politisches Verhältnis zwischen Deutschland und Schweiz seit 1648

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Syndr0m2

Gast
Hi,
ich habe ein kleines Problem, und zwar:
Ich muss für die Schule einen 45-minütigen Vortrag über das politische Verhältnis zwischen Deutschland und der Schweiz ab dem 30jährigen Krieg (ab 1648) bis heute (Jahr 2006) halten.
Ich habe jetzt schon auf zichtausend Internetseiten recherschiert, aber leider finde ich kaum Informationen darüber und in meinen Geschichtsbüchern ist leider auch nichts über das Verhältnis Deutschl. und Schweiz zu finden.
Ich will jetzt hier keinen kompletten Vortrag von euch ausgearbeitet haben, sondern ich wäre wirklich einfach nur dankbar, wenn jemand ein paar Begriffe (Verträge zwischen Deutschland und Schweiz; Schweiz+Deutschland Verhältnis während des 1. und des 2. Weltkrieges; usw.) schreiben könnte.

MfG,
Frank
 
Hi,
danke für den Link.
Abe ich brauche entweder noch allgemeine Informationen über Deutschland-Schweiz, zB. Verträge zwischen beiden Ländern oder Ähnliches, und ich brauche unbedingt noch Informationen über die Beziehung zwischen Schweiz und Deutschland zwischen 1700 - 1800 !!
Ich wäre wirklich dankbar wenn mir da jemand helfen könnte, weil ich habe schon gut viel im I-net gesucht und Bücher durchgeblättert aber ich finde einfach nichts zwischen 1700 und 1800 über Deutschland und Schweiz bzw. Verträge zwischen den beiden die dort entstanden!

Hoffe ihr könnt mir helfen!!!
 
Dein Problem wird sein, dass Deutschland, hier also das HRR als Staatsgebilde kaum Anknüpfungspunkte zur Schweiz hatte. Unterschiedliche deutsche Staaten wie Preußen im Speziellen hatten eher Berührungspunkte als das Reich im Ganzen. Am Ende des 18.Jh. war die Schweiz einfach eher von Frankreich als vom Reich beeinflusst worden. Ab 1798 war die Schweiz als Helvetische Republik ja eng an Frankreich gebunden. Im Wiki-Artikel dazu steht ein bisschen was zur Nichtanerkennung der Helvetischen Republik durch Kaiser Franz II.. http://de.wikipedia.org/wiki/Helvetische_Republik
Bedeutend dürfte auch der Frieden von Basel 1795 sein. Bei Wikipedia findest Du dazu auch ein paar Aussagen.
Interessant für die Schweiz ist eventuell auch, dass Revolutionäre teilweise dorthin 1798 aus Deutschland flohen, nachdem ein Umsturzversuch in Süddeutschland vor der Realisierung schon gescheitert war.
 
Hi, ersteinmal DANKE für deine Antwort!

Jetzt bräuchte ich nur noch ein paar Informationen über das allgemeine Verhältnis zwischen Schweiz und Deutschland (also wirtschaftlich, politisch, kulturell, usw.), da ich bei Allgeim erst Informationen wie:

- Deutschland wichtiger Handelspartner für Schweiz (33% Import)
- ebend kulturell verbunden, auf grund der deutschen Amtssprache

Und das war es schon!!! :(

Wenn du/ jemand mir hier noch Informationen geben könnte wären meine Fragen komplett beantwortet!
 
Die Eidgenossenschaft und das Reich 1648-1803

Anfang des 17. Jh. beteiligte sich die Eidgenossenschaft nicht mehr am Reichsleben. Die während des Dreissigjährigen Kriegs erfolgreich betriebene Neutralitätspolitik und die Verschonung des Landes vom Krieg stärkten das Zusammengehörigkeitsgefühl. Die völker- und reichsrechtl. Stellung des Corpus helveticum und der einzelnen Orte blieb aber ungeklärt. Insbesondere die erst 1501 der Eidgenossenschaft beigetretenen Reichsstädte Basel und Schaffhausen wurden vom Reichskammergericht weiterhin als Reichsglieder mit Beiträgen belegt und deren Bürger wurden vor das Gericht zitiert (so 1641/42, 1646). Es waren denn auch diese beiden Rheinstädte, die in den 1640er Jahren - unterstützt von Frankreich, das im eigenen Interesse die Schweiz auch völkerrechtlich aus dem Reichsverband herauslösen wollte - auf eine Klärung drängten und die Mission des Basler Bürgermeisters Johann Rudolf Wettstein an die Friedensverhandlungen in Münster und Osnabrück betrieben.

