort 2. Absatz.

Damit wurde die Grenzziehung in Ostpreußen zwischen Polen und der UdSSR mehr oder weniger ad libitum der UdSSR gestellt, was auch den realiter existierenden Machtverhältnissen entsprach.

Daß die UdSSR sich dabei nicht an die preußische Verwaltungsgliederung (Regierungsbezirke und Landkreise in Ostpreußen) hielt, ist einfach zu konstatieren. Ob es dabei zu einzelnen "Fehlentscheidungen" nachgeordneter lokaler Militärbefehlshaber der Roten Armee kam, die dem Metaziel der UdSSR in Bezug auf Ostpreußen, der Inbesitznahme Königsbergs; nur nachrangig waren, ist zu vermuten.

Kleinteilige wirtschaftsgeographische Überlegungen dürften da keine Rolle gespielt haben.

M.
 
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