Pfalzgraf bei Rhein

Triere

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Hi!

Ich habe in dem Buch "Interregnum" von Martin Kaufhold gelesen, daß der Besitz der Pfalzgrafschaft bei Rhein besonders wichtig war, da der Pfalzgraf automatisch der Stellvertreter des Deutschen Königs war. Hat mich ein bißchen gewundert, weil ich das noch nie gehört habe. Was aber nichts heißen muß ... :rolleyes:
Stimmt das? Und wenn ja, ab wann?
Ich weiß nur, daß Herzog Otto II von Bayern, der auch die Pfalzgrafschaft hielt, der Stellvertreter König Konrads IV war, als der nach Italien gegangen ist, und nach dessen Tod wohl einer der Söhne. Nur dachte ich, das läge daran, daß er sein Schwiegervater und wichtigster Verbündeter im Deutschen Reich war.

Und zweitens. Ich dachte immer, die Wittelsbacher wären an die Pfalzgrafschaft gekommen durch die Ehe von Otto II und Agnes, der Tochter von Heinrich, Sohn von Heinrich dem Löwen, durch Erbe. Ich habe das aber auch schon anders gelesen, daß er sie erst später bekommen hat.
Wann hat er sie also bekommen?

Ist nicht weiter wichtig, würde mich nur interessieren, da das Fragen sind, an denen ich kiefle. Beim Suchen habe ich jetzt auch nichts wirklich hilfreiches gefunden.
 
Triere schrieb:
daß der Besitz der Pfalzgrafschaft bei Rhein besonders wichtig war, da der Pfalzgraf automatisch der Stellvertreter des Deutschen Königs war.

Mit der Pfalzgrafschaft bei Rhein war der Titel des Reichsvikars für Gebeite fränkischen Rechts verbunden, dass heißt, dass der Pfalzgraf nach dem Tod des alten und vor der Wahl eines neuen Königs (Vikariat vacante imperatore) oder in besonderen Ausnahmefällen (etwa bei Italienzügen) königliche Stellvertreterfunktionen ausübte. Allerdings galt das nur für den westlichen Teil des Reiches, namentlich Schwaben und das Rheinland. Im Osten, in den Gebieten sächsischen Rechts, übernahm der Herzog von Sachsen dieses Recht. Schriftlich festgelegt wurde dieses Recht mit der Goldenen Bulle von 1356, de facto wird es aber bereits im 13. Jhd. ausgeübt und dort bereits mit dem Verweis, dieses Recht bestände seit alters her.


Triere schrieb:
Und zweitens. Ich dachte immer, die Wittelsbacher wären an die Pfalzgrafschaft gekommen durch die Ehe von Otto II und Agnes, der Tochter von Heinrich, Sohn von Heinrich dem Löwen, durch Erbe. Ich habe das aber auch schon anders gelesen, daß er sie erst später bekommen hat.

Die Pfalzgrafschaft ist meines Wissens tatsächlich 1214 durch die genannte Ehe an die Wittelsbacher gefallen. Allerdings werden die innerwittelsbachischen Erbfragen die Pfalz betreffend in der kommenden Zeit recht kompliziert.
 
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