Im Westfälischen Frieden 1648 wurde der Schweiz die "Exemtion" vom Reich zugestanden. Mit diesem aus dem Reichsrecht entnommenen Begriff erhielt die Schweiz gegenüber den ebenfalls in die Unabhängigkeit entlassenen Niederlanden aus Rücksicht auf die Reichsstände eine schwächere und inhaltlich umstrittene Formel. Frankreich interpretierte die Exemtion sofort als völkerrechtl. Souveränität. Dieser Interpretation schlossen sich 1650/51 der Kaiser sowie später die meisten Völkerrechtler und wichtigen Reichsjuristen (z.B. 1731 Johann Jakob Moser) an. Andere Reichsjuristen betrachteten aber die Eidgenossenschaft bis Anfang des 19. Jh. als "höchstgefreiten" Reichsstand und zählten sie weiterhin zum Reich (so Ludwig Friedrich von Jan noch im Jahre 1801). Die Schweizer selber brauchten nach 1648 einige Jahrzehnte, bis sie das ihnen fremde, moderne Konzept der Souveränität akzeptierten und sich als vom Reich vollständig gelösten, souveränen Staat begriffen. Zwar verzichteten die Basler bereits 1651 auf die Verlesung der kaiserl. Privilegien beim Bürgereid, aber Solothurn folgte erst 1681 und Schaffhausen erst 1714. Die vor 1648 noch zahlreich vertretenen Reichsinsignien auf Münzen, Standesscheiben und öffentl. Gebäuden verschwanden allmählich, wurden aber erst im 18. Jh. vollständig durch eigene Symbole ersetzt.

Nach 1648 bestanden trotz der Exemtion noch zahlreiche Bindungen ans Reich, der sog. nexus imperii. Mehrere Gebiete der heutigen Schweiz waren Reichsterritorium (z.B. Fricktal, Tarasp, nördl. Teil des Fürstbistums Basel) oder unterstanden - obwohl sie auf Schweizerboden lagen - der Herrschaft von Reichsfürsten (Fürstentümer). Versch. Reichsstände besassen zudem v.a. in der nördl. Schweiz viele Güter und Rechte. Umgekehrt gehörten einigen Schweizer Institutionen (v.a. Bistümern und Klöstern) Herrschaften und Besitzungen im Reich. Die Fürstbf. von Basel und Chur besassen als Reichsstände Sitz und Stimme auf dem Reichstag und beteiligten sich an den Aktivitäten ihrer jeweiligen Reichskreise. Zudem gab es bis Ende des 18. Jh. in der Schweiz zehn geistl. Reichsfürsten. Die kath. Kirche der Schweiz war bis Anfang des 19. Jh. Teil der Reichskirche. Die letzten staatsrechtl. Bindungen verschwanden erst 1803 im Regensburger Reichsdeputationshauptschluss, der sämtliche noch vorhandenen Herrschaftsrechte von Reichsständen in der damaligen Helvet. Republik beseitigte.

Zwischen dem Corpus helveticum und dem H. und seinen Institutionen bildeten sich nach 1648 Beziehungen aus, wie sie zwischen zwei souveränen Staaten bestanden. Der Kaiser sowie einzelne Reichsstände unterhielten in der Schweiz zeitweise diplomat. Vertretungen. Die Schweiz, die noch keine beständige Diplomatie besass, liess sich in Wien durch Agenten vertreten, so ab 1750 durch Johann Jakob Müller von Mühlegg und dessen Sohn Ferdinand. Intensiv waren die Beziehungen zu den benachbarten Reichskreisen, v.a. zum Schwäbischen, und zu benachbarten Territorien der Reichsfürsten, wie etwa zu Montbéliard, Vorderösterreich, zur Markgrafschaft Baden, zum Tirol und zum Fürstentum Liechtenstein.

Autor: Marco Jorio

Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz, Online Ausgabe.
http://hls-dhs-dss.ch/index.php
 
@ Ursi
Nochmals Danke für die Erläuterungen. Der Austritt der Schweiz ist also durch die beschriebenen Einschränkungen nicht als so absolut zu sehen, auch nicht mit dem Vertrag von 1648. Das hatte ich früher immer vernachlässigt und stutzte nicht schlecht, als ich im Katalog zur gerade geendeten Ausstellung zum HRR eine Karte desselben aus dem 18.Jh. fand, wo die Schweiz schon noch dem Reich zugeordnet wird.
So ganz klar ist mir noch nicht wie die Schweiz aufgrund der vielen Sonderinteressen nach Außen hätte effektiv agieren sollen, welche außenpolitischen Richtlinien und von wem wurden eingenommen? Der 30-jährige hatte ja noch gezeigt wie beeinflussbar die Schweiz noch durch das Ausland war...:grübel:
 
Hi, ersteinmal DANKE für deine Antwort!

