Politische Gefangene auch in der BRD?

Das hab ich nicht ganz verstanden. Kann mir das jemand mal näher erläutern?
Unter § 130 (Volksverhetzung) fällt u.a. die Leugnung des Holocaust, weswegen man in Deutschland angeklagt werden kann (auch wenn man den Holocaust nicht in Deutschland, sondern im Ausland bestritten hat). Von betroffener Seite wird das gern als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit und politische Justiz dargestellt, weil sie ja lediglich ihre Meinung gesagt haben ("Meinungsdelikt") und ohnehin nichts erwiesen ist ...
 
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