Politische Gefangene auch in der BRD?

Die Eingangsfrage lautet Politische Gefangene auch in der BRD?. Meinem ersten Drang hin folgend, kann/mag ich diese Frage nur verneinen. Sie verträgt sich einfach nicht mit meinem Demokratieverständnis, also gewissermaßen eine Beantwortung aus dem Bauch heraus. :)
Wenn es sie gab, dann waren/sind sie unrechtmäßig in Haft! Gegen das Unrecht, ist auch eine Demokratie nicht gefeit, denn sie wird von Menschen gelebt.
 
kalle schrieb:
Die Eingangsfrage lautet Politische Gefangene auch in der BRD?. Meinem ersten Drang hin folgend, kann/mag ich diese Frage nur verneinen. Sie verträgt sich einfach nicht mit meinem Demokratieverständnis, also gewissermaßen eine Beantwortung aus dem Bauch heraus. :)
Wenn es sie gab, dann waren/sind sie unrechtmäßig in Haft! Gegen das Unrecht, ist auch eine Demokratie nicht gefeit, denn sie wird von Menschen gelebt.

Das ist ein reines Definitions-Problem.
War Baader, Meinhof, ist Klar ein politischer Gefangener?
Wurden Oberst Rudel und Sepp Dietrich oder die KPD-Funktionäre nach dem Verbot politisch Verfolgt, oder wurden sie als Feinde des Grundgesetzes observiert?

Jeder der sich außerhalb des Grundgesetzes stellt, bekommt mit der Staatsmacht Probleme. Ob der jetzt die Diktatur des Proletariats einführen will, oder seine Ziele im faschistischen Bereich liegen.
Und das finde ich auch sehr gut!

Für mich sind das keine politischen Gefangenen.

Grüße Repo
 
saxo schrieb:
Aber wenn es die Staatsmacht selber ist? Siehe Kirchensteuerpraktiken, GEZ-Zwang usw. :devil:
:confused:
Verstehe ich jetzt nicht ganz, die Frage.
Kirchensteuer zahle ich keine und die GEZ-Gebühren - na ja, da weiß ich jetzt gerade nicht wirklich, wofür ich die zahle :rofl: , aber selbst, wenn ich die Zahlung einstellen würde, käme ich doch nicht in den Knast, oder? :grübel:
 
Barbarossa schrieb:
:confused:
die GEZ-Gebühren - na ja, da weiß ich jetzt gerade nicht wirklich, wofür ich die zahle :rofl: , aber selbst, wenn ich die Zahlung einstellen würde, käme ich doch nicht in den Knast, oder? :grübel:

Bei beharrlicher Weigerung kämst du natürlich in den Knast, du delektierst dich an einer gebührenpflichtigen Leistung.
Dein Fahrrad hast du doch auch bezahlt?
 
Barbarossa schrieb:
:confused: Verstehe ich jetzt nicht ganz, die Frage.
War nur ein gedanklicher Ausflug, um die Allgemeingültigkeit des Satzes etwas in Frage zu stellen. Kirchensteuer wird über das Finanzamt des Staates eingetrieben, was der Trennung von Staat und Kirche widerspricht. Und für die Nichtzahlung der GEZ-Gebühr kannst Du - wenn Du es drauf ankommenläßt (Gerichtsurteil und trotzdem nicht zahlen) - tatsächlich in Erzwingungshaft kommen. Weitere Beispiele wären auch Auslandseinsätze der Bundeswehr, aber das führt zu weit vom Thema weg.
 
Mercy schrieb:
Bei beharrlicher Weigerung kämst du natürlich in den Knast, du delektierst dich an einer gebührenpflichtigen Leistung.
Oh! Und wenn ich diese Gebühren aus einer politischen Überzeugung heraus nicht bezahlen würde - wäre ich da nicht ein politischer Gefangener? :grübel:

Mercy schrieb:
Dein Fahrrad hast du doch auch bezahlt?
Ja, aber was hat das jetzt damit zu tun?
 