Jetzt bräuchte ich nur noch ein paar Informationen über das allgemeine Verhältnis zwischen Schweiz und Deutschland (also wirtschaftlich, politisch, kulturell, usw.), da ich bei Allgeim erst Informationen wie:

- Deutschland wichtiger Handelspartner für Schweiz (33% Import)
- ebend kulturell verbunden, auf grund der deutschen Amtssprache

Und das war es schon!!! :(

Wenn du/ jemand mir hier noch Informationen geben könnte wären meine Fragen komplett beantwortet!

Jetzt müsstest du uns nur noch sagen von welcher Schweiz du sprichst? Von der ab 1848 oder der Helvetischen Republik? Oder von dem Staatenbund....
 
@ Ursi
Nochmals Danke für die Erläuterungen. Der Austritt der Schweiz ist also durch die beschriebenen Einschränkungen nicht als so absolut zu sehen, auch nicht mit dem Vertrag von 1648. Das hatte ich früher immer vernachlässigt und stutzte nicht schlecht, als ich im Katalog zur gerade geendeten Ausstellung zum HRR eine Karte desselben aus dem 18.Jh. fand, wo die Schweiz schon noch dem Reich zugeordnet wird.
So ganz klar ist mir noch nicht wie die Schweiz aufgrund der vielen Sonderinteressen nach Außen hätte effektiv agieren sollen, welche außenpolitischen Richtlinien und von wem wurden eingenommen? Der 30-jährige hatte ja noch gezeigt wie beeinflussbar die Schweiz noch durch das Ausland war...:grübel:

Hier hilft aus das Historische Lexikon (nein ich habe keine Aktien bei dem Verlag):


Aussenwirtschaftspolitik

Bis ins 19. Jh. bestanden die wichtigsten handelspolit. Zielsetzungen der Schweiz in der Eroberung von Märkten und der Verteidigung des Freihandels. Hinzu kamen die Sicherung der Wirtschaftlichen Landesversorgung und der Schutz der Landwirtschaft, die im 20. Jh. zu zwei Hauptelementen der Handelspolitik wurden. Schon die Bündnisverträge des Ancien Régime mit dem Kg. von Frankreich und dem Hzg. von Mailand regelten die Handelsbeziehungen. Nach 1815 war die Eidgenossenschaft kaum in der Lage, ihre Interessen gegen die protektionist. Strömungen durchzusetzen. Um dem franz. Druck Widerstand zu leisten, schlossen 1822 15 Stände ein Retorsionskonkordat, das sie 1824 wieder auflösen mussten. Die Situation verbesserte sich, als mit der Verfassung von 1848 das Zollwesen und damit auch die Handelspolitik in die Zuständigkeit des Bundes überging. 1849 wurde ein erster eidg. Zolltarif beschlossen, weitere folgten 1851, 1884-87, 1891, 1902, 1921, und 1960 (Zölle). Während die ersten Tarife noch rein fiskal. Zwecken dienten, leiteten die von 1891 und 1902 den Kurswechsel zu einem gemässigten Protektionismus ein. Eine Handelsstatistik wird seit 1885 geführt.

Das 1798 v.a. zur Förderung der A. geschaffene konsular. Korps erweiterte sich allmähl. (1848 38 Konsulate, 1865 78 und Ende 19. Jh. ca. 90), doch 1895 stimmte das Volk gegen dessen Professionalisierung (Konsularwesen). Das Handelssekretariat von 1848 wurde 1874 durch eine Handelsabt. ersetzt, aus der 1978 das Bundesamt für Aussenhandel bzw. für A. (BAWI, 1979-98) hervorging. Dessen Leiter, der seit 1939 von Delegierten für Handelsverträge unterstützt wird, trägt seit 1979 den Titel eines Staatssekretärs. Besonders lang im Amt waren Arnold Eichmann (1893-1923), Walter Stucki (1925-35) und Jean Hotz (1935-47). 1999 fusionierten BAWI und das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit zum Staatssekretariat für Wirtschaft (seco). Abgesehen von 1888-95, als die Handelsabt. dem Polit. Dep. (heute EDA) unterstanden hatte, lag der Handel stets in der Verantwortlichkeit des EVD und seiner Vorläufer. Die schweiz. Aussenpolitik vertrat lange Zeit ledigl. die wirtschaftl. Interessen des Landes.

