Papst Alexander III. – Sex-Pflicht trotz Lepra?

DanielBerlin

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Guten Tag,

in einem Artikel im Internet steht:

„Die eheliche Pflicht zum Beischlaf ging sogar so weit, dass Papst Alexander III. im 12. Jh. erklärte, dass die Frau auch dann den Sex schuldete, wenn ihr Mann an Lepra erkrankte!"

15 bizarre Sexpraktiken aus dem Mittelalter, die sich heute niemand vorstellen kann

Weiß hier jemand, ob es eine seriöse wissenschaftliche Quelle gibt, die die Richtigkeit dieser Aussage belegt? Oder kennt hier jemand vielleicht einen Menschen, den ich diesbezüglich fragen könnte?

Herzlichen Dank für jede Hilfe!
 
Alexander III. war zwischen 1159 und 1181 Papst, eine Zeit, in welcher (auch wegen zahlreicher Konflikte mit weltlichen Herrschern wie Friedrich Barbarossa und mehreren Gegenpäpsten) die päpstliche Jurisdiktionshoheit über die ganze Kirche stark betont wurde, auch in Bezug auf das Eherecht. Im Dritten Laterankonzil, das sich zunächst besonders mit den Nachwehen eines langen Schismas, verschiedenen Reformen des Klerus und dem Gottesfrieden beschäftigte, wurde das Thema aber anscheinend nicht behandelt. Ich habe nur etwas zur Einrichtung von Leprosengemeinschaften und deren geistliche Versorgung gefunden.

Wenn in dem von Dir gelesenen Artikel eine Quelle genannt wird, könntest Du einfach dort nachschauen, wie die Formulierung genau aussieht. Wenn nicht, ist bei Internetbeiträgen über "bizarre", "unglaubliche" oder "total krasse" Praktiken des Mittelalters eine gewisse Skepsis möglicherweise nicht ganz verkehrt. ;)
 
Danke. In dem Artikel wird leider keine Quelle für die zitierte Aussage erwähnt und nur aufgrund des Satzes in dem Artikel kann ich den Sachverhalt leider nicht wie beabsichtigt in einem Manuskript verwenden. Es wäre daher schön, Hilfe für das Finden einer Quelle zu bekommen. Oder vielleicht einen Tipp, wen ich fragen könnte.
 
Wenn es sich um eine echte, schriftlich festgehaltene Lehrentscheidung handeln sollte, könnte sie im "Denzinger" stehen, dem Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen. Das 12. Jh. dürfte in den DH 700er-Nummern zu finden sein, denn die Dokumente vom vierten Laterankonzil stehen meines Wissens bei DH 800 ff., und das fand 1215 statt.
 
Danke. Vielleicht gucke ich da mal. Mir würde aber auch eine seriöse Sekundärquelle völlig ausreichen, falls jemand diesbezüglich etwas weiss.
 
Die entsprechenden lateinischen Quellen in den Dekretalen finden sich z.B im sog Liber Extra 4. Buch Titel VIII Kapitel 1 und 2
Liber Extra - UCLA Library Digital Collections Image 771 oder Seite 1485/86

Es handelt sich um Schreiben Alexanders III. an den Erzbischof von Canterbury in denen er Stellung nimmt zu Fragen über die Ehe von Leprakranken "De coniugio leprosorum".
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird im Brief des Kapitel 1 nur eheliche Zuneigung verlangt und falls diese nicht machbar ist, dann Enthaltsamkeit. Im Brief Kapitel 2 wird von Mann und Frau verlangt, dass sie bei Lepraerkrankung des einen oder der anderen eine "fleischliche Schuld" zu begleichen haben.
Da die beiden Schreiben nicht datiert sind, weiß man nicht, welches zuerst geschrieben wurde und in welche Richtung der Papst allenfalls seine Meinung revidierte.
 
Auf der ersten oder zweiten Seite des Artikels wird behauptet, die Menschen hätten sich bis in die Barockzeit nicht gewaschen und da man im Mittelalter noch über keine Parfums verfügt habe, Duftwässer mit Kräutern hergestellt. Das ist Unsinn. Man hat im Barock dank des jüngst erfundenen Mikroskops a) Bakterien und b) Poren in der Haut entdeckt. Da man befürchtete, dass Bakterien durch die Poren eindringen könnten, haben sich einzelne Personen, die Zugang zu diesem "Wissen" hatte nicht mehr mit Wasser gewaschen, und parfümiert. Das gilt aber weder für die Mehrheit, noch für alle Zeiten. Insgesamt wird man davon ausgehen müssen, dass die Menschen sich nicht täglich wuschen oder gar 2x täglich duschen, wie viele heute, die sich dann wundern, dass ihre Haut ganz empfindlich wird.
 
Naresuan schrieb:



„Die entsprechenden lateinischen Quellen in den Dekretalen finden sich z.B im sog Liber Extra 4. Buch Titel VIII Kapitel 1 und 2
Liber Extra - UCLA Library Digital Collections Image 771 oder Seite 1485/86“



Herzlichen Dank!



Ist die folgende Quellenangabe halbwegs akzeptabel oder sollte man da etwas ändern/ergänzen?



Siehe das Schreiben von Papst Alexander III. an den Erzbischof von Canterbury, https:[diesesLeerzeichenkommtweg]//digital.library.ucla.edu/catalog/ark:/21198/zz0014rx7w?cv=770 (abgerufen am 12.5.2025), Liber Extra, Image 771 oder S. 1485/1486, Kapitel 2
 
Für richtige Quellenangaben, bin ich keine Hilfe. Genauso wenig, wie beim Zitate lesen: der zweite Brief ist nämlich nicht an den Erzbischof von Canterbury, sondern an den Bischof von Bayonne gerichtet. So lese ich das, andere schreiben, es sei der Bischof von Bayeux gemeint. Es ist vermutlich nicht so wichtig, an wen das Schreiben ging.
Insidern würde wohl ein X 4.8.1 und X 4.8.2 als Quellenangabe reichen.
Mein Link ist nur ein Beispiel. Es gibt auch noch andere für denselben Text: bibliotheca Augustana
Dort wird das Liber Extra "Decretalium Gregorii papae IX compilationis" genannt. Manchmal sieht man dafür ein schlichtes "Comp." in den Zitierungen.
 
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