Optionserklärung Weimarer Republik

P

Pueck

Gast
Hallöchen zusammen,

In alten Familienunterlagen habe ich ein Dokument von März 1923 gefunden - Eine Antwort auf die "Optionserklärung vom 16. Januar 1922" meines Urgroßvaters und ich würde gerne wissen was das Dokument bedeutet.

Kurz zur Vorerklärung:
Mein Urgroßvater wurde in Stargard geboren (Je nach Quelle wird Stargard Westpommern oder Westpreußen zugeschrieben, heute in Polen, nahe Stettin). Ab Mai 1924 ist er in Bremen gemeldet.

Der Text des Dokuments lautet:

"Nach den von Ihnen gemachten Angaben sind Sie am 10. Januar 1920 bereits im Deutschen Restgebiet wohnhaft gewesen; Sie sind daher Deutscher. Eine Option kommt somit für Sie nicht in Frage.
Im Auftrage xy"


Was bedeutet Optionserklärung und welche Option auf was kommt für ihn nicht in Frage?
Warum möchte jemand 1922 wissen ob er eine Option hat?
Kann man daraus schließen, dass mein Urgroßvater gar nicht wusste, ob er Deutscher ist? Oder wollte er nur einen Nachweis, dass er Deutscher ist?

Vielen Dank schonmal im Voraus und Liebe Grüße :)
 
Die Optionserklärung betraf die ab dem 10.1.1920, Inkrafttreten des Vers. Vertr., in neu entstandenen Polnischen Staatsgebiet lebenden deutschen Staatsbürger der abgetretenen Gebiete (Westpreussen, Posen), die ab da als Polnische Staatsbürger galten. Sie hatten das Recht der Option, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten, hatten dann nach Abgabe der Optionserklärung zugunsten der dt. Staatsbürgerschaft innerhalb eines Jahres Polen zu verlassen.

Am Stichtag 10.1.1920, Inkrafttreten Vers. Vertrag, lebte Dein Urgroßvater lt. seinen eigenen Erklärungen bereits im "Deutschen Restgebiet". Gebürtig war er zumindest in Westpreussen.
 
Im Art. 91 des Vers.Vertr. steht u.a.:

  • Die deutschen Reichsangehörigen, die ihren Wohnsitz in den Polen zuerkannten Gebieten haben, erwerben ohne weiteres die polnische Staatsangehörigkeit und verlieren die deutsche Reichsangehörigkeit.
  • Die deutschen Reichsangehörigen oder ihre Nachkommen, welche ihren Wohnsitz nach dem 1. Januar 1908 in diese Gebiete verlegt haben, können jedoch die polnische Staatsangehörigkeit nur mit besonderer Erlaubnis des polnischen Staates erwerben.
  • Während einer Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages dürfen die deutschen Reichsangehörigen von über 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in einem der Polen zuerkannten Gebiete haben, für die deutsche Reichsangehörigkeit optieren.
 
Kurz zur Vorerklärung:
Mein Urgroßvater wurde in Stargard geboren (Je nach Quelle wird Stargard Westpommern oder Westpreußen zugeschrieben, heute in Polen, nahe Stettin). Ab Mai 1924 ist er in Bremen gemeldet.

Moment, es gibt verschiedene Städte diesen Namens:

Stargard – Wikipedia - dieses Stargard befindet sich in der Nähe von Stettin (Provinz Pommern), war aber im fraglichen Zeitraum nicht Teil des Gebietes, das an Polen durch Versailler Vertrag abgetreten wurde. Dieses Gebiet wurde 1945 von Polen annektiert.

dann gibt es Starogard Gdański – Wikipedia in der Nähe von Danzig (bis 1920 Provinz Westpreußen), dieses wurde durch den Versailler Vertrag 1920 an Polen abgetreten.

Wenn Dein Urgroßvater in dem erstgenannten Stargard (Provinz Pommern) geboren wäre bzw. gelebt hätte, hätte er sicherlich nicht eine Optionserklärung abgegeben. Denn dieses Gebiet wurde ja nicht an Polen abgetreten.

Von daher vermute ich, dass Dein Urgroßvater in dem zweitgenannten Stargard (Provinz Westpreußen) geboren ist und dort gelebt hat.

Aus der von Dir zitierten Antwort der Behörde läßt sich aber schließen, dass er bereits vor dem 10. Januar 1920 nicht mehr in Stargard (Westpreußen) wohnte, sondern in dem "Deutschen Restgebiet" (sprich in den Gebieten des Deutschen Reiches, die nicht abgetreten worden sind).

"Nach den von Ihnen gemachten Angaben sind Sie am 10. Januar 1920 bereits im Deutschen Restgebiet wohnhaft gewesen; Sie sind daher Deutscher. Eine Option kommt somit für Sie nicht in Frage.
Im Auftrage xy"

Die Optionserklärung betraf ja nur diejenigen, die zum damaligen Zeitpunkt im Abtetungsgebiet wohnten. Vermutlich war Dein Urgroßvater im Zweifel, ob er nicht wegen seines Geburtsortes und wohl früheren Wohnsitzes, der an Polen abgetreten wurde, seine deutsche Staatsbürgerschaft verlieren könnte, und wollte deswegen sicherheitshalber seine Option für Deutschland erklären. Aber das war ja nicht notwendig, da er bereits zum Stichtag 10. Januar 1920 nicht mehr im Abtretungsgebiet wohnte.


Es gibt übrigens noch weitere Orte mit dem Namen Stargard (Stargard (Begriffsklärung) – Wikipedia
 
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