Obwohl die schweiz. A. in zunehmendem Masse von den staatl. Institutionen bestimmt wird, hat auch die Privatwirtschaft stets an ihrer Gestaltung mitgewirkt. Der Schweiz. Handels- und Industrieverein (Vorort, 1869, economiesuisse seit 2000) und der Schweiz. Bauernverband (1897) werden in vielen Fragen konsultiert und angehört, z.B. bei der Diskussion über Zolltarife. Die 1927 entstandene Schweiz. Zentrale für Handelsförderung, urspr. ein Privatunternehmen, hat einen halbstaatl. Status.

Die Exportrisikogarantie (1958) erleichtert die Beziehungen mit Drittweltländern, denen zudem die Entwicklungszusammenarbeit zugute kommt. Seit 1945 bilden die Beitritte zu mehreren internat. Organisationen (1948 OEEC, 1958/1966 GATT, 1960 EFTA und OECD, 1964 UNCTAD, 1995 WTO) wichtige Schritte der Aussenwirtschaftspolitik, die -- wie die Aussenpolitik im Allgemeinen -- vom Grundsatz der Universalität der Beziehungen ausgeht. Neben den mit der Ausführung betrauten Politikern und Spitzenbeamten spielt im direktdemokrat. System der Schweiz auch das Volk eine entscheidende Rolle. Zwar stimmte es 1972 dem mit der EG ausgehandelten Freihandelsabkommen zu, doch lehnte es 1992 den Beitritt zum EWR ab. In der Frage des EU-Beitritts ist es weiterhin gespalten, billigte aber 2000 die bilateralen Verträge mit der EU.

Autor: Lucienne Hubler / EM
 
Dreissigjähriger Krieg

Die Eidgenossenschaft und der Krieg

Obschon im Konfliktzentrum gelegen, konnte sich die Eidgenossenschaft trotz allen internen Krisen (Matrimonial- und Kollaturstreit 1630-31, Kluserhandel 1632-33, Kesselringhandel 1633-34) weitgehend aus dem militär. Konflikt heraushalten. Politisch jedoch wurde sie tangiert, weil die Krieg führenden Mächte dieses Machtvakuum inmitten Europas nicht vernachlässigen konnten und gleichzeitig versuchten, die wirtschaftl.-militär. Ressourcen der Eidgenossenschaft zu nutzen. Um ihren Einfluss zu stärken, hielten sich alle Mächte Agenten und in ihrem Interesse agierende Schweizer, meist Reislaufoffiziere wie etwa Johann Ludwig von Erlach, Jörg Jenatsch, Johann Rudolf Wettstein (1594-1666), Beat Zurlauben und Sebastian Peregrin Zwyer von Evibach, die in die innereidg. Politik einzugreifen versuchten. Doch es gelang keiner Macht, wie der vergebl. Versuch Kg. Gustav Adolfs von 1631 zeigt, sich die Eidgenossenschaft zu verpflichten. Während die Routen über die Alpenpässe, welche den dt. und den nordital. Kriegsschauplatz verbanden (Gotthardpass, Bündner Pässe), v.a. für die Habsburger von zentraler Bedeutung waren, konnten alle zahlungsbereiten Staaten von der Eidgenossenschaft profitieren, die ein Reservoir an Söldnern, Nahrungsmitteln und anderen kriegswichtigen Gütern (u.a. Pferde) bereithielt.

Neben diesen materiellen Gründen hatten die von eidg. Seite immer wieder beteuerte Politik der Nichteinmischung und nicht zuletzt die von den ausländ. Mächten als entschlossen eingestufte Verteidigungsbereitschaft der Eidgenossen zur Folge, dass das eidg. Territorium militärisch nur am Rande betroffen wurde. Graubünden wurde schon 1620 in den Krieg hineingezogen (Bündner Wirren), weil es nicht allen Kriegsparteien gleichermassen entgegenkam. Habsburg und Frankreich waren wegen der direkten Verbindung zwischen dem span. Mailand und dem österr. Tirol auf das Veltlin angewiesen. General Gustav Horns Vorstoss über Stein am Rhein nach Konstanz (1633), Hzg. Bernhard von Weimars Truppeneinquartierung im Bistum Basel (der nördl. Teil des Bistums wurde 1635-39 schwer getroffen) und sein Angriff auf das österr. Fricktal über neutrales Basler Territorium (1637-38) stellten eine nicht unerhebl. Kriegsgefahr dar. Bern und Zürich entwarfen Kriegspläne, die kath. Orte erneuerten die Bündnisse mit Spanien und Savoyen. Der schwed. Vorstoss an den Bodensee 1646 führte mit dem Defensionale von Wil 1647 zu einer gesamteidg. Verteidigungsreaktion (Defensionalordnungen). Obschon die kant. Eigeninteressen ein konzentriertes eidg. Vorgehen blockierten, gelang es den polit. Instanzen, den von diesen gefährl. Konfliktherden ausgehenden Schaden zu begrenzen. Das Bistum Basel und die Waadt sahen sich mit Flüchtlingen aus dem Elsass und der Freigrafschaft Burgund konfrontiert. Nach dem Krieg liessen sich Schweizer in den entvölkerten Gebieten (u.a. in Montbéliard und Süddeutschland) nieder.