Zuletzt bearbeitet:
Barbarossa schrieb:
Oh! und wenn ich diese Gebühren aus einer politischen Gründen nicht bezahlen würde - wäre ich da nicht ein politischer Gefangener? :grübel:
Wirf deinen Radio und Fernseher in den Müll , und du bist der Gebühren für diese Dienstleistung ledig.
 
saxo schrieb:
War nur ein gedanklicher Ausflug, um die Allgemeingültigkeit des Satzes etwas in Frage zu stellen. Kirchensteuer wird über das Finanzamt des Staates eingetrieben, was der Trennung von Staat und Kirche widerspricht.

Niemand ist gezwungen, Kirchensteuer zu bezahlen. Und zum Thema Politische Gefangene auch in der BRD? hat das überhaupt keinen Bezug.
 
Mercy schrieb:
Wirf deinen Radio und Fernseher in den Müll , und du bist der Gebühren für diese Dienstleistung ledig.


Klar.
Aber ohne einen Fernseher kann ich auch kein Privatfernsehen gucken,daß nicht gebührenpflichtig ist.
Ich muß also Geld an den Staat zahlen,damit ich privates Fernsehen gucken kann.
Also zahle ich für das öffentlich-rechtliche Fernsehen,das ich unter Umständen gar nicht haben will.
Das grenzt eigentlich schon an Nötigung.
 
norvegia schrieb:
Aber ohne einen Fernseher kann ich auch kein Privatfernsehen gucken,daß nicht gebührenpflichtig ist.
Ich muß also Geld an den Staat zahlen,damit ich privates Fernsehen gucken kann.
Also zahle ich für das öffentlich-rechtliche Fernsehen,das ich unter Umständen gar nicht haben will.
Das grenzt eigentlich schon an Nötigung.

Das hat nun wirklich nichts mehr mit dem Thema Politische Gefangene auch in der BRD? zu tun.

Bitte blebt beim Thema.
 
Mercy schrieb:
Niemand ist gezwungen, Kirchensteuer zu bezahlen.
Aber sicher doch. Erkundige Dich mal, was zu den Abzügen beim Arbeitslosengeld gehört. Aber zumindestens dabei, daß es nicht zum Thema gehört, hast Du recht.

Und Danke für den roten Stern.
 
Dass es sich bei den ehemaligen RAF-Angehörigen oder bei verurteilten NS-Größen nicht um politische Gefangene handelte, das halte ich für relativ unbestritten. Allerdings gibt es auch hier gewisse Einschränkungen. So zielt die Berufsverbotspraxis aus den 70ern (die es stellenweise auch heute noch gibt) sehr wohl auf die Gesinnung und nicht auf sonstige Straftaten aus dem StGB ab (wobei bestimmte Gesinnungen unter den Geltungsbereich des StGB fallen - Als Rechtsgrundlage dürften hier vor allem die Paragraphen130 und 84-90 StGB gelten). Wenngleich die vom Berufsverbot Betroffenen natürlich keine Gefangenen sind, und um die geht es hier ja. Interessant ist aber schon, dass es seit der Verschärfung der oben genannten Paragraphen einen rapiden Anstieg der Verurteilungen wegen sog. Meinungsdelikte gibt, in Einzelfällen auch Verurteilungen mit Freiheitsentzug. In solchen Fällen würde ich tatsächlich von politischen Gefangenen sprechen.
 
Wenngleich die vom Berufsverbot Betroffenen natürlich keine Gefangenen sind, und um die geht es hier ja. Interessant ist aber schon, dass es seit der Verschärfung der oben genannten Paragraphen einen rapiden Anstieg der Verurteilungen wegen sog. Meinungsdelikte gibt, in Einzelfällen auch Verurteilungen mit Freiheitsentzug. In solchen Fällen würde ich tatsächlich von politischen Gefangenen sprechen.

Sancta pauschalitas, sei gegrüßt.
 
