Oktoberverfassung 1918

J

Jens 02

Gast
Hallo Geschichtsfreunde !!! Könnt ihr mir helfen eine Frage zubeantworten?

Mit der Oktoberverfassung 1918 vollzieht sich in Deutschland der Wandel zur parlamentarischen Monarchie. Warum aber kam es im Krieg zu dieser Verfassungsreform? Oder warum konnte es dazu kommen?

Beachtet werden sollen besonders die politischen Machtverhältnisse zwischen 1914 und 1918.

Es wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.
LG Jens
 
Mal auf die Schnelle:

Bei Wikipedia gibt es einen Artikel zur Novemberrevolution der Dir helfen könnte: http://de.wikipedia.org/wiki/Novemberrevolution.

Insbesondere haben sich die innen- und außenpolitischen Bedingungen geändert. So wurde der angestrebte Siegfriede nicht erreicht - und damit natürlich auch das, was mit dem militaristischen Kaiserreich verbunden war zwangläufig in Frage gestellt. Aber zahlreiche Probleme des Kaisereichs bestanden bereits vor dem 1. Weltkrieg - er hat den Übergang erleichtert, würde ich sagen.
 
Nach dem Ersten Weltkrieg ist es nichts mehr mit parlamentarischer Monarchie. Die gab es vorher und war quasi nicht existent. Die Weimarer Republik kam - wie der Name schon sagt - ohne preußisch-kaiserlichen Schnickschnack aus. Erster Reichspräsident war Friedrich Ebert.
 
Daimos und Renard, ihr seid glaube ich auf dem falschen Dampfer. Jens meint die Verfassungsänderungen kurz vor Ende des Kaiserreiches:

http://de.wikipedia.org/wiki/Oktoberverfassung


PS: Ich vermisse da einen Hinweis auf die Diskussion um das Frauenwahlrecht. Ich bin nicht sicher, glaube aber mal gehört zu haben, daß hier schon das Frauenwahlrecht eingeführt werden sollte. :grübel:
Es ist dann aber doch erst am 30.11 eingeführt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
In einem Schulbuch zur Oktoberverfassung steht: "Der Monarch verlor überdies die Kommandogewalt über das Heer, die nun in den Händen eines dem Parlament verantwortlichen Minsters lag."
Im obigen wikipedia link steht einerseits:
"Neu war, dass nun auch die militärische Kommandogewalt des Kaisers zur Verantwortlichkeit des Kanzlers gehörte (und damit parlamentarischer Kontrolle unterstand).[16]",
andererseits:
"Das deutsche Heer war aus den Kontingenten der Einzelstaaten Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen zusammengesetzt, wenn auch der Kaiser den Oberbefehl hatte. Das zweite Gesetz beendete die bisherige Unabhängigkeit im Führungsbereich der Streitkräfte. Seitdem sollte der Reichstag direkt oder indirekt über den Reichskanzler Kontrolle über das militärische Führungspersonal von Heer und Marine erhalten. Trotzdem blieben Militärverwaltung und Kommandosachen getrennt, letzteres wurde der Parlamentskontrolle nicht unterworfen.[18]"
Was stimmt denn nun?! Weiß das jemand?
 
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