Autor: Anselm Zurfluh


Quelle: http://hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8907.php

Entschuldigt bitte ich mach es mir einwenig einfach, wenn ich die Texte abkopiere. Links werden so schlecht gelesen. ;)
 
Man könnte natürlich auch von einer kulturellen Verbundenheit durch die francophone Schweiz nach Frankreich sprechen. Zum einen war Necker Schweizer zum anderen Voltaire in der Schweiz im selbst erwählten Exil. Andersrum waren auch Schweizer wie andere auf der ganzen Welt, auch in Wien als Offiziere in den Diensten von Monarchen, wenn ich mich nich irre.

Bei den Einflüssen auf die Schweiz musst man sicherlich spezifisieren, die abgelegenen Täler waren sicherlich weniger beeinflussbar in Mode, Geschmack, Kultur überhaupt als die Städter. Die Trachten sind in allen Staaten in Europa ein schönes Beispiel dafür. Gerade in Städten wie Basel scheinen mir Einflüsse aus Deutschland stark eingetroffen zu sein und wirkten auf jeden Fall auf das wohlhabende Bürgertum direkt, während sich auch Deutsche daran orientierten. Ich erinnere mich von einem Erlass des Markgrafen von Baden-Durlach gelesen zu haben, der anwies, man solle sich wie die Basler Städter im Markgräfler Land kleiden, was wohl gegen die für hinterwäldlisch gehaltene einheimische Tracht im 18.Jh. gerichtet war. (Leider kann ich dazu keine schriftl. Quelle nachweisen.:rotwerd: )

@ Ursi
Ich glaube es geht nach wie vor um die Schweiz zwischen 1700 und 1800 oder irre ich mich, da würde allerdings die Helvetische Republik hinein fallen.
 
Jetzt müsstest du uns nur noch sagen von welcher Schweiz du sprichst? Von der ab 1848 oder der Helvetischen Republik? Oder von dem Staatenbund....

Hi,
also ich meinte allgemein Schweiz zum jetztigen Zeitpunkt (2006) welche politischen, wirtschaftlichen,.. Verbindungen zwischen beiden Ländern herrschen, ansonsten spreche ich immer von der schweiz ab 1648 und vor 1800

PS: Danke für die Texte, werde sie mir jetzt erstmal durchlesen!
 
@ Ursi
Ich glaube es geht nach wie vor um die Schweiz zwischen 1700 und 1800 oder irre ich mich, da würde allerdings die Helvetische Republik hinein fallen.

Das wäre noch Zentral, vor allem wenn ich diese Frage anschaue:

ebend kulturell verbunden, auf grund der deutschen Amtssprache

Denn seit 1848 hat die Schweiz drei Amtssprachen und seit 1999 vier. Kulturell sehen sich die Schweizer eben nicht als Deutsche, Franzosen oder Italiener sondern eben als "Multikulturell". Das hab ich hier mal geschrieben:

http://www.geschichtsforum.de/showpost.php?p=212092&postcount=36
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
also ich meinte allgemein Schweiz zum jetztigen Zeitpunkt (2006) welche politischen, wirtschaftlichen,.. Verbindungen zwischen beiden Ländern herrschen

Dann schau dich mal auf den Seiten des Auswärtigen Amtes um:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Schweiz/Bilateral.html

Und hier die Seite des
Eidgenössisches Departements für auswärtige Angelegenheiten

Oder die diese Seite des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement

http://www.evd.admin.ch/themen/00129/00167/index.html
 
Hi, ersteinmal DANKE für deine Antwort!

Jetzt bräuchte ich nur noch ein paar Informationen über das allgemeine Verhältnis zwischen Schweiz und Deutschland (also wirtschaftlich, politisch, kulturell, usw.), da ich bei Allgeim erst Informationen wie:

- Deutschland wichtiger Handelspartner für Schweiz (33% Import)

Seite 16 und 17 könnten für dich interessant sein.

http://www.ezv.admin.ch/dokumentati...3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh2+hoJVn6w==&typ=.pdf
 
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