Die erste Generation der RAF mag per definitionem nicht in die Rubrik "politische Gefangene" passen, der Prozeß und die Maßnahmen der Justiz hatten aber durchaus Elemente eines politischen Prozesses. Es wurden keine unabhängigen Ärzte zugelassen, es wurde absolute Kontaktsperre und Isolationshaft verhängt. Der Vorsitzende Dr. Prinzing geriet während der Verhandlung in Schwierigkeiten, er pflegte Kontakt zum Bundesrichter Albrecht Mayer, der dem 3. großen Strafsenat angehörte, der Instanz, die für Beschwerden zuständig war, und außerdem über eine mögliche Revision zu entscheiden hatte. Es wurde ein Atommanager Dr. Klaus Traube als Sympathisant bespitzelt und abgehört, weil er Kontakte zur Anarchoszene hatte und ein flüchtiger Bekannter später Kontakte zur RAF hatte. Traube verlor seinen Job. Ein Jahr später 1977 berichtete der Spiegel darüber. Die Ermittlungen des BND führten zu nichts, was Traube belastete, seinen Job erhielt er trotzdem nicht zurück. Es wurden Gespräche der Verteidiger, ebenso die Zellen der Gefangenen abgehört. Am vorletzten Verhandlungstag waren die Angeklagten im Sitzungssaal gar nicht anwesend. Um den Anforderungen der StPO zu genügen, schickte der Vorsitzende einen Justizbeamten auf den Flur, um die Angeklagten zu fragen, ob sie das letzte Wort wahrnehmen wollten. Die Hatz auf "Sympathisanten offenbarte, wie weit sich die BRD zu einem Überwachungsstaat entwickelt hatte.
 
...Als Rechtsgrundlage dürften hier vor allem die Paragraphen130 und 84-90 StGB gelten). Wenngleich die vom Berufsverbot Betroffenen natürlich keine Gefangenen sind, und um die geht es hier ja. Interessant ist aber schon, dass es seit der Verschärfung der oben genannten Paragraphen einen rapiden Anstieg der Verurteilungen wegen sog. Meinungsdelikte gibt, in Einzelfällen auch Verurteilungen mit Freiheitsentzug. In solchen Fällen würde ich tatsächlich von politischen Gefangenen sprechen.
Das hab ich nicht ganz verstanden. Kann mir das jemand mal näher erläutern?
 
Ich kann mich an die Stammheimer Verfahren noch recht gut erinnern. Was aber auch erwähnt gehört, anfangs war das ein recht fröhlicher Knast. Die Türen waren den ganzen Tag offen, die konnten sich ohne jede Einschränkungen austauschen. (Angeblich bis zum GV) Später lief die Kommunikation über das Stromnetz, Steckdosen-Wechselsprechanlagen waren der Justiz zu dem Zeitpunkt noch nicht so geläufig,

Auch der Fall Traube ist mir noch erinnerlich. Wobei ich einfügen möchte, dass der BND bestimmt nicht ermittelt hat, das müsste der Verfassungsschutz gewesen sein.

Es sind einige schofle Dinge gelaufen mit Radikalen-Erlaß usw. in meinem Umfeld gibts es eine daran zerbrochene Freundschaft die im Sandkasten begonnen hatte. Beide waren so ein bißchen in der Sympathisanten-Szene, dann wollte der eine in den Staatsdienst, (so als Regierungsrat lebt sich es irgendwie kommoder wie als freischaffender Anwalt) und hat dem anderen deshalb die Freundschaft aufgekündigt. Die beiden haben sich seit einer November-Nacht des Jahres 1976 nicht mehr wiedergesehen!

Es gibt einige überaus rätselhafte Fälle, ich erinnere hier mal an Fritz Teufel, der ist mit einem Hieb- und Stichfesten Alibi 1,5 Jahre im Knast gesessen. Konnte aber die Justiz nix für. Er hat einfach die Klappe gehalten. Der Staatsanwalt muss hinterher fast ein Fall für den Psychologen geworden sein.

Manchmal, z. B. als der Knast in Weiterstadt hochging, habe ich mich gefragt, wie blöd die eigentlich sind. Hätten die als Symbol für den Überwachsungsstaat die "Punktesammelstelle in Flensburg" hochgejagt, die hätten 60 Millionen Sympathisanten gehabt. (1919 bei der Münchner Räterepublik, die waren schlauer, haben ein Feuerchen aus den Münchner Polizeiakten gemacht, hat die Zustimmung sehr vieler Münchner gefunden)

Die Demokratie, der Staat wie wir ihn haben, muss sich schützen können. Er hat die Pflicht dazu! Dass das eine oder andere Organ auch mal über das Ziel hinausschießt, liegt in der Natur der Sache. Aber in einer Demokratie kommt das (hoffentlich) hoch, und kann auch wieder ins Lot gebracht werden.

Grüße Repo
 
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