NS-Gesetzgebung und Euthanasie

Gab es eine gesetzliche Regelung für die Euthanasie?

Es wurde 1934 ein Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses verabschiedet, das zu einer Meldepflicht für eine Reihe von psychiatrischen Krankheiten führte und in der Folge bereits schwerwiegende eugenische Eingriffe wie Zwangssterilisationen erlaubte.

Im Rahmen der Aktion T 4 wurden in Hadamar und Merxhausen erstmals an Psychiatriepatienten die Tötung durch Kohlenmonoxid erprobt. Die Aktion T 4 stieß allerdings auf Kritik der Kirchen und sie wurde aufgrund von Protesten ausgesetzt.
 
Laut dem Landesarchiv BW gab es keine gesetzliche Grundlage für die Aktion T4


Kam die Frage der Rechtmäßigkeit auf, wurde auf Hitlers Ermächtigungsschreiben verwiesen:

„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“
GHDI - Document

Jedoch war das Ermächtigungsschreiben Hitlers die einzige pseudorechtliche Grundlage für die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". De facto gab es keine gesetzliche Freigabe.

"Tötung in einer Minute."
 
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wurde auch umgesetzt. Ich habe dieses Jahr künstlerisch zu Krankenakten aus der Psychiatrie auch aus der Zeit des Nationalsozialismus gearbeitet. Und ich glaube bei meiner sehr kleinen Stichprobe wurden sämtliche Männer und Frauen unfruchtbar gemacht. Das Gesetz wurde schnell und zielsicher umgesetzt. Natürlich gab es Fälle von einflussreichen Eltern, die gerichtlich dagegen vorgegangen sind. In den Fällen, die ich überlesen habe, immer erfolglos.

Das ist ja auch das Problem bei dem Mord an psychisch Kranken. Psychische Erkrankungen ziehen sich durch alle Gesellschaftsschichten. Man kann die Betroffenen nicht so gut zu "den Anderen" machen wie etwa die Juden.
 
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